1722/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12 03 2001
Der Bundesminister für Justiz
zur Zahl 1748/J - NR/2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage betreffend „Ministerbüros und Belohnungen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Büro des Bundesministers für Justiz waren zum Stichtag 1. Jänner 2001 zwei
Vertragsbedienstete des Verwaltungsdienstes (Entlohnungsgruppe vi1), eine Juristin
im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages und ein Beamter der Verwendungsgruppe A2
(zu 30 % einer Vollzeitkraft) tätig.
Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt acht Bedienstete als
Kanzlei - und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen,
die weder im Sinn der einleitenden Ausführungen der Anfrage noch sonst dem
Begriff „Ministersekretäre“ zuzuordnen sind und deshalb bei den folgenden Antwor -
ten nicht berücksichtigt werden.
Zu 2:
Die Aufgabenbereiche dieser Mitarbeiter stellten sich wie folgt dar:
Mag. Sigrid MILLAUER Ministersekretärin
Mag. Katharina PESCHKO Ministersekretärin
Mag. Marc ZIMMERMANN Ministersekretär und Pressesprecher
ADir RegRat Otto MÜLLER
(zu 30% einer Vollzeitkraft) Organisation von Dienstreisen,
Empfängen und Veranstaltungen etc.
Zu 3:
Zum Stichtag 1.1.2001 war eine Mitarbeiterin in meinem Büro im Rahmen eines
Arbeitsleihvertrages beschäftigt.
Zu 4:
Mit den beiden Vertragsbediensteten der Entlohungsgruppe v1, Bewertungsgruppe
3 wurde gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 ein nicht steigerungsfähiges
Sonderentgelt vereinbart, welches sich an der Bewertung der Arbeitsplätze (A1/4)
orientiert. Der Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes ist in der Verwen -
dungsgruppe A2, Funktionsgruppe 7 eingestuft.
Zu 5:
Die Bekanntgabe der Höhe der Refundierungen ist im Hinblick darauf, dass eine
unmittelbare Zuordnung zu einer bestimmten Person vorgenommen werden könnte,
aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Zu 6:
Für drei Mitarbeiter in meinem Ministerbüro sind insgesamt monatlich 159,5 Über -
stunden pauschaliert.
Die Überstunden der auf Grund eines befristeten Arbeitsleihvertrages beschäftigten
Mitarbeiterin wurden - unabhängig von ihrer Zahl - mit dem vereinbarten Entgelt zur
Gänze abgegolten.
Zu 7:
Die Gesamtpersonalkosten (Bruttobezüge einschließlich Nebengebühren, ohne
Dienstgeberbeiträge, einschließlich der Refundierungen für Arbeitsleihverträge) für
die Mitarbeiter in meinem Ministerbüro beliefen sich im Zeitraum 1. April bis 31.
Dezember 2000 auf 1 980 234,25 5.
Zu 8:
Die Mitarbeiter in meinem Ministerbüro erhielten im Jahr 2000 Belohnungen in der
Gesamthöhe von 65 000 5.
Zu 9 und 10:
Die Mitarbeiter in meinem Ministerbüro übten im Jahr 2000 keine Nebentätigkeiten
aus.
Zu 11 und 12:
Im Jahr 2000 sind für die Mitarbeiter meines Kabinetts 9 Reisetage angefallen. Die
Kosten für diese Dienstreisen betrugen 37.500,55 S.
Zu 13:
Ein Sektionsleiter ist Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Funkti -
onsgruppe 9 der Verwendungsgruppe A 1; fünf Sektionsleiter sind in der Funktions -
gruppe 8 und ein Sektionsleiter ist in der Funktionsgruppe 7 der Verwendungs -
gruppe A1 eingestuft.
Zu 14:
An die Sektionsleiter meines Ressorts wurden im Jahr 2000 Belohnungen in der
Höhe zwischen 3 500 S und 14 000 S ausbezahlt.
Zu 15 und 16:
Im Jahr 2000 sind für die Sektionsleiter des Bundesministeriums für Justiz 47 Reise -
tage angefallen. Die Kosten für diese Dienstreisen betrugen 223.053,16 S.
Zu 17:
Bezogen auf den Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2000 übten fünf Sektionsleiter
insgesamt neun Nebentätigkeiten aus. Es handelte sich dabei in erster Linie um
Lehr - und Vortragstätigkeiten.
Zu18:
Die von den Sektionsleitern im genannten Zeitraum durchschnittlich pro Kopf
bezogenen Vergütungen für Nebentätigkeiten betrugen 5 850 S.
Zu 19:
Im Jahr 2000 verrechneten im Bundesministerium für Justiz - Zentralleitung 29 Mitar -
beiter mehr als 240 Überstunden pro Kopf.
Zu 20:
Von diesen 29 Mitarbeitern wurden im Jahr 2000 insgesamt 10 768,84 Überstunden
geleistet.