1690/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14-02-2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1704/J - NR/2000 betreffend Fachhochschul -

Lehrgang "Europakaufmann", die die Abgeordneten Reinhard Gaugg und Kollegen am 15. De -

zember 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

 

Die Voraussetzungen, die für die Anerkennung eines Fachhochschul - Studienganges durch den

Fachhochschulrat erforderlich sind, sind im Bundesgesetz über Fachhochschul - Studiengänge

(FHStG), BGBl. Nr. 340/1993, i.d.F. BGBl. I Nr. 72/1998, geregelt. Gemäß § 2 leg. cit. können

als Erhalter von Fachhochschul - Studiengängen ,,[...] der Bund sowie andere juristische Personen

des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts" fungieren. Das Vorliegen

einer solchen juristischen Person wird durch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Aus -

zug aus dem Vereinsregister, Nichtuntersagungsbescheid bzw. Auszug aus dem Firmenbuch)

nachgewiesen.

 

Ad 2.:

 

Im Zeitraum von 1994 bis 1999 haben mehrere Erhalter ihre Rechtsform geändert. Diese Ent -

wicklung wurde von der Studie "Mögliche Rechtsformen für postsekundäre Bildungseinrichtun -

gen" begleitet.

Ad 3.:

 

Das damalige Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr wurde mit Schreiben vom

13. November 1996 von der Rechtsnachfolge informiert. Die Kenntnisnahme wurde von der zu -

ständigen Abteilung fernmündlich bestätigt.

 

Ad 4.:

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

Ad 5.:

 

Auf Grund der Veränderung des Rechtsträgers wurde die Überweisung der Förderbeträge auf das

Konto des Förderungsnehmers veranlasst.

 

Ad 6.:

 

In vergleichbaren Fällen wurde analog vorgegangen.

 

Ad 7.:

 

Die Änderung der Rechtsform wurde dem Fachhochschulrat mit Schreiben vom 13. November

1996, eingelangt am 29. November 1996, vom Erhalter mitgeteilt.

 

Ad 8.:

 

Das Vereinskonto wies im Zeitpunkt seiner Schließung ein Guthaben in Höhe von ATS

18.989,47 auf; dieser Betrag wurde auf das neue, auf die GesmbH lautende Förderkonto übertra -

gen.

Ad 9.:

 

Der Antrag auf Anerkennung des Fachhochschul - Studienganges wurde am 30. Mai 1995 vom

"Fachhochschulerhaltungsverein - Fachhochschul - Studiengang zum Europakaufmann" (Mit -

glieder: bfi Wien und Euroteam Vienna) beim Fachhochschulrat eingebracht.

 

Der Fachhochschul - Studiengang wurde unter der Bezeichnung "Europäische Wirtschafts - und

Unternehmensführung" mit Bescheid vom 25. März 1997, GZ 97/59, adressiert an die "bfi Wien -

Euroteam Fachhochschul - Studiengangsbetriebs - Gesellschaft m.b.H.", anerkannt.

 

Da der Anerkennungsbescheid des Fachhochschulrates als Bescheidadressaten die GesmbH -

und nicht etwa den antragstellenden Verein - nennt, war eine neuerliche Antragstellung durch die

die Rechtsnachfolge des Vereins antretende GesmbH nicht erforderlich.

 

Ad 10.:

 

Der für den Fachhochschulbereich zur Anwendung gelangende Finanzierungsmodus (pauschale

Zuweisung der "Normkosten" auf der Grundlage der Förderungsverträge sowie nachträgliche

Kürzung bei Überschreitung der für Studienabbrecher vorgesehenen "Toleranzgrenze") hat seine

Grundlage in den vom Ministerrat beschlossenen "Entwicklungs -  und Finanzierungsplanungen

für den Fachhochschulbereich".

 

Die Kritik der Europäischen Kommission bezog sich nicht grundsätzlich auf die pauschalierte

Förderung als solche, sondern auf die Pauschalierung im Zusammenhang mit der Gewährung

von ESF - Mitteln. Da Wien nicht zu den ESF - Zielgebieten zählt, wurden an den gegenständli -

chen Erhalter keine ESF - Mittel ausbezahlt.

Ad 11.:

 

Die Anzahl der Studierenden am FH - Studiengang "Europäische Wirtschafts - und Unternehmens -

führung" betrug im Studienjahr

1996/1997:       78

1997/1998:       91

1999/2000:     101

2000/2001:     108

 

Von den insgesamt 466 Studierenden haben inzwischen 104 das Studium abgeschlossen, so dass

die Studierendenanzahl im Wintersemester 2000/01 insgesamt 362 beträgt.

 

Ad 12.:

 

Die Bundesförderung für den FH - Studiengang "Europäische Wirtschafts -  und Unternehmensfüh- rung" betrug im Budgetjahr

1996: ATS   2,000.000,--

1997: ATS 10,000.000,--

1998: ATS 18,000.000,--

1999: ATS 26,000.000,--

2000: ATS 32,000.000,-—

und somit insgesamt ATS 88,000.000,--.