1680/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14. 02. 2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1669/J - NR/2000 betreffend Wertigkeit von

Kultur und Sport, die die Abgeordneten Mag. Christine MUTTONEN, Genossinnen und

Genossen am 14. Dezember 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Ad 1 - 4.:

Den gesetzlichen Regelungen des Werbeabgabengesetzes liegt eine Vereinbarung zwischen

dem Bund, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und allen neun Landeshaupt -

leuten zugrunde. In die Vollziehung meines Ministeriums ressortiert weder die Sport - noch

die Kunstförderung.

 

Hinsichtlich der österreichischen Bundesmuseen, des Bundesdenkmalamtes und der Natio -

nalbibliothek verweise ich auf die steuerlichen Begünstigungen von Spenden, die im

Einkommenssteuergesetz 1988, § 4 Abs. 4, Z.6 geregelt sind.