1681/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14-02-2001

 

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1675/J - NR/2000 betreffend finanzielle Entwicklung

der ausgegliederten Bundesmuseen, die die Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr und Kollegen am

14. Dezember 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Die durch das Bundesmuseen - Gesetz 1998 BGBI I Nr. 115/1998 bewirkte Neuordnung der

Organisation der österreichischen Bundesmuseen hat insgesamt und nach gegenwärtigem Stand die

darauf gesetzten Erwartungen der Verselbständigung und Dezentralisierung sowie der

Beschränkung der staatlichen Einflussnahme auf die gesetzlichen Pflichten der Museen und der

Effizienzsteigerung erfüllt.

 

Als erstes Bundesmuseum ist das Kunsthistorische Museum bereits am 1.1.1999 in die neue

Rechtsform übergewechselt und hat die neue Situation ohne gravierende Mängel und Probleme

zufriedenstellend gemeistert.

 

Als nächste Häuser sind am 1.1.2000 das Österreichische Museum für angewandte Kunst, das

Technische Museum Wien, die Graphische Sammlung Albertina und die Österreichische Galerie in

die Vollrechtsfähigkeit getreten. Mit den Geschäftsführern wurden Verträge abgeschlossen und die

vorgesehenen Kuratorien haben sich konstituiert. Die Arbeits - und Budgetprogramme, bestehend

aus dem Strategiebericht, den Finanzplänen und der Planbilanz wurden ausgearbeitet.

In einer zweiten Stufe gingen zum 1.1.2001 das Österreichische Theatermuseum und das Museum

für Völkerkunde mit dem Kunsthistorischen Museum ein Kooperationsverhältnis ein, um die sich

daraus ergebenden Synergien bezüglich der Organisations - und Planungsstrukturen unter

Beibehaltung ihrer wissenschaftlichen Autonomie optimal zu nutzen.

 

Selbstverständlich brachte diese umfassende Reform auch eine Reihe von Schwierigkeiten mit sich,

die im Rahmen einer objektiven Situationsanalyse nicht unerwähnt bleiben sollen:

 

-         Als schwierigste Vorgabe ist die Tatsache anzusehen, dass die so genannte

          "Basisfinanzierung", also der laufende Aufwand lür Personal, Anlagen, gesetzliche

          Verpflichtungen und Aufwendungen, unter Berücksichtigung der zu erwartenden

          Einnahmen, in der Höhe des Budgets 1999 eingefroren wurde.

 

-         Diese finanzielle Situation und vor allem die Deckelung der Budgetmittel ohne jegliche

          Valorisierungsbestimmung erzeugt einen immer stärker werdenden Druck auf die Budgets

          der Häuser. Hier sind vor allem die Struktureffekte der Personalkosten (Biennien usw.) zu

          erwähnen.

 

-         Die Beibehaltung dieser Deckelung führt trotz größtmöglicher Sparsamkeit zur allmählichen

          Verringerung des operativen Spielraumes und zu bilanztechnischen Problemen.

 

-         Die Umstellung der bisher händisch geführten Bestandsinventare des Sammlungsgutes auf

          eine elektronisch lesbare Form stellt die Verwaltungen vor große Probleme.

 

-         Dies gilt auch für die planliche Darstellung der Gebäude, die auf historischen Plänen beruht,

          die hinsichtlich Vollständigkeit und Inhalt zum Teil schwere Mängel aufweisen und deren

          Korrektur die Verwaltung vor schwierige Probleme stellt.

 

-        Die neue Rechtslage bringt zusätzliche finanzielle Belastung in Fragen der Versicherung mit

         sich.

 

-        Die Personalverwaltung ist in der Anfangsphase wegen der parallel laufenden

         unterschiedlichen Systeme des öffentlichen Dienst - und Besoldungsrechtes bzw. des

         Angestelltenrechtes besonders gefordert.

