1674/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14-02-2001

 

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Wolfmayr und Kollegen haben am 14. Dezember

2000 unter der Nr. 1694/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

finanzielle Entwicklung der ausgegliederten Bundestheater gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Da die nunmehrigen Gesellschaftsstrukturen eine völlige Neugestaltung der Aufbau - und

Ablauforganisation erforderlich machten, mußten sämtliche Organisationsfragen umfas -

send durchleuchtet, diskutiert und zum Teil neu geregelt werden. Insbesondere wurden

alle Verwaltungsbereiche auf ihre Zielsetzung und Effizienz hin untersucht. Mit der ange -

strebten Optimierung aller Verwaltungsabläufe sollte eine schlanke Verwaltung im Rah -

men der neuen Organisationsform erreicht werden.

 

In diesem Sinne konnten beim Übergang von der früheren zur neuen Organisationsform

der Österreichischen Bundestheater sowohl in grundsätzlicher Hinsicht als auch in we -

sentlichen Einzelfragen positive Erfahrungen gemacht werden.

 

 

Zu Frage 2:

Durch § 2 des Bundestheaterorganisationsgesetzes, BGBI. 1 Nr. 108/98, wurde der

kulturpolitische Auftrag für das Burgtheater, die Wiener Staatsoper und die Volksoper

Wien neu definiert und erstmals umfassend gesetzlich geregelt.

 

Die künstlerische Entwicklung der einzelnen Bühnengesellschaften im Rahmen des kul -

turpolitischen Auftrags wird in den Aufsichtsratssitzungen der jeweiligen Gesellschaften

durch den künstlerischen Geschäftsführer jedes Hauses laufend dargelegt und in der

Folge eingehend erörtert.

 

Die Stärkung der budgetären Autonomie bei gleichzeitiger strikter Budgetveranwortung

der Bühnengesellschaften hat einerseits das kostenbewußte Handeln auch im Hinblick

auf die nun klar ersichtlichen Kostenstrukturen weiter verstärkt und andererseits die

Rahmenbedingungen für eine positive künstlerische Entwicklung der Theater aufrecht -

erhalten.

Zu Frage 3:

Die Besucherzahlen und die Zahl der Spieltage der Bühnengesellschaften haben sich im

Geschäftsjahr 1999/2000 wie folgt entwickelt:

 

Anzahl der Vorstellungen

 Sitzplatzauslastung

Burgtheater + Aka +

Kasino+Vestibül

 583

 82,75 %

Wiener Staatsoper

 298

 93,54 %

Wiener Staatsoper (Zelt)

 57

 94,90 %

Volksoper Wien

 294

 78,95 %

 

Zu Frage 4:

Gemäß § 13 Abs. 6 des Bundestheaterorganisationsgesetzes sind die vom Bundes -

kanzler oder einem Bundesminister entsendeten Aufsichtsräte gegenüber dem Bun -

deskanzler bzw. gegenüber dem entsendenden Bundesminister über Beschlüsse des

Aufsichtsrates zur Auskunftserteilung verpflichtet.

 

Da das künstlerische Konzept jedoch nicht der Beschlußfassung des Aufsichtsrates und

daher nicht der Informationspflicht gemäß § 13 Abs. 6 BThOG unterliegt, handelt es sich

bei der gegenständlichen Frage um einen nicht dem parlamentarischen Interpellations -

recht gemäß Artikel 52 B -V G unterliegenden Gegenstand.

 

Zu Frage 5:

Im Kalenderjahr 2000 fanden in den Bühnengesellschaften jeweils zwei Publikumsge -

spräche statt, im Burgtheater am 6. April 2000 mit ca. 50 und am 11. Dezember 2000

mit ca. 60 Besuchern, in der Wiener Staatsoper am 16. Jänner und 25. November 2000

mit jeweils ca. 250 - 300 Besuchern sowie in der Volksoper Wien am 5. Juni 2000 mit

ca. 40 und am 29. November 2000 mit 12 Besuchern.

 

Die Mehrheit der zur Sprache gebrachten Fragen haben jene Angelegenheiten betrof -

fen, die in die künstlerische Autonomie der Bühnengesellschaft fallen und in denen dem

Publikumsforum gemäß § 16 Abs. 7 BThOG keine Zuständigkeit zukommt.

