1693/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.2.2001

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und Freunde haben

am 18. Jänner2001 unter der ZI. 1729/J - NR/2001 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Umgang mit österreichischen StaatsbürgerInnen in

österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland und im Außenamt gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend möchte ich festhalten, daß die MitarbeiterInnen des BMaA durch

entsprechende Schulungen, aber auch durch ihre langjährige Verwendung im Ausland, wo

sie sich mit den Besonderheiten anderer Länder und Kulturen vertraut machen müssen,

eine besondere Sensibilität für den Umgang mit Personen haben, die sich an das

Bundesministerium bzw. die österreichischen Vertretungsbehörden wenden.

 

Dies gilt auch für den stellvertretenden Leiter der Rechts -  und Konsularsektion,

Botschafter Dr. Christian BERLAKOVITS, der im übrigen Angehöriger der kroatischen

Minderheit in Österreich und mir als äußerst korrekter, aber auch besonders hilfsbereiter

Mitarbeiter bekannt ist. Zur Meldung des „STANDARD“ vom 5.12.2000 sind Kopien

seines Schreibens an die Zeitung und der Antwort des Chefredakteurs beigefügt.

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Es bestehen keine derartigen Arbeitsaufträge. Im Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten und an den österreichischen Vertretungsbehörden wird gleichermaßen

auf ein korrektes wie unvoreingenommenes, bürgernahes und dienstleistungsorientiertes

Verhalten der Mitarbeiterinnen Wert gelegt.

 

Zu Frage 3:

 

Die Aussagen von Dr. Berlakovits beziehen sich, wie seinem beiliegenden Schreiben an

den „STANDARD“ entnommen werden kann, weder auf MitarbeiterInnen meines Ressorts

noch direkt auf die in Rede stehende Angelegenheit des Peter A., zumal in diesem Fall

keine Zweifel bezüglich der Identität des Genannten bestanden.

 

Zu Frage 4:

 

Die MitarbeiterInnen meines Ressorts sind gegenüber allen rat -  und hilfesuchenden:

ÖsterreicherInnen zu Freundlichkeit, Verständnis und Hilfsbereitschaft angehalten.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Im Rahmen der Schulungen werden die MitarbeiterInnen meines Ressorts zu einem

vorurteilsfreien Umgang mit allen Personen, die sich an das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten oder die österreichischen Vertretungsbehörden wenden,

angeleitet.

 

Zu Frage 7:

 

Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland sind in Paßangelegenheiten an die

Bestimmungen des Paßgesetzes sowie an die Richtlinien des mit der Vollziehung des

Paßgesetzes betrauten Bundesministeriums für Inneres gebunden. Bei Verlust oder

Diebstahl eines österreichischen Reisepasses sind die österreichischen

Vertretungsbehörden im Ausland in Entsprechung dieser Bestimmungen zur Rückfrage

beim Bundesministerium für Inneres verpflichtet und können erst nach der Mitteilung, daß

keine Paßversagungsgründe vorliegen, einen österreichischen Reisepaß ausstellen. Dies

hängt vom Einzelfall ab und liegt nicht im Einflußbereich der Vertretungsbehörden oder

des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 8:

 

Österreichische StaatsbürgerInnen, die nach Verlust ihres Reisepasses im Ausland die

Ausstellung eines neuen Reisepasses an einer österreichischen Vertretungsbehörde im

Ausland beantragen, haben unter Vorlage einer polizeilichen Verlustanzeige ihre Identität

durch andere Ausweisedokumente - gegebenenfalls unter Beibringung eines

Identitätszeugen, der sich selbst ausreichend legitimieren kann und in einem

Naheverhältnis (Verwandtschaft, gleicher Herkunftsort, langjährige Bekanntschaft) zum

Paßwerber steht - und ihre österreichische Staatsbürgerschaft nachzuweisen. In der

Regel ist eine persönliche Vorsprache bei Antragstellung sowie bei Abholung erforderlich.

 

Zu Frage 9:

 

Im konkreten Fall des österreichischen Staatsangehörigen Peter A. wurde der

gewöhnliche Reisepaß gem. § 4a Passgesetz, BGBl. Nr.839/1992 i.d.g.F. innerhalb von

6 Arbeitstagen ausgestellt. Peter A. suchte die Österreichische Botschaft Lagos erst am

Freitag, den 10.11.2000 mit einer vom 8.11.2000 datierten Verlustanzeige auf. Trotz

Ersuchens der Botschaft stellte er den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses nicht

schon am folgenden Montag, dem 13.11.2000, sondern erst am 14.11.2000 nach

Beibringung seiner Paßfotos. Die Paß - Ausstellung erfolgte umgehend nach Einlangen der

Antwort des Bundesministeriums für Inneres am 21.11.2000. Ein Fehlverhalten der

Österreichischen Botschaft in Lagos liegt nicht vor.

