1665/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12-02-2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin GRAF und Kollegen haben am
22.12.2000 unter der Nummer 1712/J an mich eine schriftliche parlamentarische
An frage betreffend ,,SOKO - Ermittlungstätigkeit des Josef KLEINDIENST“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die einzelnen Ermittlungshandlungen im Rahmen der durchzuführenden Sachver -
haltserhebungen werden durch Beamte der Sonderkommission durchgefuhrt. Der
genannte Beamte gehört nicht dieser SOKO an.
Zu Frage 2:
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich von der Beantwortung dieser Frage
Abstand nehme, da sie in keinem Zusammenhang mit dem Vollzug der im
gegenständlichen Verfahren anzuwendenden materiellen und formellen gesetzlichen
Bestimmungen steht.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Für den Genannten wurden keine EKIS - Protokollauswertungen beigeschafft.
Zu den Fragen 6 bis 8 und 10:
Aufgrund der umfassenden und vielschichtigen Ermittlungsschritte ist es nicht
möglich, die Anzahl der jeweiligen telefonischen Kontakte zwischen dem Genannten
und der Wirtschaftspolizei (SOKO) bekannt zu
geben.
Soweit aus dem Aktenlauf feststellbar, hat es folgende persönliche Kontakte zwischen
den Beamten der Wirtschaftspolizei (SOKO) und dem Genannten gegeben:
13.10.2000, 14.00 - 15.00 Uhr;
16.10.2000, die Uhrzeit ist aus dem Aktenlauf nicht mehr feststellbar;
17.10.2000, 17.30 - 19.15 Uhr;
19.10.2000, 10.05 - 13.55 Uhr und 14.45 - 16.45 Uhr;
20.10.2000, 10.30 - 13.40 Uhr und 16.35 - 17.45 Uhr;
21.10.2000, 17.20 Uhr;
23.10.2000, 19.30 - 20.20 Uhr;
24.10.2000, 19.30 Uhr;
30.10.2000, 16.30 - 18.03 Uhr;
31.10.2000, 16.00 - 16.30 Uhr;
06.11.2000, 09.00 -11.45 Uhr;
08.11.2000, 09.40 - 13.45 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr;
14.11.2000, 09.30 - 11.10 Uhr, 11.15 - 11.35 Uhr und 11. 40 - 12.20 Uhr;
17.11.2000, 12.20 - 14.25 Uhr;
20.11.2000, 11.15 - 13.05 Uhr;
28.11.2000, 16.10 - 16.20 Uhr;
30.11.2000, 14.40 - 15.25 Uhr, 15.40 - 15.55 Uhr und 16.10 -16.35 Uhr;
12.12.2000, die Uhrzeit ist aus dem Aktenlauf nicht mehr feststellbar;
18.12.2000, 10.10 - 14.15 Uhr;
Frage 9:
Laut dessen Mitteilung seit Mitte Oktober 2000.
Zu Frage 11:
Die gegenständliche Frage kann dem Aktenlauf der SOKO nicht zugeordnet und
daher nicht beantwortet werden. Nachvollziehbar ist eine Kontaktaufnahme am
17.11.2000 vor einer formellen Einvernahme.