1652/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.02.2001

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1646/J betreffend

der Leiterbesetzung des AMS - Leibnitz, welche die Abgeordneten Zweytick, Fink und

Staffaneler am 6. Dezember 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1, 3 und 4 der Anfrage:

 

Nein!

Zu Punkt 1 ist zu ergänzen, dass der Leiter einer regionalen Geschäftsstelle die

Gewährung von Beihilfen des AMS nicht vom Standort eines Unternehmens

abhängig machen kann, weil er als Leiter einer regionalen Geschäftsstelle für die

Gewährung von personenbezogenen Beihilfen zuständig ist. Dies bedeutet, dass der

Standort eines Unternehmens innerhalb einer Arbeitsmarktregion kein

Beurteilungskriterium darstellt.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Gemäß den einschlägigen Richtlinien für Förderungen besteht die Möglichkeit, den

Regionalbeirat zu ermächtigen, unter Berücksichtigung der regionalen

Arbeitsmarktlage Höchstgrenzen z.B. für die Förderungsdauer festzulegen. Diese

Beiratsentscheidungen sind Rahmenentscheidungen für eine bestimmte

Förderungsart, nicht jedoch Entscheidungen für einen bestimmten konkreten

Einzelfall. Die Entscheidung über einzelne Förderfälle trifft stets der Leiter der

regionalen Geschäftsstelle bzw. gemäß Delegierungsmöglichkeit andere Bedienstete

der Geschäftsstelle. Da es somit für den Einzelfall keinen „zugesicherten

Beiratsbeschluss" geben kann, ist auch keine willkürliche Reduzierung eines

Beiratsbeschlusses durch einen Leiter einer regionalen Geschäftsstelle möglich. Die

Entscheidungen der regionalen Geschäftsstelle Mureck waren, wie eine interne

Überprüfung ergab, durchwegs korrekt.

 

Antwort zu den Punkten 5,6 und 7 der Anfrage:

 

Betreffend die Voraussetzungen für die Funktion eines Geschäftsstellenleiters wird

auf den beiliegenden Text der Ausschreibung des AMS - Steiermark verwiesen.

 

Die Bestellung obliegt gemäß den Bestimmungen des AMSG dem

Landesdirektorium, wobei folgendes Verfahren vorgeschaltet ist:

Wird eine Leiterfunktion vakant, wird diese Stelle innerhalb der AMS

Landesorganisation öffentlich ausgeschrieben. Einlangende Bewerbungen werden

an die Begutachtungskommission des Landes - AMS übermittelt. Aufgabe der

Kommission ist es, dem Landesgeschäftsführer ein Gutachten darüber zu erstellen,

wen sie für den geeignetsten Bewerber hält. Die Kommission besteht entsprechend

den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes des Bundes aus 2

Dienstgebervertretern und 2 Dienstnehmervertretern sowie der nicht

stimmberechtigten Gleichbehandlungsbeauftragten. Die Mitglieder der Kommission

üben ihre Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei aus. Diese unabhängige Stellung

der Kommission ist verfassungsrechtlich abgesichert.

 

Nach Abschluss des Auswahlprocederes ergeht ein Bestellungsantrag des

Landesgeschäftsführers an das Landesdirektorium. Nach Vorliegen eines

entsprechenden Direktoriumsbeschlusses erfolgt die Bestellung schriftlich durch den

Vorsitzenden des Landesdirektoriums.

Laut Mitteilung des Landesgeschäftsführers des AMS - Steiermark ist Herr Günther

Prutsch als bestgeeigneter Bewerber aus dem Hearing hervorgegangen. Dies wurde

auch von allen Teilnehmern am Hearing bestätigt.

 

 

 

 

Anlage

Ausschreibung

 

geschäftsführende/r Leiter/in                                 Regionale Geschäftstelle Leibnitz

 

KV - Gehaltsgruppe. VI bzw.

Verwendungsgruppe/Funktionsstufe: A2/6 (Besoldungsreform)

Verwendungsgruppe/Dienstklasse/Ziffer:

 

• Führung der laufenden Geschäfte der Regionalen Geschäftsstelle

• Erstellung von regionalen Umsetzungsprogrammen entsprechend den arbeitsmarktpolitischen

   Ziel vorgaben einschließlich Controlling und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

• Umsetzung der regionalen Programme

• Entscheidung in behördlichen Verfahren 1. Instanz, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist

• Vorbereitung von Berufungen gegen Entscheidungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung

• Entscheidung über Begehren im Rahmen der Arbeitsmarktförderung

• Erarbeitung von kurz - bzw. mittelfristigen Planungsunterlagen der regionalen Geschäftsstelle

   (Zielgruppen, Instrumente, Vermittlungsunterstützung Infrastruktur, Personal) für den Beirat

• Erstellung von Berichten der regionalen Geschäftsstelle zur Arbeitsmarktpolitik

 

Ausbildung

• Matura oder entsprechende berufliche Laufbahn

 

Berufliche Praxis

• Erfahrung als Führungskraft

• Erfahrung mit der Sozialpartnerschaft und im Umgang mit Medien erwünscht

 

Spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten

• Kenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt - , der Wirtschaft und der Sozialpolitik

• Wissen über die Entwicklung und den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente und

   Maßnahmen, über deren Wirkungsweise und die mit ihnen verbundenen Kosten - Nutzeneffekte

• Fähigkeiten zur Personalführung

• Kenntnisse und praktische Erfahrung bei der Erstellung und Umsetzung von Arbeitsprogrammen

   und Budgetplänen

• Kenntnis des steirischen Arbeitsmarktes

• Kenntnis der gesetzlichen Regelungen im Bereich der materiellen Existenzsicherung im Falle von

  Arbeitslosigkeit

• Kenntnis des Ausländerbeschäftigungsrechtes und der arbeitsmarktpolitischen Steuerung der

  Ausländerbeschäftigung

• EDV - Kenntnisse

 

Persönlichkeit

• Erwartet werden Verantwortungsbewusstsein, Initiative, Leistungs - und Einsatzbereitschaft,

  Durchsetzungs - und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, Entscheidungsfähigkeit

   sowie strategisches Denken

 

Die Betrauung mit der Funktion erfolgt befristet ab 1.1.2001, die definitive Betrauung wird mit

1.4.2001 durch geführt.

 

Schriftliche Bewerbungen samt Lebenslauf sind innerhalb der Bewerbungsfrist beim

Arbeitsmarkservice , Landesgeschäftsstelle -  Abteilung Personal, 8020 Graz,

Babenbergerstraße 33, einzubringen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist einlangen,

sind für die Ausschreibung ungültig.

 

In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den (die) Bewerber(in) für die Wahrnehmung

dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

 

Für das gesamte Ausschreibungsverfahren findet das Ausschreibungsgesetz. 1989, BGBL. Nr. 85,

sinngemäß  Anwendung.

 

Um den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, werden Frauen nachdrücklich zur

Bewerbung eingeladen. Nach § 43 des B - GBG werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche

Bewerber sind, bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Im Sinne des Frauenförderungsplanes des Arbeitsmarktservice (Punkt 3.10) werden auch

teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen mit einem Mindestbeschäftigungsausmaß von 75 Prozent

eingeladen, sich für diese Funktion zu bewerben.

Nähere Auskünfte unter (0316) 7081/705 (Mag. Rudolf Vogrin) bzw. (0316) 7081/     )

                                Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2000

 

 

 

Dr. Helfried FASCHINGBAUER

Stv. Landesgeschäftsführer