1684/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14-02-2001

 

Bundesminister

für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

14. Dezember 2000, Nr. 1695/J, betreffend Kosten und Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der

Rinderseuche BSE, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Einleitend darf in Erinnerung gerufen werden, dass in Österreich seit dem Jahre 1990 ein

Verfütterungsverbot von Tiermehl an Wiederkäuer besteht; also lange bevor auf Gemein -

schaftsebene derartige Maßnahmen ergriffen wurden.

 

Zu den Fragen 1, 2 und 11:

 

Seit dem Jahre 1997 ist neben der Zuständigkeit im Rahmen des Veterinärrechtes (wech -

selnde Zuständigkeiten zwischen Gesundheitsressort, BKA und nunmehr Bundesministerium

für soziale Sicherheit und Generationen) auch die Zuständigkeit des Bundesministeriums für

Land - und Forstwirtschaft zur Kontrolle des Tiermehlverbotes nach dem Futtermittelgesetz

gegeben. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Futtermittelkontrolle mit Kontrollprogrammen be -

traut (Bundesamt für Agrarbiologie und Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirt -

schaft). Die Kontrolle der Verfütterung in den landwirtschaftlichen Betrieben nach dem Fut -

termittelgesetz erfolgt durch den Landeshauptmann und wird von den Veterinärbehörden

ausgeübt.

 

Im Rahmen der Vollziehung des Bundesgesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des

Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephab -

pathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4.12.2000 werden durch das Bun -

desamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft und das Bundesamt für Agrarbiologie seit

1.1.2001 die Betriebe sämtlicher Hersteller und Händler von Futtermittelerzeugnissen vor Ort

kontrolliert. Zur Sicherung der Effektivität der Kontrolle wurde die Anzahl der Kontrollorgane

erhöht.

 

Zusätzliches Personal im Bereich Futtermittelkontrolle:

      Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft      3 Personen

      Bundesamt für Agrarbiologie, Linz                                           3 Personen

 

Die Untersuchungen der für den Verkehr bestimmten Futtermittel auf GVO werden vom

Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft durchgeführt. Um langfristig eine

wirksame und effiziente Kontrolle der Ernährungssicherheit gewährleisten zu können, ist ge -

plant, eine Agentur für Ernährungssicherheit zu schaffen. Unter Bündelung der vorhandenen

Kapazitäten sollen die bezughabenden Kompetenzen, d.h. auch die Futtermittelkontrolle,

unter einem Dach vereint werden, um so ein Maximum an Sicherheit für den Konsumenten

zu erreichen.

 

Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1696/J verweisen.

 

Zu Frage 3:

 

Die Durchführungsbestimmungen zur Ankaufsaktion für Rinder über 30 Monate sind in der

Verordnung Nr. 2777/00 der Kommission geregelt. Österreich hat gemäß Art 3 Abs 4 dieser

Verordnung beantragt, diese Ankaufsaktion nicht anwenden zu müssen, da genügend Test -

kapazitäten zur Verfügung stehen.

Aufgrund dieser Situation ist geplant, diese Ankaufsaktion derzeit in Österreich nicht anzu -

wenden. Für ein Rind wäre mit Kosten von rund 9.700,-- ATS zu rechnen, wovon rund

4.300,-- ATS aus dem österreichischen Budget finanziert werden müssten.

 

Zu Frage 4:

 

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission und Berechnungen meines Ressorts wür -

de die Herausnahme von 2 Millionen Kühen aus dem Markt rund 21 Mrd. ATS kosten verur -

sachen, wovon rund 12 Mrd. ATS aus dem EU - Budget zur Verfügung gestellt würden.

 

Zu Frage 5:

 

Das Tiermehl wird in Verbrennungsanlagen vernichtet werden. Die Verbrennungskosten pro

Tonne belaufen sich auf etwa 3 ATS pro kg Tiermehl.

 

Zu Frage 6:

 

Verendete und euthanasierte Tiere werden zu Tiermehl verarbeitet, welches in den Verbren -

nungsanlagen vernichtet wird.

