1694/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.2.2001

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiss und Kollegen haben am 1. Februar 2001 unter der

Nr. 1862/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Sicherheitsakademie“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen insbesondere

aufgrund des von mir in Auftrag gegebenen Innenrevisionsberichtes wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Es war ein im Bundeseigentum stehendes der Bundesimmobiliengesellschaft übertragbares

Grundstück vorhanden. Eine weitergehendere objektive Grundlage für den Standort

Traiskirchen konnte im Rahmen einer Prüfung durch die Interne Revision meines Ressorts

nicht gefunden werden.

 

Zu Frage 2:

Eine derartige Studie ist nicht bekannt. In den vorgefundenen Studien wurde Traiskirchen

nicht prioritär behandelt. Die in Frage 1 bereits angeführte Prüfung hat ergeben, dass eine

nachvollziehbare Reihung der Standorte nicht vorliegt.

Zu Frage 3:

Vor der baulichen Planung des Gebäudes wurde ein Raum -  und Funktionskonzept erarbeitet.

 

Das erste im Jahre 1994 dem Bundesministerium für Finanzen zur Grundsatzgenehmigung

vorgelegte Raum -  und Funktionskonzept wurde abgelehnt. Im Auftrag des Bundesministers

und des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit wurde daraufhin eine Sparvariante

ausgearbeitet.

 

Der Sparvariante des Raum -  und Funktionskonzepts wurde seitens des Bundesministeriums

für Finanzen mit dem ausdrücklichen Hinweis zugestimmt, dass zusätzliche Budgetmittel und

Planposten für die SIAK nicht zur Verfügung gestellt werden können.

 

In den Jahren 1997/1998 wurde ausgehend von diesem genehmigten Raum -  und

Funktionskonzept nochmals eine Überarbeitung des Raum -  und Funktionskonzepts

vorgenommen. Eine Änderung der Gesamtnutzfläche des überarbeiteten Raum -  und

Funktionskonzepts im Verhältnis zu dem ursprünglich genehmigten Konzept hat es nicht

gegeben. Das überarbeitete Raum -  und Funktionskonzept wurde neuerlich dem

Bundesministerium für Finanzen vorgelegt und von diesem grundsätzlich genehmigt, wobei

wiederum festgestellt wurde, dass zusätzliche Finanzmittel ab dem Jahre 2000 (Fertigstellung

des Objekts) nicht bereit gestellt werden können.

 

Im Rahmen des Raum -  und Funktionskonzepts wurde betreffend die an der

Sicherheitsakademie (SIAK) geplanten Lehr -  und Forschungsaktivitäten eine Berechnung des

Personals vorgenommen.

 

Zu Frage 4:

Im Jahr 1996 wurde die SIAK in ersten Schritten bausteinartig entwickelt. Dabei wurde auch

ein Führungskräftelehrgang implementiert. Es wurde eine Vortrags -  und Diskussionsplattform

für Führungskräfte, Lehrer und Experten organisiert und erste Schritte zur Reform der

Lehreraus -  und fortbildung eingeleitet. Der internationale Bildungsaustausch wurde über die

Mitteleuropäische Polizeiakademie (MEPA) forciert.

 

Kernelemente der SIAK in Traiskirchen wären aber zwei Fachhochschulstudien]ehrgänge für

E1 - Beamte und A2 - Beamte und ein postgradualer Lehrgang für A 1 - Beamte gewesen.

Zu Frage 5:

Im Rahmen des vom Bundesminister eingesetzten Gründungsteams für die SIAK wurde ein

Personalplan mit insgesamt 61 Planposten entwickelt. Dieser wurde am 17. November 1998

dem Bundesminister und dem von ihm eingesetzten Gründungsbeirat präsentiert und von

diesen genehmigt.

In der weiteren Folge wurde im Sommer des Jahres 1999 vom Gründungsteam eine

Planpostenbeschreibung für das vorgesehene Personal erarbeitet. Eine Planstellenanforderung

bei der Personalabteilung meines Ministeriums ist wie die Prüfung der Internen Revision

ergeben hat - aber nicht erfolgt.

Eine Gesamtaufstellung der Ausbildungskosten einschließlich der Personal -  und

Personalersatzkosten je Lehrgangsteilnehmer bezogen auf die Dauer des Lehrganges wurde

nicht angestellt.

