1719/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09 03 2001

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Dr. KOSTELKA und Genossen betreffend Ministerbüros und Beloh -

nungen, Nr. 1752/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

In meinem Büro waren zum Stichtag 1. Jänner 2001 (neben der erforderlichen An -

zahl an Sekretariats - und Schreibkräften sowie Hilfspersonal) elf Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter beschäftigt.

 

Frage 2:

 

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit folgenden Funktionen betraut:

 

Leiterin des Büros (Mag. Ute FABEL)

Pressesprecher und persönlicher Sekretär (Gerald GROSZ)

Pressereferent (Stefan TURY)

Persönlicher Sekretär von Mag. FABEL (Markus KAMPL)

 

Fachreferentinnen für

> Ministerratsangelelgenheiten, Verbindungsdienst Parlament und stellvertretende

    Büroleiterin (Dr. Susanne MAYER)

> Angelegenheiten der Sozialversicherung (Brigitte FAHRNER)

> Angelegenheiten der Frauen und Seniorinnen/Senioren (Marina HAHN -

    BLEIBTREU)

> Familienangelegenheiten (Irene SLAMA)

> Jugendangelegenheiten und Behindertenangelegenheiten (Elisabeth ZIEGLER)

 

Zum Stichtag 1. Jänner 2001 waren weiters Mag. Franz ARNOLD und Dr. Johannes

BERCHTOLD in meinem Büro beschäftigt. Mag. ARNOLD ist seit 8. Jänner 2001

nicht mehr im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen beschäf -

tigt. Dr. BERCHTOLD steht in einem laufenden Bewerbungsverfahren.

 

Frage 3:

 

Von den unter Frage 1 angeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sieben

aufgrund eines Überlassungsvertrages in meinem Büro tätig.

 

Frage 4:

 

Von den unter Frage 1 angeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind vier Bun -

desbedienstete. Sie weisen folgende Einstufungen auf: A1/4, v1/3, v1/2 und v2/5.

 

Frage 5:

 

Ausgehend von den im letzten Quartal 2000 angewiesenen Beträgen ergeben sich

durchschnittliche monatliche Gesamtkosten aller unter Frage 3 angeführten Überlas -

sungsverträge in Höhe von ATS 929.645,67.

 

Frage 6:

 

Die Überstunden werden bei fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit insgesamt

267 Stunden pro Monat pauschal und bei fünf weiteren Mitarbeiterinnen und Mitar -

beitern einzeln abgegolten.

 

Frage 7:

 

Die Gesamtpersonalkosten (ohne Sekretariats - und Schreibkräfte bzw. ohne Hilfs -

personal) für den Zeitraum 1. April 2000 (Novelle zum Bundesministeriengesetz) bis

31. Dezember 2000 betrugen aufgrund der bisher vorliegenden Abrechnungen

ATS 11,836.129,21.

 

Frage 8:

 

Im Zeitraum 1. April 2000 bis 31. Dezember 2000 erhielten die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter des Ministerbüros (ohne Sekretariats - und Schreibkräfte bzw. ohne

Hilfspersonal) Belohnungen in der Höhe von insgesamt ATS 442.683,--.

 

Fragen 9 und 10:

 

Keine Bediensteten des Ministerbüros üben Nebentätigkeiten aus.

 

Frage 11:

 

Für Auslandsdienstreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros sind

im Zeitraum 1. April 2000 bis 31. Dezember 2000 insgesamt 44 Reisetage angefal -

len.

Frage 12:

 

Die Kosten betrugen ATS 302.519,33. Für vier Dienstreisen mit ingesamt sechs Rei -

setagen wurden bisher keine Reiserechnungen gelegt. Von diesen Dienstreisen sind

daher in der genannten Summe nur die Flugkosten enthalten.

 

Die in der Beantwortung der Fragen 12 und 16 genannten Kosten geben allerdings

nicht die Kosten an, die das Budget belasten, da gemäß einem mit dem Österreichi -

schen Verkehrsbüro abgeschlossenen Vertrag die Bundesdienststellen, je nachdem

welches Buchungsvolumen der Bund im jeweiligen Kalenderjahr erreicht, 7 bis 9 %

der Ticketpreise exklusive Flugtaxen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von

ATS 150,-- bis 600,-- je Flugbuchung, summarisch im Nachhinein rücküberwiesen

erhalten. Eine Aussage über die Höhe der auf die angeführten Flüge entfallenden

Kostenreduktionen kann daher nicht getroffen werden. Weiters wird ein Teil der

Flugkosten durch die Europäische Kommission refundiert, so dass die tatsächlichen

Kosten geringer sein werden.

 

Frage 13:

 

Von den Sektionsleiterinnen und Sektionsleitern des Bundesministeriums für soziale

Sicherheit und Generationen sind zwei in A1/9 und sechs in die DKI. IX eingestuft.

Eine Sektionsleitung, die mit A1/8 bewertet ist, ist derzeit unbesetzt.

 

Frage 14:

 

Acht Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter erhielten im Jahr 2000 Belohnungen zwi -

schen ATS 16.400,-- und ATS 91.000,-- pro Kopf.

 

Frage 15:

 

Für Auslandsdienstreisen der Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter sind im Zeitraum

1. April 2000 bis 31. Dezember 2000 40 Reisetage angefallen.

 

Frage 16:

 

Die Kosten betrugen ATS 200.910,41.

 

Frage 17:

 

Die Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter übten im Jahr 2000 insgesamt 17 Neben -

tätigkeiten bzw. Aufsichtsfunktionen aus.

 

Frage 18:

 

Die Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter, die im Jahr 2000 Nebentätigkeiten bzw.

Aufsichtsfunktionen ausübten, erhielten dafür im Durchschnitt insgesamt

ATS 86.424,70 pro Kopf.

 

Frage 19:

 

23 Bedienstete der Zentralstelle verrechneten im Jahr 2000 mehr als 240 Überstun -

den.

Frage 20:

 

Insgesamt sind im Jahr 2000 für diese Bediensteten 11.880,60 Überstunden ange -

fallen.