1696/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.2.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1765/J - NR/2001 betreffend Rückforderungen aus

Vergaben an die Euroteam - Gruppe, die die Abgeordneten Otmar Brix und Genossen am 18. Ja -

nuar 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. bis 7.:

 

Der für den Fachhochschulbereich zur Anwendung gelangende Finanzierungsmodus (pauschale

Zuweisung der ,,Normkosten“ auf der Grundlage der Förderungsverträge sowie nachträgliche

Kürzung bei Überschreitung der für Studienabbrecher vorgesehenen „Toleranzgrenze“) hat seine

Grundlage in den vom Ministerrat beschlossenen „Entwicklungs -  und Finanzierungsplanungen

für den Fachhochschulbereich“.

 

Die Voraussetzungen, die für die Anerkennung eines Fachhochschul - Studienganges durch den

Fachhochschulrat erforderlich sind, sind im Bundesgesetz über Fachhochschul - Studiengänge

(FHStG), BGBl. Nr. 340/1993, idF BGBl. I Nr.72/1998, geregelt. Gemäß § 2 leg. cit. können als

Erhalter von Fachhochschul - Studiengängen " [...] der Bund sowie andere juristische Personen des

öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts“ fungieren. Das Bestehen einer

solchen juristischen Person wird durch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Auszug aus

dem Vereinsregister, Nichtuntersagungsbescheid bzw. Auszug aus dem Firmenbuch) nachgewie -

sen.

Auf dieser Grundlage erfolgten die Zuweisungen von Fördermitteln des Bundes an den Erhalter

BFI - GesmbH. Die Bundesmittel betrugen bisher insgesamt ATS 88,000.000,--. Diese Zuweisun -

gen und Mittelverwendungen erfolgten entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und sind

daher nicht zurückzufordern.