1726/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13 03 2001

Der Präsident des Rechnungshofes

 

Die unter Z1 1984/J - NR/2001 gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,

Freundinnen und Freunde vom 21. Februar 2001 betreffend die Erfüllung der Einstel -

lungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz beehre

ich mich gemäß der in der gegenständlichen Anfrage enthaltenen Aufstellung zur Be -

rechnungsgrundlage, wie folgt zu beantworten:

 

Zu 1

„in welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2000 die Einstellungspflicht gemäß Behin -

derteneteinstellungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?“

 

1.

 Personalstand insgesamt

 313

 

 

 

 

 

2.

 abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

 16

 

 

 

297

 

 

 

 

 

3.

 ermittelte Pflichtzahl (297/25)

 11

 

 

abzüglich

 

 

 

 

 

 

4.

 beschäftigte begunstigte Behinderte

 16

 

 

hievon doppelt anrechenbar

 5

 21

 

 

 

 

5.

 Erfüllung der Beschäftigungspflicht

 

 +10

 

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2000 wurde die Pflichtzahl für den Rechnungshof mit 11

ermittelt und die Beschäftigungspfiicht mit +10 erfüllt.