 

-        Es gibt auch Probleme bezüglich der Nutzung von Synergieeffekten (Koordination der

        Programmplanung, Verbund von Eintrittskarten usw.).

An der Lösung dieser Probleme, die für die Verwaltungen zum Teil völliges Neuland darstellen,

wurde und wird ambitioniert gearbeitet, sodass von ihrer Bewältigung und von friktionsfreier

künftiger Verwaltungsarbeit unbeschadet nachstehender Ausführungen ausgegangen und insgesamt

die bisherigen Ergebnisse der Vollziehung des Bundesmuseen - Gesetzes als ermutigend und als

positiver Beitrag für die zukünftige österreichische Museumsarbeit angesehen werden können.

 

Ad 2.:

Wie die seit 1995 vorliegenden Kulturberichte des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft

und Kultur erkennen lassen, wurde den Fragen der wissenschaftlichen Forschung sowie der

museumspädagogischen Entwicklung auch in den vergangenen Jahren von den einzelnen Häusern

große Bedeutung zugemessen. Vor allem hat die Bezeichnung als "wissenschaftliche Anstalten"

eine unverkennbare Signalwirkung ausgeübt und es setzen sich alle Häuser mit den

gegenständlichen Fragen intensiv auseinander, zumal sowohl die Museumspädagogik als auch die

Forschung im Rahmen des im Kulturbericht 1998 veröffentlichten "Museumsentwicklungsplan bis

zum Jahr 2010" eine herausragende Rolle spielen. Vor allem ist die Überprüfung der Effizienz der

Forschungstätigkeit von entscheidender Bedeutung, weil sie sowohl für die evaluierten Einheiten

als auch für die zuständigen Organe der Museen Anhaltspunkte und Grundlagen für Maßnahmen

zur Qualitätssicherung und  - verbesserung sowie für damit im Zusammenhang stehende

organisatorische Entscheidungen darstellen.

 

Ad 3.:

Die Besucherentwicklung der in die Vollrechtsfähigkeit entlassenen Häuser kann mangels der noch

nicht vorliegenden kompletten Ergebnisse für das Jahr 2000 nur im Vergleich Jänner bis Oktober

der Jahre 1999 und 2000 dargestellt werden. In diesem Zeitraum verzeichnete nur das wieder

eröffnete Technische Museum Wien einen Zuwachs von 29,8 %, während alle anderen Häuser

Rückgänge von durchschnittlich 8 - 9 % verzeichneten. Wenngleich die Besucherentwicklung sehr

stark vom jeweiligen Ausstellungsangebot abhängt ("Highlights" bewirken oftmals schlagartige

Zuwächse), ist dennoch ein rückläufiger internationaler Trend nicht zu bestreiten, wobei vor allem

in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich bedeutend höhere Einbußen zu verzeichnen

sind.

 

Es darf jedoch außerdem darauf hingewiesen werden, dass es nicht nur um die Gesamtzahl von

Besuchern geht, sondern vor allem auch darum, wie viele zahlende Besucher die einzelnen Häuser

besucht haben. Hier weisen sämtliche vollrechtsfähigen Häuser eine steigende Tendenz auf

Ad 4.:

Als wesentliche Auswirkung der Vollrechtsfähigkeit der gegenständlichen Anstalten ist deren

Qualifikation als Vollkaufmann anzusehen, welche die Häuser dem Geltungsbereich der staatlichen

Kameralistik entzieht und die Einführung der doppelten Buchhaltung und des kaufmännischen

Rechnungswesens sowie sonstiger einschlägiger handelsrechtlicher Vorschriften insgesamt zur

notwendigen Folge hat. Dies bedeutet u.a. auch die Befreiung von kameralistischen Sachzwängen,

wie die ständige Bezugnahme auf die Jährlichkeit des Budgets, auf diverse Wertgrenzen sowie auf

Mitwirkungsrechte verschiedener Bundesdienststellen. In ihrer Gesamtheit ermöglichen diese

Neuerungen den Museen eine raschere und flexiblere Erfüllung ihrer Aufgaben.

