1695/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.2.2001

BM für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Otmar Brix und Genossen,

vom 18. Jänner 2001, Nr. 1766/J, betreffend Rückforderung aus Vergaben an die Euroteam -

Gruppe. beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 7.:

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit der Firma Euroteam Beratungsgesellschaft für

Europäische Integrationsfragen im Auftrag des Büros des damaligen Bundesministers für

Finanzen am 25. September 1998 einen Werkvertrag, betreffend Erstellung einer Studie

„Reform der Gewerbeordnung“ abgeschlossen. Grundlage für den Abschluss dieses Werk -

vertrages war das diesbezügliche Angebot des Auftragnehmers vom 20. August 1998.

 

Am 25. Jänner 1999 hat ein Angehöriger des Büros des damaligen Bundesministers für

Finanzen bestätigt, dass „die Werkleistung nach Erbringung geforderter Nachbesserungen

auftragsgemäß erbracht wurde“.

 

Das vereinbarte Pauschalentgelt wurde am 20. Jänner 1999 angewiesen.

 

Ich habe den Rechungshofbericht sowie die gegenständliche Anfrage zum Anlass ge -

nommen, den Fall durch die Interne Revision des Bundesministeriums für Finanzen prüfen

zu lassen. Diese kommt zusammenfassend zu folgendem Schluss:

„Beurteilung:

Hier kann es sich naturgemäß nur um eine Prima - Vista - Prüfung handeln, da für eine tiefer -

gehende Prüfung ein Experte (m/w) des internationalen Gewerberechtes herangezogen

werden müsste.

 

Allerdings fällt auch bei kursorischer Prüfung auf, dass es sich hier um keine elaborierte

Studie auf wissenschaftlichem Niveau, sondern hauptsächlich um eine ziemlich willkürliche

Auflistung rechtlicher Tatbestände handelt. So kann auch der Einleitungsteil nicht als er -

arbeitete conclusio aus den Auflistung steilen betrachtet werden. Offensichtlich ist auch, dass

die im Anbot ausgewiesenen Länder nur zum Teil behandelt werden. Ebenso werden die

Zugangskosten nicht behandelt und die Liste der interessanten Berufe entspricht nicht dem

im Anbot versprochenen Katalog.

 

Die Frage, ob die von Euroteam angebotene Leistung in der vorliegenden Studie erbracht

wurde, kann daher wohl nur mit starken Einschränkungen bejaht werden.

 

Die Beurteilung der Studie oblag demjenigen Mitarbeiter des damaligen Ministerbüros, der

sie bestellt hatte. Möglicherweise lag diesem, wie auch der Rechnungshof konzediert, eine

verbesserte Endfassung vor.“

 

Aufgrund dieser Schlussfolgerungen der Abteilung CuR habe ich die Finanzprokuratur er -

sucht, die Möglichkeiten hinsichtlich allfälliger Rückforderungsansprüche bzw. einer

Schadenersatzklage zu prüfen.

 

Ergebnisse liegen noch nicht vor.