1694/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.2.2001
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiss und Kollegen haben am 1. Februar 2001 unter der
Nr. 1862/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Sicherheitsakademie“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen insbesondere
aufgrund des von mir in Auftrag gegebenen Innenrevisionsberichtes wie folgt:
Zu Frage 1:
Es war ein im Bundeseigentum stehendes der Bundesimmobiliengesellschaft übertragbares
Grundstück vorhanden. Eine weitergehendere objektive Grundlage für den Standort
Traiskirchen konnte im Rahmen einer Prüfung durch die Interne Revision meines Ressorts
nicht gefunden werden.
Zu Frage 2:
Eine derartige Studie ist nicht bekannt. In den vorgefundenen Studien wurde Traiskirchen
nicht prioritär behandelt. Die in Frage 1 bereits angeführte Prüfung hat ergeben, dass eine
nachvollziehbare Reihung der Standorte nicht
vorliegt.
Zu Frage 3:
Vor der baulichen Planung des Gebäudes wurde ein Raum - und Funktionskonzept erarbeitet.
Das erste im Jahre 1994 dem Bundesministerium für Finanzen zur Grundsatzgenehmigung
vorgelegte Raum - und Funktionskonzept wurde abgelehnt. Im Auftrag des Bundesministers
und des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit wurde daraufhin eine Sparvariante
ausgearbeitet.
Der Sparvariante des Raum - und Funktionskonzepts wurde seitens des Bundesministeriums
für Finanzen mit dem ausdrücklichen Hinweis zugestimmt, dass zusätzliche Budgetmittel und
Planposten für die SIAK nicht zur Verfügung gestellt werden können.
In den Jahren 1997/1998 wurde ausgehend von diesem genehmigten Raum - und
Funktionskonzept nochmals eine Überarbeitung des Raum - und Funktionskonzepts
vorgenommen. Eine Änderung der Gesamtnutzfläche des überarbeiteten Raum - und
Funktionskonzepts im Verhältnis zu dem ursprünglich genehmigten Konzept hat es nicht
gegeben. Das überarbeitete Raum - und Funktionskonzept wurde neuerlich dem
Bundesministerium für Finanzen vorgelegt und von diesem grundsätzlich genehmigt, wobei
wiederum festgestellt wurde, dass zusätzliche Finanzmittel ab dem Jahre 2000 (Fertigstellung
des Objekts) nicht bereit gestellt werden können.
Im Rahmen des Raum - und Funktionskonzepts wurde betreffend die an der
Sicherheitsakademie (SIAK) geplanten Lehr - und Forschungsaktivitäten eine Berechnung des
Personals vorgenommen.
Zu Frage 4:
Im Jahr 1996 wurde die SIAK in ersten Schritten bausteinartig entwickelt. Dabei wurde auch
ein Führungskräftelehrgang implementiert. Es wurde eine Vortrags - und Diskussionsplattform
für Führungskräfte, Lehrer und Experten organisiert und erste Schritte zur Reform der
Lehreraus - und fortbildung eingeleitet. Der internationale Bildungsaustausch wurde über die
Mitteleuropäische Polizeiakademie (MEPA) forciert.
Kernelemente der SIAK in Traiskirchen wären aber zwei Fachhochschulstudien]ehrgänge für
E1 - Beamte und A2 - Beamte und ein
postgradualer Lehrgang für A 1 - Beamte gewesen.
Zu Frage 5:
Im Rahmen des vom Bundesminister eingesetzten Gründungsteams für die SIAK wurde ein
Personalplan mit insgesamt 61 Planposten entwickelt. Dieser wurde am 17. November 1998
dem Bundesminister und dem von ihm eingesetzten Gründungsbeirat präsentiert und von
diesen genehmigt.
In der weiteren Folge wurde im Sommer des Jahres 1999 vom Gründungsteam eine
Planpostenbeschreibung für das vorgesehene Personal erarbeitet. Eine Planstellenanforderung
bei der Personalabteilung meines Ministeriums ist wie die Prüfung der Internen Revision
ergeben hat - aber nicht erfolgt.
Eine Gesamtaufstellung der Ausbildungskosten einschließlich der Personal - und
Personalersatzkosten je Lehrgangsteilnehmer bezogen auf die Dauer des Lehrganges wurde
nicht angestellt.
