1722/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12 03 2001

Der Bundesminister für Justiz

 

zur Zahl 1748/J - NR/2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben an mich

eine schriftliche Anfrage betreffend „Ministerbüros und Belohnungen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Im Büro des Bundesministers für Justiz waren zum Stichtag 1. Jänner 2001 zwei

Vertragsbedienstete des Verwaltungsdienstes (Entlohnungsgruppe vi1), eine Juristin

im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages und ein Beamter der Verwendungsgruppe A2

(zu 30 % einer Vollzeitkraft) tätig.

 

Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt acht Bedienstete als

Kanzlei - und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen,

die weder im Sinn der einleitenden Ausführungen der Anfrage noch sonst dem

Begriff „Ministersekretäre“ zuzuordnen sind und deshalb bei den folgenden Antwor -

ten nicht berücksichtigt werden.

 

Zu 2:

Die Aufgabenbereiche dieser Mitarbeiter stellten sich wie folgt dar:

 

Mag. Sigrid MILLAUER                                Ministersekretärin

 

Mag. Katharina PESCHKO                            Ministersekretärin

 

Mag. Marc ZIMMERMANN                          Ministersekretär und Pressesprecher

 

ADir RegRat Otto MÜLLER

(zu 30% einer Vollzeitkraft)                             Organisation von Dienstreisen,

                                                                               Empfängen und Veranstaltungen etc.

Zu 3:

 

Zum Stichtag 1.1.2001 war eine Mitarbeiterin in meinem Büro im Rahmen eines

Arbeitsleihvertrages beschäftigt.

 

Zu 4:

Mit den beiden Vertragsbediensteten der Entlohungsgruppe v1, Bewertungsgruppe

3 wurde gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 ein nicht steigerungsfähiges

Sonderentgelt vereinbart, welches sich an der Bewertung der Arbeitsplätze (A1/4)

orientiert. Der Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes ist in der Verwen -

dungsgruppe A2, Funktionsgruppe 7 eingestuft.

 

Zu 5:

Die Bekanntgabe der Höhe der Refundierungen ist im Hinblick darauf, dass eine

unmittelbare Zuordnung zu einer bestimmten Person vorgenommen werden könnte,

aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Zu 6:

Für drei Mitarbeiter in meinem Ministerbüro sind insgesamt monatlich 159,5 Über -

stunden pauschaliert.

 

Die Überstunden der auf Grund eines befristeten Arbeitsleihvertrages beschäftigten

Mitarbeiterin wurden - unabhängig von ihrer Zahl - mit dem vereinbarten Entgelt zur

Gänze abgegolten.

 

Zu 7:

Die Gesamtpersonalkosten (Bruttobezüge einschließlich Nebengebühren, ohne

Dienstgeberbeiträge, einschließlich der Refundierungen für Arbeitsleihverträge) für

die Mitarbeiter in meinem Ministerbüro beliefen sich im Zeitraum 1. April bis 31.

Dezember 2000 auf 1 980 234,25 5.

 

Zu 8:

Die Mitarbeiter in meinem Ministerbüro erhielten im Jahr 2000 Belohnungen in der

Gesamthöhe von 65 000 5.

 

Zu 9 und 10:

Die Mitarbeiter in meinem Ministerbüro übten im Jahr 2000 keine Nebentätigkeiten

aus.

Zu 11 und 12:

Im Jahr 2000 sind für die Mitarbeiter meines Kabinetts 9 Reisetage angefallen. Die

Kosten für diese Dienstreisen betrugen 37.500,55 S.

 

Zu 13:

Ein Sektionsleiter ist Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Funkti -

onsgruppe 9 der Verwendungsgruppe A 1; fünf Sektionsleiter sind in der Funktions -

gruppe 8 und ein Sektionsleiter ist in der Funktionsgruppe 7 der Verwendungs -

gruppe A1 eingestuft.

 

Zu 14:

An die Sektionsleiter meines Ressorts wurden im Jahr 2000 Belohnungen in der

Höhe zwischen 3 500 S und 14 000 S ausbezahlt.

 

Zu 15 und 16:

Im Jahr 2000 sind für die Sektionsleiter des Bundesministeriums für Justiz 47 Reise -

tage angefallen. Die Kosten für diese Dienstreisen betrugen 223.053,16 S.

 

Zu 17:

Bezogen auf den Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2000 übten fünf Sektionsleiter

insgesamt neun Nebentätigkeiten aus. Es handelte sich dabei in erster Linie um

Lehr - und Vortragstätigkeiten.

 

Zu18:

Die von den Sektionsleitern im genannten Zeitraum durchschnittlich pro Kopf

bezogenen Vergütungen für Nebentätigkeiten betrugen 5 850 S.

 

Zu 19:

Im Jahr 2000 verrechneten im Bundesministerium für Justiz - Zentralleitung 29 Mitar -

beiter mehr als 240 Überstunden pro Kopf.

 

Zu 20:

Von diesen 29 Mitarbeitern wurden im Jahr 2000 insgesamt 10 768,84 Überstunden

geleistet.