1655/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.02.2001

 

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1676/J - NR/20001 betreffend geplante

Einschränkungen der Zugverbindung Lienz - Innsbruck, die die Abgeordneten Gahr und

Kollegen am 14. Dezember 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Grundsätzlich darf ich feststellen, dass das Unternehmen ÖBB mit dem

Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also

des Personen - und Güterverkehres, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen

wurde. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92

obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen - und Güterverkehr sowie die Führung

oder Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des

Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich). Dies ergibt sich sinngemäß auch

aus dem Eisenbahngesetz, da durch die Änderung von § 22 mit 1.1.1993 die

Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalrates in Tarifangelegenheiten der

Eisenbahnen aufgehoben wurde.

 

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals

weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf

allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im

Katastrophenfall eingeschränkt worden.

 

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien

Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die

Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte

Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig

machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr

eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im

Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch

den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an

die ÖBB zu bezahlen.

 

Die von mir mit der gegenständlichen Anfrage befassten Österreichischen

Bundesbahnen haben zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung genommen.

 

Zu Frage 1:

Die Österreichischen Bundesbahnen stimmen ihr Personenverkehrsangebot laufend

mit den diesbezüglichen Nachfragegruppen für die jeweilige Fahrplanperiode ab.

Verkehrsdienste sind grundsätzlich von den Ländern zu bestellen und zu bezahlen.

Konkret stehen die Österreichischen Bundesbahnen daher auch mit dem Land Tirol

für die Fahrplanperiode 200112002 in Verhandlungen über eine Neubetrachtung des

Schienenpersonenverkehrs in der Relation Innsbruck - Lienz.

 

Zu Frage 2:

Die Österreichischen Bundesbahnen offerieren sowohl an Wochentagen als auch an

den stärker nachgefragten Wochenenden ausreichende Sitzplatzkapazitäten für

Reisende von bzw. nach Osttirol.

 

An Wochentagen beträgt die durchschnittliche Reisendenfrequenz zwischen

Nordtirol und Osttirol ungefähr 30 Fahrgäste pro Zug. In diesen durchgehenden

Zügen stehen bis zu 200 Sitzplätze zur Verfügung.

 

An Wochenenden bieten die Österreichischen Bundesbahnen bis zu 460 Sitzplätze

in den durchgehenden Zügen Innsbruck - Lienz an. Diese Züge werden von bis zu

230 Reisenden pro Zug, die zwischen Nordtirol und Osttirol bzw. umgekehrt fahren,

benutzt.

 

Zu Frage 3:

Die Österreichischen Bundesbahnen agieren am Verkehrsmarkt nach

betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Die angebotenen Kapazitäten für die Osttiroler

Bevölkerung sind ausreichend (siehe Frage 2).

 

Anzumerken wäre, dass an Wochenenden den Reisenden schnelle

Umsteigverbindungen, bei denen auch modernste EuroCity - Züge zwischen

Innsbruck und Fortezza / Franzensfeste bzw. umgekehrt benützt werden können, zur

Verfügung stehen.