1688/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14-02-2001
Bundesminister
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1697/J betreffend
Aufrechterhaltung der ÖBB Lehrwerkstätte in Knittelfeld, welche die Abgeordneten
Gradwohl und Genossen am 14. Dezember 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die Ausbildung von Facharbeitern im Rahmen der Lehre, welche im
unternehmerischen Geschehen integriert ist, ist ein Garant für die Zukunft des
Wirtschaftsstandortes Österreich.
"Karriere mit Lehre" ist nicht nur ein Slogan. Ein Faktum ist, dass die
Lehrabsolventen bei weitem die meisten Unternehmer stellen. Mehr als die Hälfte
der Selbständigen Österreichs kommen aus der Lehre. Dieser Anteil ist dabei noch
in soferne unterschätzt, als Personen mit aufbauender formaler Bildung (etwa HTL -
Abendschulen) der nächst höheren Qualifikationsstufe zugezählt werden.
Auf Grund der positiven Konjunkturentwicklung ist mit einem Anhalten der Nachfrage
nach Lehrlingen zu rechnen.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Die Einrichtung, Führung und letztlich auch die Schließung einer Lehrwerkstätte
obliegt dem jeweiligen Lehrbetrieb. Die betriebliche Ausbildung ist so organisiert,
dass die Lehrbetriebe selbst ihre Ausbildungsstätten einzurichten und zu finanzieren
haben. Es ist daher auch nicht vorgesehen, eine Förderung, die über die allgemeine
Förderung von Lehrbetrieben hinausgeht, durchzuführen.
Die ÖBB verfügen über keine Bewilligung zur Führung einer Lehrlingsstiftung gemäß
dem Jugendausbildungs - Sicherungsgesetz. Der Privatstiftung für Berufsausbildung
wurden im Jahre 1998 zwar zwei Bewilligungen gemäß § 30
Berufsausbildungsgesetz zur Ausbildung von Jugendlichen unter Auflagen des
Jugendausbildungs - Sicherungsgesetzes erteilt (nämlich für die Bundesländer
Niederösterreich und Oberösterreich). Diese Bewilligungen wurden jedoch nicht in
Anspruch genommen.
Nach Auskunft des AMS Steiermark wurde die ÖBB - Lehrwerkstätte Kniftelfeld unter
dem Titel des Sonderprogrammes "zusätzliche Lehrlinge", nicht jedoch als
Lehrlingsstiftung gemäß dem Jugendausbildungs - Sicherungsgesetz gefördert.
Das Institut der "Lehrlingsstiftung" wurde durch das Jugendausbildungs -
Sicherungsgesetz, BGBI. I Nr. 91/1998, für die Schulentlassjahrgänge 1998 und
1999 (beginnend in den Ausbildungsjahren 1998/1999 und 1999/2000) befristet
eingerichtet. Diese Lehrlingsstiftungen dürfen nur noch bis zum Auslaufen geführt
werden.
In den letzten fünf Jahren wurden über das Modell einer Lehrlingsstiftung im Sinne
des Jugendausbildungs - Sicherungsgesetzes in der westlichen Obersteiermark
(Bezirke Murau, Knittelfeld, Judenburg) insgesamt 43 Jugendliche ausgebildet. Die
Lehrlingsstiftung wird vom BFI Steiermark geführt. Von den ÖBB wurden in der ÖBB -
Lehrwerkstätte Knittelfeld niemals Lehrlinge nach dem Modell einer Lehrlingsstiftung
ausgebildet.