 

Zu Frage 6:

Wien - Favoriten

Hirtenkloster Wr. Neudorf

Wr. Neustadt

Schloss Petronell

Schloss Neugebäude

Schloss Schönau

Schloss Augarten

Concorde Business Park (Schwechat)

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Zum Zeitpunkt des Beginnes der Bauarbeiten war das Grundstück in Traiskirchen im

Fruchtgenuss der Bundesimmobiliengesellschaft. Die Errichtung eines Gebäudes konnte

daher ausschließlich im Wege der Bundesimmobiliengesellschaft erfolgen. Eine

Ausschreibung durch das Ressort kam deshalb nicht in Betracht; allerdings unterliegt auch die

Bundesimmobiliengesellschaft bei Vergabe ihrer Leistungen der Ausschreibungspflicht.

 

Die Ausschreibung und Vergabe oblag ausschließlich der Bundesimmobiliengesellschaft und

war dem Ressorteinfluss entzogen.

Zu Frage 9:

Gemäß dem zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der

Bundesimmobiliengesellschaft abgeschlossenen Mietvertrag sollten die Bauwerkskosten samt

Nebenkosten inklusive aller Honorare und Steuern 319,50 Mio. Schilling betragen. Der

Baubeginn erfolgte am 17. Mai 1999 und sollte nach einer 18 -  monatigen Bauzeit, also am

17. November 2000 bezugsfertig dem Bundesministerium für Inneres übergeben werden.

 

Zu Frage 10:

Bin Finanzierungskonzept in dem Sinne, dass seitens des Bundesministeriums für Finanzen

zusätzliche Budgetmittel für die Errichtung und Betriebskosten in Aussicht gestellt wurden,

lag nicht vor. Es hat im Gegenteil das Bundesministerium für Finanzen bei der

Zustimmungserteilung darauf hingewiesen, dass die Finanzierung aus den normalen

Ressortkrediten zu erfolgen habe und durch Umschichtung aufzubringen sein.

 

Zu den Fragen 11 und 13:

 

Die bislang bekannten Errichtungskosten betragen 333,0 Mio. Schilling. Das sind Mehrkosten

gegenüber der ursprünglich angenommenen Kosten von 13,5 Mio. Schilling. In diesem

Zusammenhang wurde die Laufzeit des Mietvertrages von 25 auf 28 Jahre geändert.

 

Zu den Fragen 12, 15 und 16:

Die Bundesimmobiliengesellschaft konnte am geplanten Fertigstellungstermin keine

Betriebsbewilligung der Bezirkshauptmannschaft Baden vorlegen.

 

Das gesamte Objekt wird vom Bundesministerium für Inneres gemäß Mietvertrag auf

Mängelfreiheit/Übernahmefähigkeit bzw. auf konsensfähigen Zustand durch ein externes

Ingenieurbüro überprüft.

 

Es fehlten Leistungsnachweise für technische Anlagen, sowie Inbetriebsetzungsprotokolle.

Die elektrischen Schutzmaßnahmen waren teilweise ungeprüft Weiters wurden

sicherheitsrelevante Mängel im Zusammenhang mit dem Brandschutz festgestellt. Eine

ausreichende Belichtung mit Tageslicht im Küchenbereich ist nicht gegeben.

 

Eine Übernahme der Liegenschaft kommt erst nach Beseitigung aller Mängel, also wenn das

Objekt in einem brauchbaren und konsensfähigen Zustand ist, in Betracht.

Zu Frage 14:

Die Ausschreibung für die Leistungsgruppe Bauwerk - Ausbau, Leichtmetall - Fassade inklusive

Verglasung und Keramikverkleidung verlief entgegen der Kostenschätzung, sodass sich

daraus die Verteuerung ergab.

 

Zu Frage 17:

Das ursprüngliche SIAK - Konzept für Traiskirchen sah diese Ausbildungsstätte primär für

Führungskräfte vor. So waren für die Offiziersausbildung (E 1) und die Ausbildung der

Beamten der allgemeinen Verwaltung in der Verwendungsgruppe A 2 (Gehobener Dienst)

Fachhochschulstudienlehrgänge und für Beamte der Verwendungsgruppe A 1 (höherer

Dienst) ein postgradualer Lehrgang konzipiert.

 

Das nunmehrige SIAK - Konzept stellt auf das gesamtheitliche Bildungsbedürfnis des

Bundesministeriums für Inneres ab. Die Ausbildungslehrgänge der Bundesgendarmerie und

der Bundespolizei werden aufeinander abgestimmt und die SIAK soll neben der Forschung

und der Pflege internationaler Kontakte vor allem die Steuerung und Koordination des

Bildungsbedarfes wahrnehmen. Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen soll unter

Bedachtnahme auf vorhandene personelle und infrastrukturelle Ressourcen über weite

Strecken dezentralisiert erfolgen, aber dabei der Steuerung durch die SIAK unterliegen.