1696/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.2.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1765/J - NR/2001 betreffend Rückforderungen aus
Vergaben an die Euroteam - Gruppe, die die Abgeordneten Otmar Brix und Genossen am 18. Ja -
nuar 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 7.:
Der für den Fachhochschulbereich zur Anwendung gelangende Finanzierungsmodus (pauschale
Zuweisung der ,,Normkosten“ auf der Grundlage der Förderungsverträge sowie nachträgliche
Kürzung bei Überschreitung der für Studienabbrecher vorgesehenen „Toleranzgrenze“) hat seine
Grundlage in den vom Ministerrat beschlossenen „Entwicklungs - und Finanzierungsplanungen
für den Fachhochschulbereich“.
Die Voraussetzungen, die für die Anerkennung eines Fachhochschul - Studienganges durch den
Fachhochschulrat erforderlich sind, sind im Bundesgesetz über Fachhochschul - Studiengänge
(FHStG), BGBl. Nr. 340/1993, idF BGBl. I Nr.72/1998, geregelt. Gemäß § 2 leg. cit. können als
Erhalter von Fachhochschul - Studiengängen " [...] der Bund sowie andere juristische Personen des
öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts“ fungieren. Das Bestehen einer
solchen juristischen Person wird durch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Auszug aus
dem Vereinsregister, Nichtuntersagungsbescheid bzw. Auszug aus dem Firmenbuch) nachgewie -
sen.
Auf dieser Grundlage erfolgten die Zuweisungen von Fördermitteln des Bundes an den Erhalter
BFI - GesmbH. Die Bundesmittel betrugen bisher insgesamt ATS 88,000.000,--. Diese Zuweisun -
gen und Mittelverwendungen erfolgten entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und sind
daher nicht zurückzufordern.