1731/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.03.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Brix und Kollegen vom 18. Jänner 2001,
Nr. 1759/J, betreffend land -, umwelt - und wasserwirtschaftliche Situation in Wien - Simmering,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Einleitend darf ich festhalten, dass mir die Belastung der österreichischen Gartenbaubetriebe
durch die Preissteigerungen bei Heizöl selbstverständlich bekannt ist. Ich habe daher bereits
im November des letzten Jahres die zuständige Sektion meines Ressorts beauftragt, Unter -
stützungsmöglichkeiten für die heimischen Betriebe zu prüfen, die mit den bestehenden
rechtlichen Vorgaben der Gemeinschaft vereinbar sind. Die Gewährung eines direkten Ener -
gie - oder Heizkostenzuschusses ist aufgrund der Bestimmungen des ,,Gemeinschaftsrah -
mens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor“ (ABI. C 28 vom 1.2.2000) grundsätzlich nicht
möglich. Eine Unterstützung von Betrieben, die sich aufgrund außergewöhnlicher Umstände
in einer angespannten finanziellen Lage befinden, kann allerdings durch die Gewährung von
Zinsenzuschüssen zu kurzfristigen
Betriebsmittelkrediten erfolgen.
Ich habe daher unter Bezugnahme auf die Mitteilung der Europäischen Kommission (ABI. C
44/02 vom 16.2.1996) eine Sonderrichtlinie betreffend Maßnahmen zur Existenzsicherung
der durch die Heizölverteuerung 2000 gefährdeten Gemüse - und Gartenbaubetriebe noch im
Dezember 2000 erlassen.
Hilfestellung für die Gemüse - und Zierpflanzenproduktion unter Glas (bzw. Folie) ist im fol -
genden Umfang vorgesehen:
- Zinsenzuschüsse zu max. 3 - jährigen Betriebsmittelkrediten in der Höhe von 5,375%;
- max. Kredithöhe je Hektar Gewächshausfläche:
Gas / Fernwärme, niedere Intensität (bis 2000 MWh/ha) ATS 200.000,--
Gas / Fernwärme, hohe Intensität (über 2000 MWh/ha) ATS 400.000,--
Heizöl, niedere Intensität (bis 160 t/ha) ATS 400.000,--
Heizöl, hohe Intensität (über 160 t/ha) ATS 650.000,--.
Die Zinsenzuschüsse werden auf Basis des Barwertes auf einmal ausbezahlt und bewegen
sich zwischen 13.376,-- ATS (niedrigste Intensität) und 43.472,-- ATS (höchste Produktions -
intensität) je Hektar.
Die Abwicklung dieser Maßnahme soll durch die Länder (Landeshauptmann) erfolgen. Ins -
gesamt wird ein Betrag von rund 13,5 Mio. ATS (60% Bundes -, 40% Landesmittel) bereit -
gehalten.
Diese Sonderrichtlinie wurde Anfang Jänner 2001 notifiziert; sobald die Zustimmung der Eu -
ropäischen Kommission vorliegt, kann die Abwicklung auf nationaler Ebene erfolgen.
Zu Frage 2:
Zu dieser Frage darf ich insbesondere auf das österreichische Programm für die Entwicklung
des ländlichen Raumes verweisen. Im Zuge
der Neugestaltung dieses Programmes für die
Laufzeit 2000 bis 2006 wurden die Förderungsbedingungen für den österreichischen Gar -
tenbau weiter verbessert. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung sind für
Gewächshausneubauten und insbesondere Maßnahmen zur Energieeinsparung (wie z.B.
Wärmedämmung, Umstieg auf kostengünstigere Energieträger) Investitionszuschüsse und
zinsbegünstigte Agrarinvestitionskredite vorgesehen. Darüber hinaus besteht ab dem
1. Jänner 2001 auch für Betriebe mit geschützten Kulturen die Möglichkeit, am Österreichi -
schen Umweltprogramm teilzunehmen.
Zu Frage 3:
Im Zuge der Ostöffnung der EU wird mit einer Verschärfung der Wettbewerbsbedingungen
zu rechnen sein. Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Was -
serwirtschaft hat beim Wirtschaftsforschungsinstitut ein diesbezügliches Forschungsprojekt
in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes werden Branchenanalysen
durchgeführt und die Auswirkungen der Erweiterung der EU insbesondere auch auf die Obst -
und Gemüsebranche abgeschätzt. Das Bundesministerium für Land - und Fortwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft wird in Anlehnung an die Ergebnisse des Projektes Strategien
und Maßnahmen entwickeln und konzipieren. Im Übrigen bin ich der Überzeugung, dass die
heimischen Betriebe aufgrund ihrer produktionstechnischen und strukturellen Vorteile die
neue Konkurrenzsituation bewältigen werden und sich darüber hinaus große Chancen durch
die Marktöffnung ergeben werden.
Zu Frage 4:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Möglichkeit des Einsatzes von Saisonarbeitskräften
unabhängig von der Betriebsgröße besteht. Zudem dürfen für das Jahr 2001 erstmals auf
Grund von Verordnungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit gemäß Fremdenge -
setz 1997 nicht nur Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte (bis zu 8.000) son -
dern auch für Erntehelfer (bis zu 7.000) erteilt werden (§ 2 Niederlassungsverordnung 2001,
BGBl II Nr.96). Durch die Aufstockung der Quoten bei den Saisonarbeitskräften und durch
die Einführung der Erntehelfer soll dem während der Arbeitsspitzen bestehenden Arbeits -
kräftemangel in den land - und forstwirtschaftlichen Betrieben wirksam entgegengetreten
werden.
Zu Frage 5:
Derzeit liegt den zuständigen Behörden in Wien kein konkretes Projekt zum Ausbau des Al -
berner Hafens vor. Wie der Wiener Hafen mitteilt, bestehen auch keine diesbezüglichen Ü -
berlegungen. Beim Gebiet „Blaues Wasser“ handelt es sich überdies nicht um ein Natur -
schutzgebiet, sondern um einen geschützten Landschaftsteil.