1664/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12-02-2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 13.
Dezember 2000 unter der Nr. 1657/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „die Aufbewahrung von Werkverträgen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3 bis 6:
Es ist derzeit durchaus üblich, einvernehmliche schriftliche Abänderungen von
Werkverträgen durchzuführen und werden derartige Modifikationen auch in Zukunft
vorkommen. Selbstverständlich müssen diese Änderungen nachvollzogen werden
können und ist dies bei Einhaltung der Kanzleiordnung sichergestellt. Ich ersuche um
Verständnis, wenn ich aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen
Verwaltungsaufwandes von einer Auflistung aller jener Fälle, in denen Werkverträge
nachträglich abgeändert wurden, absehe.
Zu Frage 2:
Grundsätzlich nein; in Einzelfällen ist dies jedoch erfolgt.
Zu Frage 7:
In diesem Zusammenhang ist auf die Kanzleiordnung und die Verschlusssachen -
ordnung, die für alle Bereiche der Bundesvenvaltung in Geltung stehen, zu verweisen.