 

Zu den Fragen 6 und 8:

Die Mittel gemäß § 7 BIhOG in der Höhe von ATS 1.839 Mio (Basisabgeltung) gliedern

sich ab dem Geschäftsjahr 2000/2001 wie folgt auf die einzelnen Gesellschaften auf:

 

Bundestheater-Holding GmbH                                        ATS 67,55   Mio   (3,67 %),

Burgtheater GmbH                                                             ATS 601,74 Mio (32,72 %),

Wiener Staatsoper GmbH                                                 ATS 708,45 Mio (38,52 %),

Volksoper Wien GmbH                                                     ATS 461,25 Mio (25,08 %).

 

Die Gesellschaften der Bundestheater - Holding werden das erste Geschäftsjahr 1999

2000 mit positiven Bilanzen abschließen und diese nach Prüfung durch den Wirtschafts -

prüfer Ende Jänner 2001 den Aufsichtsräten und den Eigentümern vorlegen.

Was die betriebswirtschaftliche Planung der Bühnengesellschaften für die kommenden

Jahre anlangt, wurden die Geschäftsjahre 2000/2001 und 2001/2002 durch den jewei -

ligen Aufsichtsrat genehmigt; für das Geschäftsjahr 2002/2003 liegt aufgrund des nega -

tiven Ergebnisses keine Zustimmung vor. Die Geschäftsführungen der Bühnengesell -

schaften haben für das Jahr 2002/2003 einen erhöhten Finanz - und Investitionsbedarf

angemeldet, der in Abhängigkeit vom Bundesfinanzgesetz 2002 zu entscheiden sein

wird.

 

Die Bundestheater - Holding weist in den Geschäftsjahren 2000/2001 bis 2002/2003 ein

positives Ergebnis der Gewinn - und Verlustrechnung aus, wobei jedoch der Aufsichtsrat

die Dreijahresplanung der Bundestheater - Holding nur unter der Voraussetzung geneh -

migt hat, daß Investitionen lediglich nach den vorhandenen finanziellen Eigenmitteln

vorgenommen werden dürfen. Um jedoch dem gesetzlichen Auftrag der Instandhaltung

der der Bundestheater - Holding in den Fruchtgenuß übertragenen Liegenschaften und

der historischen Bausubstanz entsprechen zu können, ist die Bundestheater - Holding um

Finanzhilfe an den Eigentümer Bund, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft

und Arbeit, herangetreten.

 

Die Theaterservice GmbH, die sich seit dem Ausgliederungsstichtag bewährt hat, plant

in den Geschäftsjahren 2001 bis 2003 ein positives Ergebnis.

 

Zu Frage 7:

Hinsichtlich der organisatorischen Effizienz darf auf die Ausführungen zu Frage 1 der

Anfrage verwiesen werden.

 

Bezüglich der Auswirkungen auf die Mitarbeiter ist anzumerken, daß der durch die Aus -

gliederung hervorgerufenen Verunsicherung durch intensive Information der Betroffe -

nen, der Betriebsräte und der Gewerkschaft begegnet worden ist. In diesem Zusammen -

hang ist vor allem auch auf den Abschluß neuer Kollektivverträge durch die Bundesthea -

ter - Holding hinzuweisen. Die durch die Ausgliederung veranlaßte Zäsur wurde zum An -

laß genommen, umfangreiche Veränderungen für neueintretende Mitarbeiter der Bun -

destheater speziell beim technischen Personal der Bundestheater durch Einführung

eines den Erfordernissen des modernen Theaterbetriebs entsprechenden, kapazitätson -

entierten Jahresarbeitszeitmodells vorzusehen und die bisherige Vielfalt an Nebenge -

bühren ersatzlos abzuschaffen.

 

Aus der Sicht der Erfahrungen des ersten abgeschlossenen Geschäftsjahres hat sich

die neue Leitungsstruktur der Bundestheater durchaus bewährt. Bisherige Erfahrungen -

wie bereits zu Frage 2 ausgeführt - zeigen, daß sich die Ausgliederung mit einer größe -

ren Flexibilität für die einzelnen Häuser, einem stärkeren Kostenbewußtsein und einer

höheren Kostentransparenz insgesamt postiv auswirkt.