1691/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.2.2001
Die Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(1868/J) betreffend „Volksabstimmung über die EU - Osterweiterung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Steht die Bundes - FPÖ einer EU - Osterweiterung ohne Volksabstimmung ablehnend
gegenüber?
Frage 2:
Wann soll Ihrer Ansicht nach der EU - Beitritt unserer Nachbarn Tschechien, Slowakei,
Ungarn und Slowenien erfolgen und halten Sie es für möglich, dass einer dieser Staaten
bereits an der EU - Wahl 2004 teilnimmt?
Frage 3:
Sollte nach Meinung der Bundes - FPÖ ein EU - Beitritt Tschechiens erst ab dem Jahre 2020
erfolgen?
Frage 4:
Teilen Sie die in einer Aussendung des DMWA in der Woche 25/2000 geäußerte Meinung von
Minister Bartenstein, dass es desto besser sei, je früher eine EU - Osterweiterung erfolge?
Frage 5:
Decken sich die erwähnten Aussagen der niederösterreichischen FPÖ - Funktionäre zur EU -
Osterweiterung mit der Einstellung der
FPÖ - Regierungsmitglieder zu diesem Thema?
Frage 6:
Sind Sie ebenso wie namhafte Funktionäre des RFW der Ansicht, dass durch einen zu frühen
Beitritt der östlichen Beitrittskandidaten durch den zunehmenden Konkurrenzdruck heimische
Klein - und Mittelbetriebe um ihre Existenz fürchten müssen?
Frage 7:
Haben Sie hinsichtlich der geforderten Volksabstimmung über eine EU - Osterweiterung schon
mit dem Bundeskanzler Kontakt aufgenommen?
Zu den Fragen 1 - 7:
Das parlamentarische Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes - Verfassungsgesetz in
Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den gesetzlichen
Wirkungsbereich des befragten Organs im Sinne des § 2 Bundesministeriengesetz 1986. Laut
Art. 69 Abs. 2 erster Satz B - VG besteht die Zuständigkeit des Vizekanzlers/der Vizekanzlerin
lediglich in der Vertretung des Bundeskanzlers.
Ich möchte an dieser Stelle aber anmerken, dass ich die direkte Demokratie für positiv halte
und deshalb grundsätzlich kein Thema von einer demokratischen Mitbestimmung ausschließe.
Da die gegenständliche Anfrage keine Tätigkeiten der Geschäftsführung der Vizekanzlerin
zum Gegenstand hat, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der
gegenständlichen Anfrage absehe.