1693/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.2.2001
BM für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und Freunde haben
am 18. Jänner2001 unter der ZI. 1729/J - NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Umgang mit österreichischen StaatsbürgerInnen in
österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland und im Außenamt gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend möchte ich festhalten, daß die MitarbeiterInnen des BMaA durch
entsprechende Schulungen, aber auch durch ihre langjährige Verwendung im Ausland, wo
sie sich mit den Besonderheiten anderer Länder und Kulturen vertraut machen müssen,
eine besondere Sensibilität für den Umgang mit Personen haben, die sich an das
Bundesministerium bzw. die österreichischen Vertretungsbehörden wenden.
Dies gilt auch für den stellvertretenden Leiter der Rechts - und Konsularsektion,
Botschafter Dr. Christian BERLAKOVITS, der im übrigen Angehöriger der kroatischen
Minderheit in Österreich und mir als äußerst korrekter, aber auch besonders hilfsbereiter
Mitarbeiter bekannt ist. Zur Meldung des „STANDARD“ vom 5.12.2000 sind Kopien
seines Schreibens an die Zeitung und der
Antwort des Chefredakteurs beigefügt.
Zu den Fragen 1 und 2:
Es bestehen keine derartigen Arbeitsaufträge. Im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten und an den österreichischen Vertretungsbehörden wird gleichermaßen
auf ein korrektes wie unvoreingenommenes, bürgernahes und dienstleistungsorientiertes
Verhalten der Mitarbeiterinnen Wert gelegt.
Zu Frage 3:
Die Aussagen von Dr. Berlakovits beziehen sich, wie seinem beiliegenden Schreiben an
den „STANDARD“ entnommen werden kann, weder auf MitarbeiterInnen meines Ressorts
noch direkt auf die in Rede stehende Angelegenheit des Peter A., zumal in diesem Fall
keine Zweifel bezüglich der Identität des Genannten bestanden.
Zu Frage 4:
Die MitarbeiterInnen meines Ressorts sind gegenüber allen rat - und hilfesuchenden:
ÖsterreicherInnen zu Freundlichkeit, Verständnis und Hilfsbereitschaft angehalten.
Zu den Fragen 5 und 6:
Im Rahmen der Schulungen werden die MitarbeiterInnen meines Ressorts zu einem
vorurteilsfreien Umgang mit allen Personen, die sich an das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten oder die österreichischen Vertretungsbehörden wenden,
angeleitet.
Zu Frage 7:
Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland sind in Paßangelegenheiten an die
Bestimmungen des Paßgesetzes sowie an die Richtlinien des mit der Vollziehung des
Paßgesetzes betrauten Bundesministeriums für Inneres gebunden. Bei Verlust oder
Diebstahl eines österreichischen Reisepasses sind die österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland in Entsprechung dieser Bestimmungen zur Rückfrage
beim Bundesministerium für Inneres verpflichtet und können erst nach der Mitteilung, daß
keine Paßversagungsgründe vorliegen, einen österreichischen Reisepaß ausstellen. Dies
hängt vom Einzelfall ab und liegt nicht im Einflußbereich der Vertretungsbehörden oder
des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 8:
Österreichische StaatsbürgerInnen, die nach Verlust ihres Reisepasses im Ausland die
Ausstellung eines neuen Reisepasses an einer österreichischen Vertretungsbehörde im
Ausland beantragen, haben unter Vorlage einer polizeilichen Verlustanzeige ihre Identität
durch andere Ausweisedokumente - gegebenenfalls unter Beibringung eines
Identitätszeugen, der sich selbst ausreichend legitimieren kann und in einem
Naheverhältnis (Verwandtschaft, gleicher Herkunftsort, langjährige Bekanntschaft) zum
Paßwerber steht - und ihre österreichische Staatsbürgerschaft nachzuweisen. In der
Regel ist eine persönliche Vorsprache bei Antragstellung sowie bei Abholung erforderlich.
Zu Frage 9:
Im konkreten Fall des österreichischen Staatsangehörigen Peter A. wurde der
gewöhnliche Reisepaß gem. § 4a Passgesetz, BGBl. Nr.839/1992 i.d.g.F. innerhalb von
6 Arbeitstagen ausgestellt. Peter A. suchte die Österreichische Botschaft Lagos erst am
Freitag, den 10.11.2000 mit einer vom 8.11.2000 datierten Verlustanzeige auf. Trotz
Ersuchens der Botschaft stellte er den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses nicht
schon am folgenden Montag, dem 13.11.2000, sondern erst am 14.11.2000 nach
Beibringung seiner Paßfotos. Die Paß - Ausstellung erfolgte umgehend nach Einlangen der
Antwort des Bundesministeriums für Inneres am 21.11.2000. Ein Fehlverhalten der
Österreichischen Botschaft in Lagos liegt nicht vor.
