1672/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14-02-2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Muttonen und GenossInnen haben am 14. De -

zember 2000 unter der Nr. 1668/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Wertigkeit von Kultur und Sport gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Grundsätzlich möchte ich betonen, daß ich eine vergleichende Bewertung von Kultur

und Sport nicht für sinnvoll erachte.

 

Abgesehen davon kann von einer Bevorzugung. des Sports gegenüber der Kultur

schon deshalb keine Rede sein, weil die staatliche Kunstförderung ein Vielfaches der

staatlichen Sportförderung beträgt. Allerdings spielt im Sport das Firmen - Sponsoring

eine viel größere Rolle als in Kunst und Kultur, weshalb den Sportvereinen durch die

Ausnahmeregelung beim Werbeabgabegesetz viel mehr geholfen wurde als dies im

Kulturbereich möglich wäre.

 

Die hohe Wertigkeit, die die Bundesregierung sowohl dem Sport als auch der Kunst

und Kultur beimißt, kommt sowohl im Regierungsprogramm als auch in den bisher

gesetzten Maßnahmen zum Ausdruck (siehe die Beantwortung zu Frage 3).

 

Zu Frage 2:

Es gibt Überlegungen, auch für den Kulturbereich privates Sponsoring steuerlich zu

begünstigen. Dazu wird in allernächster Zeit eine Studie beauftragt werden. Von einer

eklatanten Ungleichbehandlung von Kultur und Sport kann jedenfalls nicht gespro -

chen werden.

Zu Frage 3:

Die Behauptung, daß zeitgenössische und freie Kulturarbeit durch die Kulturpolitik der

Bundesregierung eine bedrohliche Beeinträchtigung erführe, weise ich entschieden

zurück. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß seit Antritt dieser

Regierung wesentliche Verbesserungen für die Kunst - und Kulturschaffenden erreicht

wurden:

a) Künstlersozialversicherung zur Absicherung der Pensionsversicherung freiberufli -

    cher Künstler durch Verdoppelung der Mittel des Künstlersozialversicherungs-

    fonds;

b) eine Novelle zum Einkommensteuergesetz, die Künstlern und Schriftstellern die

   Möglichkeit bietet, den steuerlichen Bemessungszeitraum ihrer Einkünfte auf drei

   Jahre zu erweitern;

c) Erhöhung sämtlicher Stipendien in allen Kunstsparten mit Beginn des Budget -

    jahres 2001 und Schaffung neuer Preise, was durch eine Erhöhung des Kunst-

    förderungsbudgets möglich geworden ist.

 

Zu Frage 4:

Im Kapitel „Sport“ des Regierungsprogramms wird ausgeführt:

„Sport hat enorme Bedeutung für die Gesundheitsvorsorge, für die Persönlichkeits -

entwicklung, die soziale Integration, die nationale bzw. regionale Identifikation sowie

für die Entwicklung der einschlägigen Wirtschaftsbereiche und des Arbeitsmarktes.

Die Förderung des Sports ist daher eine gesundheits -, gesellschafts -, wirtschafts - und

beschäftigungspolitische Aufgabe.“

 

Im Kapitel „Kunst und Kultur“ wird im Regierungsprogramm folgendes festgehalten:

„Kultur und Kunst haben in Österreich einen überdurchschnittlich hohen Stellenwert.

Diesen Stellenwert gilt es zu erhalten, auszubauen und für die Zukunft zu sichern.

 

Die Freiheit der Kunst ist das tragende Prinzip der Kunstförderung und Kulturpolitik.

 

Der Staat hat dabei seine Tätigkeit auf die Schaffung von stimulierenden Rahmenbe -

dingungen und Entfaltungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler zu konzen -

trieren.“

 

Im übrigen möchte ich nochmals betonen, daß ich eine komparative Haltung diesen

beiden Bereichen gegenüber nicht für sinnvoll erachte.