1682/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14-02-2001
Bundesminsterium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1683/J - NR/2000 betreffend "Drogenberatung und
Drogenprävention an österreichischen Schulen", die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossinnen am 14. Dezember 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
1998 1,797.000,--
1999 1,518.818,--
2000 1,660.000,--
Darüber hinaus müssen auch die Kosten der Gehälter der Schulpsychologinnen und
Schulpsychologen sowie Schulärztinnen und Schulärzte, die auch Drogenberatung und
Drogenprävention durchführen, berücksichtigt werden.
Weiters zu verrechnen sind die Kosten für den Betrieb der GIVE - Servicestelle für
Gesundheitsbildung, die Lehrerinnen und Lehrer wertvolle Hilfe bei der Unterrichtsvorbereitung zu
verschiedenen Gesundheitsthemen wie z.B. Kommunikation, Konfliktbewältigung, Drogen,
allgemeine Gesundheitsförderung, gibt.
Ad 2.:
Für das Jahr 2001 sind ATS 1,600.000,-- für den Bereich der Suchtprävention und der allgemeinen
Gesundheitsförderung veranschlagt.
Der Betrieb der Servicestelle ist mit ATS 1,982.260,-- veranschlagt. Diese Kosten werden vom
Bildungsressort und vom Gesundheitsressort je zur Hälfte getragen.
Ad 3.:
Die Mittel werden nicht gekürzt.
Ad 4.:
Die Suchtpräventionsstellen der Bundesländer, die die schulische Suchtprävention unterstützen,
werden vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen finanziert. Die Anfrage
wäre daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen zu richten. Alle weiteren
diesbezüglichen Tätigkeiten fallen in den Kompetenzbereich der Länder.
Ad 5.:
Es wird im Juni 2001 eine Fachtagung zum Thema "Gemeinsamer Dialog - § 13 Suchtmittelgesetz"
durchgeführt werden. Die Zielsetzungen dieser Veranstaltung sind der Erfahrungsaustausch über
Drogenvorkommnisse in der Schule und die Beratung gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen.
Es soll damit eine bessere Vernetzung der verantwortlichen Personen in den jeweiligen
Bundesländern erreicht werden und eine Sekundärauswertung vorhandener Daten vorgenommen
werden.
Es wird damit ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der verantwortlichen Personen und die
Dokumentation der Entwicklung der Drogenproblematik initiiert.
Ad 6.:
Das Präventionsprojekt "Check-iT" ist eine wichtige und sinnvolle Intervention im Rahmen der
Sekundärprävention.
Ad 7. + 8.:
Das Konzept zu dieser Kampagne ist noch in der Erstellungsphase. Eine Akkordierung ist erst nach
Fertigstellung des Konzeptes möglich und
sinnvoll.
Ad 9. + 10.:
Mein Ressort unterstützt die Ausbildung von Peers im Bereich der Suchtprävention aus Mitteln des
Umwelt - und Gesundheitsbildungsfonds. Da aber die Jugendlichen nur eine relativ geringe Zeit zur
Verfügung stehen (bis zum jeweiligen Schulabschluss), muss dieses Modell mit einem Modell über
Arzte und Lehrer ergänzt werden.