1673/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14-02-2001

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schasching, Genossinnen und Genossen haben

am 14. Dezember 2000 unter der Nr. 1687/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Werbeabgabe für Kulturvereine gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Aufgrund der durch Erhebungen festgestellten Tatsache, dass die durch Sponsoring

lukrieren Mittel im Kulturbereich einen wesentlich geringeren Prozentsatz als im

Sportbereich ausmachen, wurde vorerst einer Ausnahmebestimmung im

Werbeabgabegesetz für gemeinnützige Sportvereine zugestimmt.

 

Momentan wird die Beauftragung einer Studie, die neue Möglichkeiten für

Kunstsponsoring im Rahmen der österreichischen Steuergesetzgebung aufzeigen

soll, vorbereitet.

 

 

Zu Frage 4:

Selbstverständlich gehört es - wie ja auch im Kunstförderungsgesetz und in den

Förderprogrammen der Abteilungen der Kunstsektion festgeschrieben - zu meinen

Aufgaben, mich für gemeinnützige Kulturinitiativen einzusetzen.

 

In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Regierungsprogramm, das sich

ausdrücklich zur Förderung von Kunst und Kultur, und da im speziellen zur

Förderung der kulturellen Ausdrucksformen der Regionen, die ja oftmals in

Programmen gemeinnütziger Kulturvereine vermittelt werden, bekennt.

Zu Frage 5:

Es gibt entsprechende Überlegungen, doch hängt eine Umsetzung von den

Ergebnissen der Studie ab.

 

 

Zu Frage 6:

Es gibt Überlegungen, auch für den Kulturbereich privates Sponsoring steuerlich zu

begünstigen. Dazu wird in nächster Zeit eine Studie beauftragt werden.