 

Zu Frage 10:

 

Nein, da Peter A. den Identitätsnachweis durch Vorlage des österreichischen

Personalausweises (Nr. 5536026 vom 25.1.2000) erbrachte. Im übrigen war Peter A. der

Botschaft bereits durch seine Vorsprache im September 2000 bekannt, bei der er sich mit

seinem österreichischen Reisepaß auswies und von der Botschaft die Ausstellung einer

Bestätigung über dessen Echtheit beantragte, die er nach eigenen Angaben zur Vorlage

bei „Ethiopean Airlines“ benötigte. Eine Überprüfung bei der erwähnten Fluglinie ergab

jedoch, daß bei Zweifel über die Echtheit von Reisedokumenten direkt bei den

Vertretungsbehörden des Ausstellungsstaates angefragt wird.

Zu den Fragen 11 bis 13:

 

Die Befassung der Staatsanwaltschaft Wien wurde vom Bundesministerium für Inneres

aufgrund der zwingend vorgeschriebenen Rückfrage der Österreichischen Botschaft in

Lagos (siehe Frage 7) gem. § 24 StPO in Verbindung mit § 84 StPO veranlaßt.

BEILAGE 1

 

Sehr geehrter Herr Schlesinger!

 

Bedauerlicherweise finde ich erst jetzt Zeit, zu dem von Ihnen verfaßten Artikel im

,,Standard" vom 5. Dezember v. J. unter dem Titel „Österreicher anderer Rasse wartete

Wochen auf Ersatzpaß" Stellung zu nehmen, wobei ich mich lediglich auf die mich

persönlich betreffenden Passagen beschränken möchte.

 

Die von Ihnen wiedergegebenen Zitate sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen und

von Ihnen tendenziös in einen anderen gestellt worden. Sie hatten auf die in Rede

gestandene Angelegenheit des Peter A. nämlich nur einen indirekten Bezug und betrafen

den hypothetischen Fall möglicher Schwierigkeiten bei der Identitätsprüfung bei der

Grenzkontrolle von österreichischen Staatsangehörigen ausländischer Herkunft, die ohne

Reisedokument nach Österreich einreisen wollen bzw. auf Fremde, deren Identität aus

naheliegenden Gründen schwierig festzustellen ist. Was letzteres betrifft, verweise ich auf

den in der Ausgabe des „Standard“ vom 9. Dezember v. J. erschienenen Artikel „Bande

schleuste 2000 Chinesen nach Europa“, in welchem davon die Rede ist, daß "..... die

Einsatztruppe zur Bekämpfung des Terrorismus auch 67 Reisepässe sicherstellte, die

immer wieder für die Schleusungen über Ungarn oder Tschechien nach Österreich

verwendet wurden..."

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch darauf verweisen, daß ich das Gespräch

mit Ihnen unter der Voraussetzung der Vertraulichkeit geführt hatte. Umso mehr war ich

überrascht, einzelne meiner Aussagen im erwähnten Artikel nicht nur wiederzufinden,

sondern auch in der oben erwähnten Form, die geeignet ist, dem mit der Materie nicht

vertrauten Leser eine Einstellung von mir zu vermitteln, die ich in keiner Weise habe.

 

Wie Ihnen bekannt ist, war ich in der Angelegenheit von Peter A. im Rahmen meiner

Möglichkeiten um eine rasche Lösung bemüht, wobei ich Sie von mir aus auf dem

laufenden hielt und zweimal telefonisch kontaktierte, um Sie über den Fortgang der

Angelegenheit zu unterrichten. Ohne, im Hinblick auf die Bestimmungen des

Datenschutzgesetzes auf die Hintergründe des konkreten Anlaßfalls eingehen zu können,

wollte ich Sie doch auch auf die generelle Problematik aufmerksam machen, um Ihnen

eine möglichst objektive Beurteilung zu ermöglichen, wobei ich von der oben erwähnten

Vereinbarung ausging.

 

Abgesehen davon, daß ich mir allfällige rechtliche Schritte vorbehalten muß, werden Sie

verstehen, daß ich Ihnen in Hinkunft keine wie immer gearteten Informationen zur

Verfügung stellen werde können.

BEILAGE 2

 

Sehr geehrter Herr Botschafter,

 

Sie haben in einem Schreiben Klage darüber geführt, dass in einem Artikel

des STANDARD über einen aus Nigeria gebürtigen österreichischen

Staatsbürger der öffentliche Eindruck entstanden sei, die Abteilung für

Reise -  und Grenzverkehr des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten würde sich nicht in der notwendigen positiven Art um

solche Fälle kümmern.

 

Der Autor dieses Textes ist in der Berichterstattung über solche

Problemfälle sehr erfahren. Trotzdem kann es natürlich zu

Mißverständnissen kommen. Sollte daher ein Eindruck entstanden sein,

welcher der insgesamt auch von unserer Zeitung als sehr positiv

einzuschätzenden Arbeit Ihrer Abteilung nicht entspricht. ersuche ich mein

Bedauern entgegen zu nehmen.