1727/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13 03 2001
Der Bundesminister für Justiz
zur Zahl 1833/J - NR/2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend „Nötigung eines Staatsanwaltes durch den Journali -
sten Alfred Worm" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Laut Stellungnahme des betreffenden Staatsanwaltes habe Ing. Alfred Worm ihn
weder durch Drohungen noch durch sonstige Äußerungen zur Einstellung des Straf -
verfahrens gegen Karl W. zu bewegen versucht. Anzeigen wurden in diesem
Zusammenhang nicht erstattet.
Erst aus Anlass der strafrechtlichen Überprüfung des Buches „Mein Protokoll“ wurde
der Staatsanwaltschaft Wien ein vom Vorstand der Wirtschaftspolizei verfas -
ster Aktenvermerk über ein mit Ing. Worm am 6. November 1998 geführtes Telefon -
gespräch bekannt. Da diesem keine näher konkretisierten Drohungen entnommen
werden konnten, die in objektiver Hinsicht geeignet gewesen wären, dem Vorstand
der Wirtschaftspolizei begründete Besorgnis im Sinne des § 74 Z 5 StGB einzuflö -
ßen, legte die Staatsanwaltschaft Wien die Anzeige wegen §§ 15, 105 Abs. 1 StGB
am 9. November 2000 gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurück und berichtete hierüber den
vorgesetzten Dienstbehörden. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Vorstand
der Wirtschaftspolizei auf Grund dieses Telefonates selbst keinen Grund gesehen
hatte, eine Anzeige an den öffentlichen Ankläger zu erstatten.
Die Beurteilung dieses Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft Wien wird vom
Bundesministerium für Justiz für zutreffend erachtet.