Zu Frage 10:
Nein, da Peter A. den Identitätsnachweis durch Vorlage des österreichischen
Personalausweises (Nr. 5536026 vom 25.1.2000) erbrachte. Im übrigen war Peter A. der
Botschaft bereits durch seine Vorsprache im September 2000 bekannt, bei der er sich mit
seinem österreichischen Reisepaß auswies und von der Botschaft die Ausstellung einer
Bestätigung über dessen Echtheit beantragte, die er nach eigenen Angaben zur Vorlage
bei „Ethiopean Airlines“ benötigte. Eine Überprüfung bei der erwähnten Fluglinie ergab
jedoch, daß bei Zweifel über die Echtheit von Reisedokumenten direkt bei den
Vertretungsbehörden des Ausstellungsstaates
angefragt wird.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Die Befassung der Staatsanwaltschaft Wien wurde vom Bundesministerium für Inneres
aufgrund der zwingend vorgeschriebenen Rückfrage der Österreichischen Botschaft in
Lagos (siehe Frage 7) gem. § 24 StPO in
Verbindung mit § 84 StPO veranlaßt.
Sehr geehrter Herr Schlesinger!
Bedauerlicherweise finde ich erst jetzt Zeit, zu dem von Ihnen verfaßten Artikel im
,,Standard" vom 5. Dezember v. J. unter dem Titel „Österreicher anderer Rasse wartete
Wochen auf Ersatzpaß" Stellung zu nehmen, wobei ich mich lediglich auf die mich
persönlich betreffenden Passagen beschränken möchte.
Die von Ihnen wiedergegebenen Zitate sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen und
von Ihnen tendenziös in einen anderen gestellt worden. Sie hatten auf die in Rede
gestandene Angelegenheit des Peter A. nämlich nur einen indirekten Bezug und betrafen
den hypothetischen Fall möglicher Schwierigkeiten bei der Identitätsprüfung bei der
Grenzkontrolle von österreichischen Staatsangehörigen ausländischer Herkunft, die ohne
Reisedokument nach Österreich einreisen wollen bzw. auf Fremde, deren Identität aus
naheliegenden Gründen schwierig festzustellen ist. Was letzteres betrifft, verweise ich auf
den in der Ausgabe des „Standard“ vom 9. Dezember v. J. erschienenen Artikel „Bande
schleuste 2000 Chinesen nach Europa“, in welchem davon die Rede ist, daß "..... die
Einsatztruppe zur Bekämpfung des Terrorismus auch 67 Reisepässe sicherstellte, die
immer wieder für die Schleusungen über Ungarn oder Tschechien nach Österreich
verwendet wurden..."
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch darauf verweisen, daß ich das Gespräch
mit Ihnen unter der Voraussetzung der Vertraulichkeit geführt hatte. Umso mehr war ich
überrascht, einzelne meiner Aussagen im erwähnten Artikel nicht nur wiederzufinden,
sondern auch in der oben erwähnten Form, die geeignet ist, dem mit der Materie nicht
vertrauten Leser eine Einstellung von mir zu vermitteln, die ich in keiner Weise habe.
Wie Ihnen bekannt ist, war ich in der Angelegenheit von Peter A. im Rahmen meiner
Möglichkeiten um eine rasche Lösung bemüht, wobei ich Sie von mir aus auf dem
laufenden hielt und zweimal telefonisch kontaktierte, um Sie über den Fortgang der
Angelegenheit zu unterrichten. Ohne, im Hinblick auf die Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes auf die Hintergründe des konkreten Anlaßfalls eingehen zu können,
wollte ich Sie doch auch auf die generelle Problematik aufmerksam machen, um Ihnen
eine möglichst objektive Beurteilung zu ermöglichen, wobei ich von der oben erwähnten
Vereinbarung ausging.
Abgesehen davon, daß ich mir allfällige rechtliche Schritte vorbehalten muß, werden Sie
verstehen, daß ich Ihnen in Hinkunft keine wie immer gearteten Informationen zur
Verfügung stellen werde können.
Sehr geehrter Herr Botschafter,
Sie haben in einem Schreiben Klage darüber geführt, dass in einem Artikel
des STANDARD über einen aus Nigeria gebürtigen österreichischen
Staatsbürger der öffentliche Eindruck entstanden sei, die Abteilung für
Reise - und Grenzverkehr des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten würde sich nicht in der notwendigen positiven Art um
solche Fälle kümmern.
Der Autor dieses Textes ist in der Berichterstattung über solche
Problemfälle sehr erfahren. Trotzdem kann es natürlich zu
Mißverständnissen kommen. Sollte daher ein Eindruck entstanden sein,
welcher der insgesamt auch von unserer Zeitung als sehr positiv
einzuschätzenden Arbeit Ihrer Abteilung nicht entspricht. ersuche ich mein
Bedauern entgegen zu nehmen.