1675/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14-02-2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Posch und GenossInnen haben am 15. De -
zember 2000 unter der Nr. 1705/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Anerkennung der Polen als Volksgruppe im Sinne des Volksgruppengeset -
zes gerichtet.
Diese Antrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Das Bundeskanzleramt beschäftigt sich seit dem Jahr 1996 mit der Frage, ob auf die
polnische Minderheit die Bestimmungen des Volksgruppengesetzes anzuwenden
sind.
Sozialstatistische Analysen haben ergeben, daß eine langfristige Kontinuität einer in
Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppe österreichischer
Staatsbürger mit polnischer Muttersprache im Sinne des § 1 Abs. 2 des Volksgrup -
pengesetzes nicht gegeben ist.
Insbesondere hat sich gezeigt, daß die polnische Minderheit in Österreich in erster
Linie auf rezente Zuwanderungen zurückzuführen ist. Die Volkszählung 1991 belegt,
daß die Österreicher mit polnischer Umgangssprache das Altersprofil einer rotieren -
den Gruppe aufweisen, d.h. einer Gruppe, zu der ständig Menschen im arbeitsfähi -
gen Alter stoßen, von der jedoch (noch) keine Altersschicht aufgebaut wurde. Das
bedeutet, daß die polnische Minderheit in Österreich in ihrem derzeitigen Umfang
jüngeren Datums ist.
Da die Bestimmungen des Volksgruppengesetzes nicht auf die polnische Minderheit
anzuwenden sind, ist ein Volksgruppenbeirat nicht einzurichten.