1724/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12 03 2001

Der Bundesminister für Justiz

 

zur Zahl 1783/J - NR/2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an

mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Europäischer Rat in Nizza - Auswirkungen

auf nationale Politik“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Hinsichtlich der Fragen, die auch die anderen Ressorts betreffen, darf auf die

Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 1778/J - NR/2001 durch den Bundes -

kanzler hingewiesen werden.

 

Zu 1:

Auch für die Belange des Bundesministeriums für Justiz war die von der

Bundesregierung am 1.2.2000 beschlossene Grundsatzposition maßgebend. Diese

Grundsatzposition ist auch vom Bundesministerium für Justiz voll unterstützt

worden.

 

Zu 2 und 3:

Bei Belangen des Bundesministeriums für Justiz mussten beim Europäischen Rat

von Nizza von der österreichischen Grundsatzposition keine Abstriche vorgenom -

men werden.

 

Zu 4:

Für das Bundesministerium für Justiz hat insbesondere der neu eingefügte Abs. 5

des Art. 67 EGV Bedeutung, nach dem Maßnahmen im Bereich der zivilrechtlichen

Zusammenarbeit - ausgenommen familienrechtliche Aspekte - künftig mit qualifizier -

ter Mehrheit im Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 EG gesetzt werden

können, sowie die Verankerung der europäischen Stelle für justizielle Zusammenar -

beit (EUROJUST) in den Art. 29 und 31 EUV. EUROJUST soll strafrechtliche Ermitt -

lungen in Fällen, die mit schwerer grenzübergreifender, insbesondere organisierter

Kriminalität zusammenhängen, unterstützen. Eine „Europäische Staatsanwaltschaft"

wird hingegen in den Verträgen nicht vorgesehen.

 

Zu 5 bis 7:

Aus den Beschlüssen des Europäischen Rates von Nizza ergeben sich keine unmit -

telbar wirksamen Umsetzungsverpflichtungen.

 

Zu 8:

Das Bundesministerium für Justiz nimmt nicht in Aussicht, den Europäischen Rat mit

in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Angelegenheiten zu befassen, weil die

notwendigen Entscheidungen im Rat Justiz und Inneres zu treffen sein werden.

 

Zu 9:

Hinsichtlich der vom Bundesministerium für Justiz wahrzunehmenden Belange sind

die Ergebnisse des Europäischen Rates von Nizza durchaus positiv einzuschätzen.