1659/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.02.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine PETROVIC, Freunde und
Freundinnen haben am 14.12.2000 unter der Nr. 1677/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die „Einschränkung der Tätigkeit von Journalistinnen
am 05. Dezember 2000“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 bis 1b:
Bei der Bundespolizeidirektion Wien langten vier Beschwerden ein, welche sich auf
polizeiliches Vorgehen im Rahmen der Aktion Checkpoint Austria am 05.12.2000 beziehen
und in denen Personen beamtshandelt wurden, die sich selbst als Journalisten
bezeichneten. Zwei dieser Beschwerden betreffen denselben Vorfall (sonstige
Behinderung), in zwei der Beschwerden werden körperliche Übergriffe behauptet.
Zu Frage 2:
Von zwei Personen wurden anlässlich einer Kontrolle Presseausweise vorgewiesen.
Zu Frage 3 bis 3d:
Bis dato wurden aufgrund der genannten Beschwerden drei Verfahren eingeleitet, die von
der BPD Wien als Dienstbehörde der betroffenen Beamten geführt werden. In diese
Verfahren sind 5 Beamte involviert.
Eines dieser Verfahren ist dienstrechtlicher Natur, die beiden anderen sind
Beschwerdeverfahren. Nach Abschluss der Erhebungen wird über die Einleitung allenfalls
erforderlicher dienst - , disziplinar - oder strafgerichtlicher Verfahren entschieden werden.
Derzeit sind die Ermittlungen noch anhängig.
Zu Frage 3e und f:
Ja.
Zu Frage 3g:
Nein.
Zu den Fragen 4 bis 4b:
Es existiert eine Dienstanweisung zum Thema Medienarbeit, die neben der Organisation
der Medienarbeit, die Pressestelle, dezentrale Medienarbeit und die Anwesenheit von
Medienmitarbeitern regelt.
Zu den Fragen 5 bis 5c:
Eine auffällige Häufung von diesbezüglichen Beschwerden liegt nicht vor, weshalb eine
Änderung der vorliegenden Dienstanweisung gegenwärtig nicht erforderlich erscheint.
Auftretende Schwierigkeiten bei Amtshandlungen mit Medienvertretern werden aber
gegebenenfalls im Rahmen von Schulungen laufend aufgearbeitet.
Zu Frage 6:
Medienberichterstattung hat generell einen hohen, in einer Demokratie unverzichtbaren
Stellenwert. Die Behinderung der Medien - und Pressefreiheit würde zweifellos dann den
Ruf der Exekutive gefährden, sollte diese ohne zwingenden sachlichen Grund erfolgen.
Zu Frage 7:
Bei den Schulungen werden die Notwendigkeit und die Wichtigkeit der Ausübung der
Pressefreiheit unterstrichen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei für dieses
Thema sensibilisiert.
Zu Frage 8:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 4 bis 7.