1680/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14. 02. 2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1669/J - NR/2000 betreffend Wertigkeit von
Kultur und Sport, die die Abgeordneten Mag. Christine MUTTONEN, Genossinnen und
Genossen am 14. Dezember 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1 - 4.:
Den gesetzlichen Regelungen des Werbeabgabengesetzes liegt eine Vereinbarung zwischen
dem Bund, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und allen neun Landeshaupt -
leuten zugrunde. In die Vollziehung meines Ministeriums ressortiert weder die Sport - noch
die Kunstförderung.
Hinsichtlich der österreichischen Bundesmuseen, des Bundesdenkmalamtes und der Natio -
nalbibliothek verweise ich auf die steuerlichen Begünstigungen von Spenden, die im
Einkommenssteuergesetz 1988, § 4 Abs. 4, Z.6 geregelt sind.