1682/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14-02-2001

 

Bundesminsterium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1683/J - NR/2000 betreffend "Drogenberatung und

Drogenprävention an österreichischen Schulen", die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und

Genossinnen am 14. Dezember 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

1998        1,797.000,--

1999        1,518.818,--

2000        1,660.000,--

 

Darüber hinaus müssen auch die Kosten der Gehälter der Schulpsychologinnen und

Schulpsychologen sowie Schulärztinnen und Schulärzte, die auch Drogenberatung und

Drogenprävention durchführen, berücksichtigt werden.

Weiters zu verrechnen sind die Kosten für den Betrieb der GIVE - Servicestelle für

Gesundheitsbildung, die Lehrerinnen und Lehrer wertvolle Hilfe bei der Unterrichtsvorbereitung zu

verschiedenen Gesundheitsthemen wie z.B. Kommunikation, Konfliktbewältigung, Drogen,

allgemeine Gesundheitsförderung, gibt.

 

Ad 2.:

Für das Jahr 2001 sind ATS 1,600.000,-- für den Bereich der Suchtprävention und der allgemeinen

Gesundheitsförderung veranschlagt.

Der Betrieb der Servicestelle ist mit ATS 1,982.260,-- veranschlagt. Diese Kosten werden vom

Bildungsressort und vom Gesundheitsressort je zur Hälfte getragen.

 

 

Ad 3.:

Die Mittel werden nicht gekürzt.

 

Ad 4.:

Die Suchtpräventionsstellen der Bundesländer, die die schulische Suchtprävention unterstützen,

werden vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen finanziert. Die Anfrage

wäre daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen zu richten. Alle weiteren

diesbezüglichen Tätigkeiten fallen in den Kompetenzbereich der Länder.

 

Ad 5.:

Es wird im Juni 2001 eine Fachtagung zum Thema "Gemeinsamer Dialog - § 13 Suchtmittelgesetz"

durchgeführt werden. Die Zielsetzungen dieser Veranstaltung sind der Erfahrungsaustausch über

Drogenvorkommnisse in der Schule und die Beratung gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen.

Es soll damit eine bessere Vernetzung der verantwortlichen Personen in den jeweiligen

Bundesländern erreicht werden und eine Sekundärauswertung vorhandener Daten vorgenommen

werden.

Es wird damit ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der verantwortlichen Personen und die

Dokumentation der Entwicklung der Drogenproblematik initiiert.

 

Ad 6.:

Das Präventionsprojekt "Check-iT" ist eine wichtige und sinnvolle Intervention im Rahmen der

Sekundärprävention.

 

Ad 7. + 8.:

Das Konzept zu dieser Kampagne ist noch in der Erstellungsphase. Eine Akkordierung ist erst nach

Fertigstellung des Konzeptes möglich und sinnvoll.

Ad 9. + 10.:

Mein Ressort unterstützt die Ausbildung von Peers im Bereich der Suchtprävention aus Mitteln des

Umwelt - und Gesundheitsbildungsfonds. Da aber die Jugendlichen nur eine relativ geringe Zeit zur

Verfügung stehen (bis zum jeweiligen Schulabschluss), muss dieses Modell mit einem Modell über

Arzte und Lehrer ergänzt werden.