 

Zu Frage 7:

 

Hiezu darf ich auf die Beantwortung der an den Bundesminister für soziale Sicherheit und

Generationen gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1696/J verweisen.

 

Zu Frage 8:

 

Die EU plant die Intervention von max. 125.000 t Rindfleisch; mit kosten von rund 1.900 €/t

Rindfleisch. Diese Interventionsmenge würde EU - weit 3,3 Mrd ATS an EU - Mitteln erfordern.

Auf Österreich entfallen rund 2,5%, d.s. 82,5 Mio ATS.

Zu Frage 9:

 

Nach Schätzungen meines Ressorts hat die BSE - Krise des Jahres 1996 rund 85 Mrd. ATS

EU-weit und 1,5 Mrd. ATS in Österreich an EU - Mitteln und nationalen Mitteln gekostet. In

diesen Schätzungen sind die Interventionskosten, das Schlachtungsprogramm für Rinder

über 30 Monate im Vereinigten Königreich, die Frühvermarktungsprämie, die Verarbeitungs -

prämie für Kälber und direkte Einkommensbeihilfen aufgrund der BSE - Krise enthalten. Nicht

enthalten sind die Kosten von Veterinären Maßnahmen.

 

Zu den Fragen 10 und 12:

 

Die Eiweißfuttermittelimporte in die Europäische Gemeinschaft betreffen vorwiegend Soja -

bohnen / - schrot aus Nord - und Süd - Amerika. Diese Importe betragen jährlich für Österreich

eine Menge von etwa 500.000 t. Bereits im Jahr 1980 wurden etwa 400.000 t Sojaschrot

importiert. Eine gänzliche Vermeidung dieser Importe wird nicht möglich sein.

 

In der EU - Getreidemarktordnung fallen Sojabohnen in die Gruppe der Ölsaaten, für die eine

EU - weite Flächenrestriktion aufgrund der WTO - Verpflichtungen (5,128.000 ha abzüglich des

jährlich geltenden Stillegungsprozentsatzes, mindestens jedoch 10 %) besteht. Für Öster -

reich beträgt die einzelstaatliche Bezugsfläche 147.000 ha (wiederum abzüglich des Stillle -

gungsprozentsatzes). Im Jahr 2000 wurden 82.200 ha genützt; es bestünde in Österreich

somit für den Anbau von Ölsaaten (Raps, Sonnenblumen, Sojabohne) genügend Spielraum.

 

Aufgrund der Marktordnungsreform Agenda 2000, die bereits im Lichte einer weiteren WTO -

Runde erfolgte, werden die Flächenzahlungen für Ölsaaten jedoch den niedrigeren Getrei -

deflächenzahlungen (ATS 4.568,55/ha) angepasst. Für den Anbau von Eiweißpflanzen

(Futtererbse, Ackerbohnen, Süßlupinen), für die keine Flächenbegrenzung gilt, wird ein Zu -

schlag von etwa ATS 689,--/ha zur Getreideprämie gewährt.

 

Österreich ist in den Diskussionen zur Agenda 2000 immer wieder für eine Erhöhung der

Ölsaaten - und der Eiweißpflanzenprämie eingetreten. Aus handelspolitischen und budgetä -

ren Gründen konnte allerdings nur der im Beschluss zur Agenda 2000 festgelegte Kompro -

miss verabschiedet werden.

Aufgrund des Verbotes der Verfütterung von Tiermehl hat die Kommission bereits im Vorjahr

zugesagt, über Möglichkeiten des Ersatzes im Rahmen eines europäischen Proteinplanes

nachzudenken und entsprechende Vorschläge vorzulegen. Eine diesbezügliche Vorlage wird

nach jüngsten Informationen für den Agrarministerrat im Februar dieses Jahres erwartet.

