1724/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12 03 2001
Der Bundesminister für Justiz
zur Zahl 1783/J - NR/2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Europäischer Rat in Nizza - Auswirkungen
auf nationale Politik“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Hinsichtlich der Fragen, die auch die anderen Ressorts betreffen, darf auf die
Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 1778/J - NR/2001 durch den Bundes -
kanzler hingewiesen werden.
Zu 1:
Auch für die Belange des Bundesministeriums für Justiz war die von der
Bundesregierung am 1.2.2000 beschlossene Grundsatzposition maßgebend. Diese
Grundsatzposition ist auch vom Bundesministerium für Justiz voll unterstützt
worden.
Zu 2 und 3:
Bei Belangen des Bundesministeriums für Justiz mussten beim Europäischen Rat
von Nizza von der österreichischen Grundsatzposition keine Abstriche vorgenom -
men werden.
Zu 4:
Für das Bundesministerium für Justiz hat insbesondere der neu eingefügte Abs. 5
des Art. 67 EGV Bedeutung, nach dem Maßnahmen im Bereich der zivilrechtlichen
Zusammenarbeit - ausgenommen familienrechtliche Aspekte - künftig mit qualifizier -
ter Mehrheit im Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 EG gesetzt werden
können, sowie die Verankerung der
europäischen Stelle für justizielle Zusammenar -
beit (EUROJUST) in den Art. 29 und 31 EUV. EUROJUST soll strafrechtliche Ermitt -
lungen in Fällen, die mit schwerer grenzübergreifender, insbesondere organisierter
Kriminalität zusammenhängen, unterstützen. Eine „Europäische Staatsanwaltschaft"
wird hingegen in den Verträgen nicht vorgesehen.
Zu 5 bis 7:
Aus den Beschlüssen des Europäischen Rates von Nizza ergeben sich keine unmit -
telbar wirksamen Umsetzungsverpflichtungen.
Zu 8:
Das Bundesministerium für Justiz nimmt nicht in Aussicht, den Europäischen Rat mit
in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Angelegenheiten zu befassen, weil die
notwendigen Entscheidungen im Rat Justiz und Inneres zu treffen sein werden.
Zu 9:
Hinsichtlich der vom Bundesministerium für Justiz wahrzunehmenden Belange sind
die Ergebnisse des Europäischen Rates von Nizza durchaus positiv einzuschätzen.