1675/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14-02-2001

 

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Posch und GenossInnen haben am 15. De -

zember 2000 unter der Nr. 1705/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Anerkennung der Polen als Volksgruppe im Sinne des Volksgruppengeset -

zes gerichtet.

 

Diese Antrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Das Bundeskanzleramt beschäftigt sich seit dem Jahr 1996 mit der Frage, ob auf die

polnische Minderheit die Bestimmungen des Volksgruppengesetzes anzuwenden

sind.

 

Sozialstatistische Analysen haben ergeben, daß eine langfristige Kontinuität einer in

Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppe österreichischer

Staatsbürger mit polnischer Muttersprache im Sinne des § 1 Abs. 2 des Volksgrup -

pengesetzes nicht gegeben ist.

 

Insbesondere hat sich gezeigt, daß die polnische Minderheit in Österreich in erster

Linie auf rezente Zuwanderungen zurückzuführen ist. Die Volkszählung 1991 belegt,

daß die Österreicher mit polnischer Umgangssprache das Altersprofil einer rotieren -

den Gruppe aufweisen, d.h. einer Gruppe, zu der ständig Menschen im arbeitsfähi -

gen Alter stoßen, von der jedoch (noch) keine Altersschicht aufgebaut wurde. Das

bedeutet, daß die polnische Minderheit in Österreich in ihrem derzeitigen Umfang

jüngeren Datums ist.

 

Da die Bestimmungen des Volksgruppengesetzes nicht auf die polnische Minderheit

anzuwenden sind, ist ein Volksgruppenbeirat nicht einzurichten.