 

National gesehen wurde die weitere Forcierung des Anbaues von Eiweißfuttermitteln (Öl -

saaten und Eiweißpflanzen) im Rahmen des Österreichischen Programms für eine umwelt -

gerechte, extensive und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft (ÖPUL)

2000 verwirklicht. Abgesehen von der Grundförderung, die sowohl für Ölsaaten als auch für

Eiweißpflanzen gewährt wird, sind im Rahmen der Maßnahme "Reduktion ertragssteigernder

Betriebsmittel auf Ackerflächen" zusätzliche flächenbezogene Beihilfen für Ölsaaten (ein -

schließlich Sojabohne) möglich. Weitere Förderungen sowohl für Ölsaaten als auch Eiweiß -

pflanzen im Rahmen des ÖPUL sind durch die Maßnahmen "Verzicht auf ertragssteigernde

Betriebsmittel" und "Biologischer Anbau" möglich. Das ÖPUL 2000 wird für den Herbstanbau

2000/Ernte 2001 erstmals angeboten.

 

Zu Frage 13:

 

Mit dem Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaßnah -

men in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung

von tierischem Protein vom 4.12.2000, BGBI. I Nr. 143/2000, wird die Entscheidung des Ra -

tes 2000/766/EG konsequent und EU - konform umgesetzt.

 

Österreich tritt nach wie vor für ein unbefristetes Tiermehl - Verfütterungsverbot ein. Es wird

erwartet, dass auch die EU das Verfütterungsverbot für Tiermehl unbefristet erlässt.

 

Zu Frage 14:

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass in Österreich grundsätzlich keine "Tierfabriken" existieren. In

der österreichischen Landwirtschaft sind immer noch kleinbetriebliche Strukturen vorherr -

schend. Die Erhaltung einer flächendeckenden, nachhaltigen, multifunktionalen und ökob -

gisch orientierten Landwirtschaft bäuerlicher Prägung ist auch seit langem Kernpunkt der

österreichischen Agrarpolitik. Der außerordentlich hohe Anteil an Biobetrieben zeigt deutlich

das Ergebnis dieser Agrarpolitik. Diese Entwicklung wird auch durch die vermehrte Berück -

sichtigung ökologischer Aspekte im Rahmen der GAP - wie z.B. das ÖPUL - verstärkt. Be -

stehende Förderungen im Rinderbereich sind derzeit schon an eine maximale Großviehein -

heit je ha Futterfläche gekoppelt (2,0 GVE/ha Futterfläche). Darüber hinaus gibt es spezielle

Förderungen für extensive Rinderhaltung (max. 1,4 GVE/ha Futterfläche). Auch die tierbezo -

genen Förderungen im Rahmen des Umweltprogramms und der Ausgleichszulage haben

eine maximale Besatzdichte in ähnlicher Form eingebaut.

 

Die Einbeziehung der tierischen Produktion in die Verordnung (EWG) 2092/91 über den bio -

logischen Landbau war ein weiterer wichtiger Schritt, sowohl tiergerechte Haltungsweisen zu

fördern als auch Konsumentenwünsche zu berücksichtigen. Diese Abänderung des Gel -

tungsbereiches ging zurück auf eine im Dezember 1998 vom Rat unter meinem Vorsitz ver -

abschiedete politische Leitlinie. Ich werde auch weiterhin bemüht sein, diese positiven Ent -

wicklungen sowohl in den maßgeblichen Gremien der Gemeinschaft als auch auf nationaler

Ebene zu unterstützen.

 

Es gibt allerdings in anderen Mitgliedstaaten der Union durchaus große Tierbestände ohne

Förderungen, speziell im Schweine - und im Geflügelbereich. Hier wird die österreichische

Politik darauf dringen, dass Tierhaltung mit einer entsprechenden landwirtschaftlichen Nutz -

fläche zur Futtererzeugung bzw. Gülleausbringung verknüpft wird.

 

Zu Frage 15:

 

Bereits in der vorangegangenen Investitionsrichtlinie des Bundesministeriums für Land - und

Forstwirtschaft wie auch in der Sonderrichtlinie für die Umsetzung der "Sonstigen Maßnah -

men" des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums nimmt die

Umstellung auf besonders tiergerechte Stallungen einen besonderen Stellenwert ein, in dem

diese Umstellungsmaßnahmen höher gefördert werden. Grundbedingung für eine Förderung

von Investitionen ist jedenfalls die Einhaltung der Vorgaben der Tierhaltungsverordnungen

der Länder.

