1673/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14-02-2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schasching, Genossinnen und Genossen haben
am 14. Dezember 2000 unter der Nr. 1687/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Werbeabgabe für Kulturvereine gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Aufgrund der durch Erhebungen festgestellten Tatsache, dass die durch Sponsoring
lukrieren Mittel im Kulturbereich einen wesentlich geringeren Prozentsatz als im
Sportbereich ausmachen, wurde vorerst einer Ausnahmebestimmung im
Werbeabgabegesetz für gemeinnützige Sportvereine zugestimmt.
Momentan wird die Beauftragung einer Studie, die neue Möglichkeiten für
Kunstsponsoring im Rahmen der österreichischen Steuergesetzgebung aufzeigen
soll, vorbereitet.
Zu Frage 4:
Selbstverständlich gehört es - wie ja auch im Kunstförderungsgesetz und in den
Förderprogrammen der Abteilungen der Kunstsektion festgeschrieben - zu meinen
Aufgaben, mich für gemeinnützige Kulturinitiativen einzusetzen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Regierungsprogramm, das sich
ausdrücklich zur Förderung von Kunst und Kultur, und da im speziellen zur
Förderung der kulturellen Ausdrucksformen der Regionen, die ja oftmals in
Programmen gemeinnütziger Kulturvereine
vermittelt werden, bekennt.
Zu Frage 5:
Es gibt entsprechende Überlegungen, doch hängt eine Umsetzung von den
Ergebnissen der Studie ab.
Zu Frage 6:
Es gibt Überlegungen, auch für den Kulturbereich privates Sponsoring steuerlich zu
begünstigen. Dazu wird in nächster Zeit eine Studie beauftragt werden.