1667/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13-02-2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am
14. Dezember 2000 unter der Nr. 1667/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend die „Aufstellung von Kräften für internationale Operationen (KIOP)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst ist festzuhalten, dass sich Österreich bereits durch den Vertrag von Amsterdam
verpflichtet hat, an den erweiterten Aufgaben gemäß Artikel 17 Abs. 2 des EU - Vertrages
(Petersberg - Aufgaben) teilzunehmen. In der Folge hat der Europäische Rat am 4. Juni1999
in Köln beschlossen, „die Entwicklung von militärischen Fähigkeiten der EU zur Krisenbe -
wältigung als eine Tätigkeit im Rahmen der GASP... gemäß Artikel 17 EU-Vertrag anzuse -
hen“. Beim Ministerratsbeschluss vom 17. November 2000 über die „Mitwirkung Öster -
reichs am Aufbau von Kapazitäten zur militärischen Krisenbewältigung im Rahmen der
Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik der EU“ handelt es sich um die sicherheitspo -
litische Konsequenz dieser Entwicklung, wobei damit lediglich Grundstrukturen festgelegt
sind, die nun die Basis für die Entwicklung von Umsetzungsmaßnahmen bilden.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die klassischen Aufgaben der Landesverteidigung bleiben selbstverständlich Kernaufgabe
des Bundesheeres, treten jedoch auf Grund der aktuellen sicherheitspolitischen Situation in
der Prioritätenreihung der Auftragserfüllung insbesondere gegenüber den solidarischen Bei -
trägen zum multinationalen
Krisenmanagement etwas zurück.
Zu 2 und 14:
Die Aufstellungsverantwortung für Einheiten (oder Teileinheiten) der KIOP wird im Rah -
men der geltenden Heeresstruktur verschiedenen kleinen Verbänden zugeordnet. Bei KIOP
handelt es sich um zusätzliche Aufgabenstellungen, die im Rahmen der bestehenden, jedoch
qualitativ weiter zu entwickelnden Strukturen zu bewältigen sind.
Zu 3:
Die konkrete Zuordnung der Aufstellungsverantwortlichkeit für KIOP ist derzeit noch Ge -
genstand der laufenden Planungen, eine Beantwortung ist daher gegenwärtig noch nicht
möglich.
Zu 4:
Durch die Zuweisung der Aufstellungsorte wird sich keine unmittelbare Auswirkung auf die
Kasernenstruktur (Anzahl der Kasernen und Garnisonen) ergeben. Soweit derzeit absehbar,
werden allerdings für die Soldaten der unteren Führungsebene, die sich als Militärpersonen
auf Zeit verpflichten (Chargen), entsprechend attraktive Unterkünfte benötigt werden.
Zu 5:
Für jene Einheiten, denen keine Aufstellungsverantwortlichkeit für KIOP zugeordnet ist,
wird sich keine grundsätzliche Änderung ergeben.
Zu 6, 7 und 13:
Im personellen Bereich ist insbesondere die Zuordnung von Planstellen für Militärpersonen
auf Zeit erforderlich, um den benötigten Personalersatz sicherstellen zu können. Im finan -
ziellen Bereich sind Aufwendungen für das beabsichtigte Anreizsystem für Freiwilligen -
meldungen sowie für die erforderliche, zusätzliche Ausrüstung erforderlich. Beide Bereiche
sind derzeit noch in Bearbeitung, sodaß zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkrete Be -
antwortung im Sinne der Fragestellungen
erfolgen kann.
Zu 8 und 9:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist im Rahmen der verfügbaren Ressourcen
bemüht, alle Teile des Bundesheeres für die Erfüllung der jeweils übertragenen Aufgaben
bestmöglich auszustatten. Gleichwohl erfordern die begrenzten finanziellen Mittel eine Prio -
ritätensetzung, wobei der Ergänzung der Ausrüstung der für KIOP vorgesehenen Kräfte
nach internationalen Standards naturgemäß besondere Bedeutung zukommt.
Zu 10:
Unter Kaderpräsenzeinheiten versteht man jene Teile, die innerhalb kurzer Frist (60 bzw. 30
Tage) für einen Einsatz verfügbar sein müssen (sog. Rapid Reaction).
Als solche sind eine Jagdkommandokompanie und ein gemischt gepanzertes Jägerbataillon,
bestehend aus dem Bataillonskommando, einer Stabs - und drei Jägerkompanien (davon eine
hochgebirgstauglich), einer schweren Jägerkompanie, einer Panzer - und einer Panzergrena -
dierkompanie, einer leichten Fliegerabwehrwaffenbatterie sowie, zu einem späteren Zeit -
punkt, einer Panzeraufklärungskompanie vorgesehen.
Zu 11:
Bei den Kaderrahmeneinheiten handelt es sich um „Schattenverbände“ der vorstehend ge -
nannten Kaderpräsenzeinheiten, die zur Ablöse bei länger andauerndem Einsatz vorgesehen
sind.
Zu 12:
Als formierte Einheiten sind ein leichter Jägerverband, bestehend aus dem Bataillonskom -
mando, einer Stabskompanie und vier Sicherungskompanien, sowie eine Fliegereinheit, eine
ABC - Abwehrkompanie, ein Feldspital, eine Transporteinheit, eine Pioniereinheit für Feld -
lagerbau und Stabselemente, Kontingents(ergänzungs)module und ein Beobachter -
/Expertenpool vorgesehen.
Zu 15:
Die Bundesregierung hat im eingangs erwähnten Beschluss vom 17. November 2000 fest -
gelegt, dass unter Berücksichtigung der Budgetsituation des Bundesministeriums für Lan -
desverteidigung über die genauen Kosten und deren Bedeckung nach Vorliegen der in der
EU ausverhandelten konkreten Beiträge,
Zeitpläne und Bereitstellungsnotwendigkeiten noch
Verhandlungen zu führen sein werden. In diesem Sinne werden die Ergebnisse der organi -
sationsbezogenen Arbeiten laufend hinsichtlich der finanziellen Erfordernisse beurteilt, wo -
bei auch die noch nicht endgültig konkretisierten Detailanforderungen seitens der EU einzu -
beziehen sein werden. Soweit derzeit absehbar, wäre über einen Zeitraum von drei Jahren
von einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von rund 4 Mrd Schilling auszugehen.
Zu 16 und 17:
Sowohl die Realisierungsschritte als auch die internationalen Kooperationen, die sich für
bzw. durch KIOP ergeben, sind Gegenstand der erwähnten Detailbearbeitung, sodaß diesbe -
zügliche Aussagen derzeit noch nicht möglich sind. Die Ziele und Grundsätze internationa -
ler Kooperationen werden jedenfalls auch in diesem Zusammenhang den Partnerschaftszie -
len und dem Partnerschaftsprogramm, die im Rahmen der österreichischen Mitwirkung an
der Partnerschaft für den Frieden erarbeitet wurden, entsprechen.