1664/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12-02-2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 13.

Dezember 2000 unter der Nr. 1657/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „die Aufbewahrung von Werkverträgen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3 bis 6:

 

Es ist derzeit durchaus üblich, einvernehmliche schriftliche Abänderungen von

Werkverträgen durchzuführen und werden derartige Modifikationen auch in Zukunft

vorkommen. Selbstverständlich müssen diese Änderungen nachvollzogen werden

können und ist dies bei Einhaltung der Kanzleiordnung sichergestellt. Ich ersuche um

Verständnis, wenn ich aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen

Verwaltungsaufwandes von einer Auflistung aller jener Fälle, in denen Werkverträge

nachträglich abgeändert wurden, absehe.

 

Zu Frage 2:

 

Grundsätzlich nein; in Einzelfällen ist dies jedoch erfolgt.

 

Zu Frage 7:

 

In diesem Zusammenhang ist auf die Kanzleiordnung und die Verschlusssachen -

ordnung, die für alle Bereiche der Bundesvenvaltung in Geltung stehen, zu verweisen.