1695/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.2.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Otmar Brix und Genossen,
vom 18. Jänner 2001, Nr. 1766/J, betreffend Rückforderung aus Vergaben an die Euroteam -
Gruppe. beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit der Firma Euroteam Beratungsgesellschaft für
Europäische Integrationsfragen im Auftrag des Büros des damaligen Bundesministers für
Finanzen am 25. September 1998 einen Werkvertrag, betreffend Erstellung einer Studie
„Reform der Gewerbeordnung“ abgeschlossen. Grundlage für den Abschluss dieses Werk -
vertrages war das diesbezügliche Angebot des Auftragnehmers vom 20. August 1998.
Am 25. Jänner 1999 hat ein Angehöriger des Büros des damaligen Bundesministers für
Finanzen bestätigt, dass „die Werkleistung nach Erbringung geforderter Nachbesserungen
auftragsgemäß erbracht wurde“.
Das vereinbarte Pauschalentgelt wurde am 20. Jänner 1999 angewiesen.
Ich habe den Rechungshofbericht sowie die gegenständliche Anfrage zum Anlass ge -
nommen, den Fall durch die Interne Revision des Bundesministeriums für Finanzen prüfen
zu lassen. Diese kommt zusammenfassend zu
folgendem Schluss:
„Beurteilung:
Hier kann es sich naturgemäß nur um eine Prima - Vista - Prüfung handeln, da für eine tiefer -
gehende Prüfung ein Experte (m/w) des internationalen Gewerberechtes herangezogen
werden müsste.
Allerdings fällt auch bei kursorischer Prüfung auf, dass es sich hier um keine elaborierte
Studie auf wissenschaftlichem Niveau, sondern hauptsächlich um eine ziemlich willkürliche
Auflistung rechtlicher Tatbestände handelt. So kann auch der Einleitungsteil nicht als er -
arbeitete conclusio aus den Auflistung steilen betrachtet werden. Offensichtlich ist auch, dass
die im Anbot ausgewiesenen Länder nur zum Teil behandelt werden. Ebenso werden die
Zugangskosten nicht behandelt und die Liste der interessanten Berufe entspricht nicht dem
im Anbot versprochenen Katalog.
Die Frage, ob die von Euroteam angebotene Leistung in der vorliegenden Studie erbracht
wurde, kann daher wohl nur mit starken Einschränkungen bejaht werden.
Die Beurteilung der Studie oblag demjenigen Mitarbeiter des damaligen Ministerbüros, der
sie bestellt hatte. Möglicherweise lag diesem, wie auch der Rechnungshof konzediert, eine
verbesserte Endfassung vor.“
Aufgrund dieser Schlussfolgerungen der Abteilung CuR habe ich die Finanzprokuratur er -
sucht, die Möglichkeiten hinsichtlich allfälliger Rückforderungsansprüche bzw. einer
Schadenersatzklage zu prüfen.
Ergebnisse liegen noch nicht vor.