1727/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13 03 2001

Der Bundesminister für Justiz

 

zur Zahl 1833/J - NR/2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben an mich eine

schriftliche Anfrage betreffend „Nötigung eines Staatsanwaltes durch den Journali -

sten Alfred Worm" gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 4:

Laut Stellungnahme des betreffenden Staatsanwaltes habe Ing. Alfred Worm ihn

weder durch Drohungen noch durch sonstige Äußerungen zur Einstellung des Straf -

verfahrens gegen Karl W. zu bewegen versucht. Anzeigen wurden in diesem

Zusammenhang nicht erstattet.

 

Erst aus Anlass der strafrechtlichen Überprüfung des Buches „Mein Protokoll“ wurde

der Staatsanwaltschaft Wien ein vom Vorstand der Wirtschaftspolizei verfas -

ster Aktenvermerk über ein mit Ing. Worm am 6. November 1998 geführtes Telefon -

gespräch bekannt. Da diesem keine näher konkretisierten Drohungen entnommen

werden konnten, die in objektiver Hinsicht geeignet gewesen wären, dem Vorstand

der Wirtschaftspolizei begründete Besorgnis im Sinne des § 74 Z 5 StGB einzuflö -

ßen, legte die Staatsanwaltschaft Wien die Anzeige wegen §§ 15, 105 Abs. 1 StGB

am 9. November 2000 gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurück und berichtete hierüber den

vorgesetzten Dienstbehörden. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Vorstand

der Wirtschaftspolizei auf Grund dieses Telefonates selbst keinen Grund gesehen

hatte, eine Anzeige an den öffentlichen Ankläger zu erstatten.

 

Die Beurteilung dieses Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft Wien wird vom

Bundesministerium für Justiz für zutreffend erachtet.