1654/AB XXI.GP
Eingelangt am:
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurzmann, Mag. Schweitzer, Dr. Graf, Dr. Bösch,
Dr. Grollitsch haben am 14. Dezember 2000 unter der Nr. 1686/J - NR/2000 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Provokation des slowenischen
Außenministers“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2:
Es ist nicht bekannt, was Außenminister Rupel unter einer allfälligen
"Internationalisierung" gemeint hat, doch ist aus österreichischer Sicht nichts gegen eine
internationale Diskussion der problematischen Aspekte des slowenischen
Denationalisierungsgesetzes 1991 einzuwenden, in dem die nach heutigen Standards
menschen - und völkerrechtswidrigen AVNOJ - Dekrete insofern fortwirken, als mit der
aus den AVNOJ - Dekreten übernommenen Kollektivschuldvermutung und der damit
nunmehr verbundenen Beweislastumkehr ehemalige königlich - jugoslawische
Staatsbürger deutscher Abstammung diskriminiert werden.
Die Bundesregierung ist bemüht, dieses Problem in bilateralen Gesprächen mit Slowenien
zu lösen. Die Frage der Diskriminierung im Zuge der Denationalisierung in Slowenien
wurde auch im Rahmen der EU - Ratsarbeitsgruppe "Erweiterung" ausführlich diskutiert.
Die Europäische Kommission hat dazu festgestellt, daß die Frage der Denationalisierung
nicht Gegenstand des Acquis ist, sie jedoch insbesondere im Hinblick auf den Aspekt der
„Nichtdiskriminierung im Denationalisierungsprozess“ unter den politischen Kopenhagener
Kriterien genauestens überwacht wird.
Zu Frage 3:
Eine solche Forderung würde jeder Grundlage entbehren. Zum Zeitpunkt des Angriffes
des Deutschen Reiches auf das Königreich Jugoslawien war die Republik Österreich ein
vom Deutschen Reich besetzter, handlungsunfähiger Staat. Dieser Sachverhalt wird von
der Internationalen Gemeinschaft allgemein anerkannt, was auch dadurch zum Ausdruck
kommt, daß die Alliierten schon in Potsdam und anschließend im Österreichischen
Staatsvertrag (Art. 21) auf Reparationszahlungen durch Österreich verzichtet haben. Dies
gilt selbstverständlich auch im Verhältnis zu Slowenien, auch wenn Slowenien nicht Partei
des Österreichischen Staatsvertrags ist.
Zu Frage 4:
Das Wissen um die Leiden und Verbrechen im Zweiten Weltkrieg wie auch über die
Vertreibung der altösterreichischen Minderheit ist durch entsprechende historische und
wissenschaftliche Forschung und Literatur der internationalen Öffentlichkeit bekannt.
Zu Fragen 5 und 6:
Der EU - Beitritt Sloweniens liegt in seinem eigenen Interesse. Im Lichte der Beantwortung
der Fragen 1 bis 3 bestand allerdings kein Anlaß, auf die in der Anfrage erwähnten
Äußerungen der slowenischen Außenministers einzugehen.