Zu Frage 16:

 

Die internen Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Zudem sind auch die erforderli -

chen Durchführungsvorschriften der Kommission abzuwarten.

 

Zu Frage 17:

 

Eine verpflichtende, klare, transparente Produktkennzeichnung aller Produkte, einschließlich

von verarbeiteten Produkten, ist nur nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechtes möglich. Ich

darf darauf hinweisen, dass in diesem Bereich schon sehr viel geschehen ist, sei es auf ge -

setzlicher oder auf freiwilliger Basis. Gesetzliche Bestimmungen bestehen auf FU - Ebene für

die Kennzeichnung von Eiern, Geflügelfleisch und Rindfleisch. Diese Kennzeichnungsbe -

stimmungen sind aus österreichischer Sicht noch nicht befriedigend, da speziell im Eier - und

Geflügelbereich die Möglichkeit der Herkunftskennzeichnung unzureichend ist. Die 2. Stufe

der Rindfleischkennzeichnung ab 1.1.2002 wird eine echte Herkunftskennzeichnung bringen.

Mein Ziel ist es, auch die Verarbeitungsprodukte in die Kennzeichnungsregelung bei Rind -

fleisch einzubeziehen. Auf nationaler Ebene sind die verschiedenen Markenprogramme im

Fleischsektor zu erwähnen, die sowohl Qualitätsrichtlinien, als auch eine Herkunftskenn -

zeichnung angeben. Insbesondere sei hier das Gütezeichen der AMA - Marketing Ges.m.b.

H. erwähnt, welches insbesondere im Rind - und Schweinefleischsektor einen großen Markt -

anteil erreicht hat.

 

Zu Frage 18:

 

Bereits jetzt können Produkte aus biologischer Landwirtschaft mit dem AMA - Biozeichen ge -

kennzeichnet werden. Dieses Gütesiegel gewährleistet dem Konsumenten, dass das Pro -

dukt aus Rohstoffen aus biologischer Landwirtschaft hergestellt wurde. Die AMA Marketing

G.m.b.H. setzt zudem Werbemaßnahmen, die den Absatz in diesem Segment fördern sol -

len. Mit einem Biobeirat erfolgt die Abstimmung des Einsatzes des Biobudgets sowie der

Ausrichtung der einzelnen Werbemaßnahmen.

Zu Frage 19:

 

Vom Bundesministerium für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurden

keine diesbezüglichen Forschungsaufträge erteilt. Ergänzend darf auf die Anfragebeantwor -

tung der an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten schriftli -

chen parlamentarischen Anfrage Nr. 1696/J verwiesen werden.

 

Zu Frage 20:

 

Derzeit ist kein Fall von BSE in Österreich bekannt.

 

Zu Frage 21:

 

Gerade die Vorkommnisse der letzten Zeit und nicht zuletzt die BSE - Krise haben gezeigt,

dass vielen Problemen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung nur durch

konzentriertes Zusammenarbeiten der zuständigen Stellen wirksam und auf Dauer begegnet

werden kann. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und ich haben in

der 43. Sitzung des Ministerrates am 16. Jänner 2001 einen gemeinsamen Bericht vorgelegt,

in dem grundsätzliche Überlegungen für eine "Agentur für Ernährungssicherheit - Oster -

reich" enthalten sind. In diese Agentur sollen Vollzugskompetenzen aus den Bereichen Be -

triebsmittel (z.B. Futtermittel) sowie Lebensmittelkontrolle, Veterinärwesen und Tiergesund -

heit eingebracht werden. Ziel ist, durch die Bündelung und Konzentration der Zuständigkei -

ten im Bereich der gesamten Ernährungsproduktion und Qualitätssicherung ein Maximum an

Sicherheit für die Konsumenten zu erreichen und auch den Wünschen der Konsumenten

nach steigenden Kennzeichnungs - und Kontrollstandards am besten Rechnung zu tragen.