1651/AB XXI.GP
Eingelangt am:07.02.2001
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Maier und Genossen betreffend Heroinverwendung durch
den Arzt Abg. z. Nr. Dr. Pumberger, Nr.1672, wie folgt:
Zunächst ist zu den Ausführungen in der Präambel der Anfrage folgendes
festzuhalten:
Herr Abgeordneter zum Nationalrat Dr.med.univ. Alois Pumberger hat mit Schreiben
vom 19.1.2001 gegenüber meinem Ressort seine Wortmeldung zur Änderung des
Suchtmittelgesetzes vom 23.11.2000 wie folgt kommentiert:
- "1. Die Aussage: „Als Arzt habe ich auch mit Heroin zu tun“ ist so zu
verstehen, dass ich in meiner Praxis mit Heroin - Süchtigen konfrontiert werde.
- 2. Die Aussage „Wenn ich einem schwer krebskranken Patienten, der sich im
finalen Stadium vor Schmerzen windet, die Schmerzen nehme, dann spritze
ich ihm subkutan - nicht intravenös - 10 Milligramm“ bezieht sich
selbstverständlich nicht auf das zuvor zitierte Heroin, sondern auf ein in der
Medizin verwendetes Morphinderivat (z.B.: Heptadon). Aus dem Text geht
nicht hervor, ich spritze Heroin und es war auch nicht so gemeint.
- Ich weise darauf hin, dass Morphinderivate auch als Substitutionstherapie für
Heroinsüchtige Verwendung finden.
- Abschließend stelle ich fest, dass ich selbstverständlich niemals Heroin zur
Schmerzbekämpfung verwendete, sondern die von mir angeführten 10
Milligramm sich auf das in der Medizin verwendete und erlaubte
Morphinderivat bezogen und weise daher die aus der Anfrage
hervorgehenden Missinterpretationen aufs Schärfste zurück.“
Fragen 1 bis 3:
Diese Fragen sind im gegebenen Zusammenhang dahingehend zu beantworten,
dass als Grundlage für die medikamentöse Schmerzbehandlung bei Tumorpatienten
das von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene WHO - Stufenschema (WHO:
CancerPainRelief, Genf 1986) heranzuziehen ist. Nach diesem dreistufigen Schema
(Nicht - Opioide - Schwache Opioide - Starke Opioide) kommen nach dem Stand der
medizinisch - wissenschaftlichen Erkenntnisse bei schwer Krebskranken in erster
Linie Morphinderivate zum Einsatz.
Fragen 4 bis 10:
Im Hinblick auf die vorhergehenden Ausführungen zur Präambel und zu den Fragen
1 - 3 erübrigt sich eine Beantwortung dieser Fragen.