 

Für den Bundeshaushalt bedeutet dies die Exemption aus den (umfangreicheren)

Verrechnungsansätzen der Bundesmuseen und deren Aufnahme in die Ansätze des einschlägigen

Teilheftes, wo für die einzelnen vollrechtsfähigen Häuser nur mehr ein einzelner Pauschalbetrag

(Basisabgeltung) vorgesehen ist.

 

Ad 5.:

Hinsichtlich der organisatorischen Effizienz muss betont werden, dass angesichts der Dürftigkeit

der bisherigen Organisationsvorschriften und deren Ersetzung durch ein speziell auf die

Bundesmuseen ausgerichtetes, durch begleitende Museumsordnungen ergänztes eigenes

Bundesgesetz (BGBl. 1115/1998) einen bedeutenden Fortschritt bedeutet. Das nunmehrige

Bundesmuseen - Gesetz enthält eine modernen Gesichtspunkten der Museologie Rechnung tragende

Legaldefinition des Begriffes "Museum", eine umfassende Darstellung des allen Bundesmuseen

gemeinsamen Zweckes und vor allem die Verpflichtung, für jedes Haus eine auf die jeweiligen

Bedürfnisse abgestellte Museumsordnung zu erarbeiten und in deren Rahmen eine detaillierte

Aufbau - und Ablauforganisation zu errichten und darzustellen. Wenngleich die kurze Laufzeit der

Neuregelung (Graphische Sammlung Albertina, Technisches Museum Wien, Österreichische

Galerie und Österreichisches Museum für angewandte Kunst befinden sich erst seit 1.1.2000 in der

Vollrechtsfähigkeit) eine abschließende Beurteilung der organisatorischen Neuerungen noch nicht

zulässt, muss dennoch eine weit gehende Akzeptanz dieser neuen Spielregeln vermerkt werden. Es

haben sich, wenn man von der oben erwähnten Neuregelung des Art. 76 des

Budgetbegleitgesetzes 2001 sowie von der unter Punkt 1 erwähnten "Deckeung" der

Basisabgeltung absieht, keine Notwendigkeiten von Adaptierungen dieses Gesetzeswerkes ergeben.

Ad 6. und 7.:

Der Umstand, dass die so genannte „Basisfinanzierung“, also der laufende Aufwand für Personal,

Anlagen, gesetzliche Verpflichtungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung der zu

erwartenden Einnahmen in der Höhe des Budgets 1999 eingefroren wurde, stellt die Bundesmuseen

bereits gegenwärtig vor schwer lösbare, ab 2003 aber vor unlösbare Probleme. Im § 4 des

Bundesmuseen - Gesetzes 1998 sowie in den einzelnen Museumsordnungen sind Zweck und

Aufgaben der einzelnen Bundesmuseen konkret aufgezählt. Die vorerwähnte "Deckelung" bewirkt

bei der Erarbeitung der Arbeits - und Budgetprogramme einzelner Häuser angesichts der

Entwicklung des Personalaufwandes bereits im gegenwärtigen Zeitpunkt, dass manche musealen

Aufgaben nicht mehr zur Gänze erfüllt werden können. Es verringern sich die für operative

Vorhaben bestimmten Budgetmittel zugunsten des wachsenden Personalaufwandes. So wurden bei

mehreren Häusern die Ankäufe im Vergleich zu den Vorjahren reduziert oder aber auf einseitige

Rechtsgeschäfte (Schenkungen, Erbschaften) eingeschränkt sowie auf Ausstellungsvorhaben

verzichtet oder diese auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Große Sorgen bereiten vor allem die

Abschreibungen, die bereits im gegenwärtigen Zeitpunkt mehrere Häuser hinsichtlich ihrer

Eigenkapitalausstattung vor schwere Probleme stellen. Es wird daher bei der Erstellung des

Budgets 2003 über die Aufhebung dieser "Deckelung" zu verhandeln sein.