Zu Frage 6:
Wien - Favoriten
Hirtenkloster Wr. Neudorf
Wr. Neustadt
Schloss Petronell
Schloss Neugebäude
Schloss Schönau
Schloss Augarten
Concorde Business Park (Schwechat)
Zu den Fragen 7 und 8:
Zum Zeitpunkt des Beginnes der Bauarbeiten war das Grundstück in Traiskirchen im
Fruchtgenuss der Bundesimmobiliengesellschaft. Die Errichtung eines Gebäudes konnte
daher ausschließlich im Wege der Bundesimmobiliengesellschaft erfolgen. Eine
Ausschreibung durch das Ressort kam deshalb nicht in Betracht; allerdings unterliegt auch die
Bundesimmobiliengesellschaft bei Vergabe ihrer Leistungen der Ausschreibungspflicht.
Die Ausschreibung und Vergabe oblag ausschließlich der Bundesimmobiliengesellschaft und
war dem Ressorteinfluss entzogen.
Zu Frage 9:
Gemäß dem zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der
Bundesimmobiliengesellschaft abgeschlossenen Mietvertrag sollten die Bauwerkskosten samt
Nebenkosten inklusive aller Honorare und Steuern 319,50 Mio. Schilling betragen. Der
Baubeginn erfolgte am 17. Mai 1999 und sollte nach einer 18 - monatigen Bauzeit, also am
17. November 2000 bezugsfertig dem Bundesministerium für Inneres übergeben werden.
Zu Frage 10:
Bin Finanzierungskonzept in dem Sinne, dass seitens des Bundesministeriums für Finanzen
zusätzliche Budgetmittel für die Errichtung und Betriebskosten in Aussicht gestellt wurden,
lag nicht vor. Es hat im Gegenteil das Bundesministerium für Finanzen bei der
Zustimmungserteilung darauf hingewiesen, dass die Finanzierung aus den normalen
Ressortkrediten zu erfolgen habe und durch Umschichtung aufzubringen sein.
Zu den Fragen 11 und 13:
Die bislang bekannten Errichtungskosten betragen 333,0 Mio. Schilling. Das sind Mehrkosten
gegenüber der ursprünglich angenommenen Kosten von 13,5 Mio. Schilling. In diesem
Zusammenhang wurde die Laufzeit des Mietvertrages von 25 auf 28 Jahre geändert.
Zu den Fragen 12, 15 und 16:
Die Bundesimmobiliengesellschaft konnte am geplanten Fertigstellungstermin keine
Betriebsbewilligung der Bezirkshauptmannschaft Baden vorlegen.
Das gesamte Objekt wird vom Bundesministerium für Inneres gemäß Mietvertrag auf
Mängelfreiheit/Übernahmefähigkeit bzw. auf konsensfähigen Zustand durch ein externes
Ingenieurbüro überprüft.
Es fehlten Leistungsnachweise für technische Anlagen, sowie Inbetriebsetzungsprotokolle.
Die elektrischen Schutzmaßnahmen waren teilweise ungeprüft Weiters wurden
sicherheitsrelevante Mängel im Zusammenhang mit dem Brandschutz festgestellt. Eine
ausreichende Belichtung mit Tageslicht im Küchenbereich ist nicht gegeben.
Eine Übernahme der Liegenschaft kommt erst nach Beseitigung aller Mängel, also wenn das
Objekt in einem brauchbaren und
konsensfähigen Zustand ist, in Betracht.
Zu Frage 14:
Die Ausschreibung für die Leistungsgruppe Bauwerk - Ausbau, Leichtmetall - Fassade inklusive
Verglasung und Keramikverkleidung verlief entgegen der Kostenschätzung, sodass sich
daraus die Verteuerung ergab.
Zu Frage 17:
Das ursprüngliche SIAK - Konzept für Traiskirchen sah diese Ausbildungsstätte primär für
Führungskräfte vor. So waren für die Offiziersausbildung (E 1) und die Ausbildung der
Beamten der allgemeinen Verwaltung in der Verwendungsgruppe A 2 (Gehobener Dienst)
Fachhochschulstudienlehrgänge und für Beamte der Verwendungsgruppe A 1 (höherer
Dienst) ein postgradualer Lehrgang konzipiert.
Das nunmehrige SIAK - Konzept stellt auf das gesamtheitliche Bildungsbedürfnis des
Bundesministeriums für Inneres ab. Die Ausbildungslehrgänge der Bundesgendarmerie und
der Bundespolizei werden aufeinander abgestimmt und die SIAK soll neben der Forschung
und der Pflege internationaler Kontakte vor allem die Steuerung und Koordination des
Bildungsbedarfes wahrnehmen. Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen soll unter
Bedachtnahme auf vorhandene personelle und infrastrukturelle Ressourcen über weite
Strecken dezentralisiert erfolgen, aber dabei der Steuerung durch die SIAK unterliegen.