1651/AB XXI.GP

Eingelangt am:07.02.2001

 

Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Mag. Maier und Genossen betreffend Heroinverwendung durch

den Arzt Abg. z. Nr. Dr. Pumberger, Nr.1672, wie folgt:

 

 

Zunächst ist zu den Ausführungen in der Präambel der Anfrage folgendes

festzuhalten:

 

Herr Abgeordneter zum Nationalrat Dr.med.univ. Alois Pumberger hat mit Schreiben

vom 19.1.2001 gegenüber meinem Ressort seine Wortmeldung zur Änderung des

Suchtmittelgesetzes vom 23.11.2000 wie folgt kommentiert:

 

   - "1. Die Aussage: „Als Arzt habe ich auch mit Heroin zu tun“ ist so zu

        verstehen, dass ich in meiner Praxis mit Heroin - Süchtigen konfrontiert werde.

   -   2. Die Aussage „Wenn ich einem schwer krebskranken Patienten, der sich im

       finalen Stadium vor Schmerzen windet, die Schmerzen nehme, dann spritze

       ich ihm subkutan - nicht intravenös - 10 Milligramm“ bezieht sich

       selbstverständlich nicht auf das zuvor zitierte Heroin, sondern auf ein in der

       Medizin verwendetes Morphinderivat (z.B.: Heptadon). Aus dem Text geht

       nicht hervor, ich spritze Heroin und es war auch nicht so gemeint.

   -   Ich weise darauf hin, dass Morphinderivate auch als Substitutionstherapie für

       Heroinsüchtige Verwendung finden.

   -   Abschließend stelle ich fest, dass ich selbstverständlich niemals Heroin zur

       Schmerzbekämpfung verwendete, sondern die von mir angeführten 10

       Milligramm sich auf das in der Medizin verwendete und erlaubte

       Morphinderivat bezogen und weise daher die aus der Anfrage

       hervorgehenden Missinterpretationen aufs Schärfste zurück.“

Fragen 1 bis 3:

 

Diese Fragen sind im gegebenen Zusammenhang dahingehend zu beantworten,

dass als Grundlage für die medikamentöse Schmerzbehandlung bei Tumorpatienten

das von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene WHO -  Stufenschema (WHO:

CancerPainRelief, Genf 1986) heranzuziehen ist. Nach diesem dreistufigen Schema

(Nicht - Opioide - Schwache Opioide - Starke Opioide) kommen nach dem Stand der

medizinisch - wissenschaftlichen Erkenntnisse bei schwer Krebskranken in erster

Linie Morphinderivate zum Einsatz.

 

Fragen 4 bis 10:

 

Im Hinblick auf die vorhergehenden Ausführungen zur Präambel und zu den Fragen

1 - 3 erübrigt sich eine Beantwortung dieser Fragen.