1688/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14-02-2001

 

Bundesminister

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1697/J betreffend

Aufrechterhaltung der ÖBB Lehrwerkstätte in Knittelfeld, welche die Abgeordneten

Gradwohl und Genossen am 14. Dezember 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Die Ausbildung von Facharbeitern im Rahmen der Lehre, welche im

unternehmerischen Geschehen integriert ist, ist ein Garant für die Zukunft des

Wirtschaftsstandortes Österreich.

 

"Karriere mit Lehre" ist nicht nur ein Slogan. Ein Faktum ist, dass die

Lehrabsolventen bei weitem die meisten Unternehmer stellen. Mehr als die Hälfte

der Selbständigen Österreichs kommen aus der Lehre. Dieser Anteil ist dabei noch

in soferne unterschätzt, als Personen mit aufbauender formaler Bildung (etwa HTL -

Abendschulen) der nächst höheren Qualifikationsstufe zugezählt werden.

 

Auf Grund der positiven Konjunkturentwicklung ist mit einem Anhalten der Nachfrage

nach Lehrlingen zu rechnen.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Die Einrichtung, Führung und letztlich auch die Schließung einer Lehrwerkstätte

obliegt dem jeweiligen Lehrbetrieb. Die betriebliche Ausbildung ist so organisiert,

dass die Lehrbetriebe selbst ihre Ausbildungsstätten einzurichten und zu finanzieren

haben. Es ist daher auch nicht vorgesehen, eine Förderung, die über die allgemeine

Förderung von Lehrbetrieben hinausgeht, durchzuführen.

Die ÖBB verfügen über keine Bewilligung zur Führung einer Lehrlingsstiftung gemäß

dem Jugendausbildungs - Sicherungsgesetz. Der Privatstiftung für Berufsausbildung

wurden im Jahre 1998 zwar zwei Bewilligungen gemäß § 30

Berufsausbildungsgesetz zur Ausbildung von Jugendlichen unter Auflagen des

Jugendausbildungs - Sicherungsgesetzes erteilt (nämlich für die Bundesländer

Niederösterreich und Oberösterreich). Diese Bewilligungen wurden jedoch nicht in

Anspruch genommen.

 

Nach Auskunft des AMS Steiermark wurde die ÖBB - Lehrwerkstätte Kniftelfeld unter

dem Titel des Sonderprogrammes "zusätzliche Lehrlinge", nicht jedoch als

Lehrlingsstiftung gemäß dem Jugendausbildungs - Sicherungsgesetz gefördert.

 

Das Institut der "Lehrlingsstiftung" wurde durch das Jugendausbildungs -

Sicherungsgesetz, BGBI. I Nr. 91/1998, für die Schulentlassjahrgänge 1998 und

1999 (beginnend in den Ausbildungsjahren 1998/1999 und 1999/2000) befristet

eingerichtet. Diese Lehrlingsstiftungen dürfen nur noch bis zum Auslaufen geführt

werden.

In den letzten fünf Jahren wurden über das Modell einer Lehrlingsstiftung im Sinne

des Jugendausbildungs - Sicherungsgesetzes in der westlichen Obersteiermark

(Bezirke Murau, Knittelfeld, Judenburg) insgesamt 43 Jugendliche ausgebildet. Die

Lehrlingsstiftung wird vom BFI Steiermark geführt. Von den ÖBB wurden in der ÖBB -

Lehrwerkstätte Knittelfeld niemals Lehrlinge nach dem Modell einer Lehrlingsstiftung

ausgebildet.