1732/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.03.2001
BUNDESMINSTER
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen vom
19. Jänner 2001, Nr. 1785/J, betreffend Europäischer Rat in Nizza - Auswirkungen auf
nationale Politik, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Bezüglich der Aussagen über die gesamtösterreichische Position, welche beim
Europäischen Rat in Nizza vertreten wurde, darf auf die Beantwortung der an den Herrn
Bundeskanzler gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1778/J verwiesen
werden. Im Folgenden wird daher nur auf diejenigen Problemstellungen eingegangen,
welche das Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
explizit berühren:
Zu Frage 1:
Kernthemen waren einerseits die Erweiterung und die damit verbundene Bestätigung der
vorgeschlagenen „Road Map“ sowie das Programm zur Stärkung der Grenzregionen und
andererseits Maßnahmen zur Bekämpfung der Rinderseuche BSE, mit der Bestätigung der
Schlussfolgerungen des Rates (Landwirtschaft)
vom 4. Dezember 2000.
Die „Road Map“, also der Fahrplan zur weiteren Vorgangsweise in den
Beitrittsverhandlungen gibt einen einigermaßen realistischen Rahmen für die
Verhandlungen, der auch ein klares Szenario für die Behandlung im Kapitel 7 vorsieht.
Im Fall der Rinderseuche BSE hat der Rat u.a. folgende Maßnahmen zur raschen und
konsequenten Bekämpfung der Rinderseuche BSE beschlossen:
• Tiermehlverfütterungsverbot bis zum 1. Juli 2001;
• Durchführung von Testprogrammen an Rindern;
• Entfernung von besonderem Risikomaterial aus der Nahrungskette (Sonderrisikomaterial
(SRM), wie z.B. Rinderhirn); die vorläufige Liste des Sonderrisikomaterials wurde am
29.01.2001 im Rat Landwirtschaft um die Position „Wirbelsäule von Wiederkäuern“
ergänzt.
Weiters setzte sich Österreich für Maßnahmen ein, die helfen sollen, den durch die BSE
Krise schwer angeschlagenen Rindermarkt zu stabilisieren.
Zu den Fragen 2 und 3:
Nein.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist
insbesondere von den Beschlüssen zu folgenden Themen betroffen:
• EU - Erweiterung;
• Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher;
• Maßnahmen zur Bekämpfung der Rinderseuche BSE;
• Ausarbeitung einer Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie;
• Anwendung des Vorsorgeprinzips;
• Klimaänderungen;
• internationales Umweltmanagement.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Um das Vertrauen der Konsumenten in die Qualität und Sicherheit der angebotenen
Lebensmittel wieder herzustellen, wird in Österreich eine „Agentur für Ernährungssicherheit“
eingerichtet. Diese Agentur soll ab dem 01.01.2002 ihre Aufgaben in Beratung, Forschung
und Kontrolle aufnehmen.
Im Rahmen der Bekämpfung der Rinderseuche BSE ist eine nationale Umsetzung der in
diesem Zusammenhang erlassenen EU - Normen verpflichtend erforderlich. Einige Normen,
wie das Tiermehlfütterungsverbot waren in Österreich bereits durch nationale Gesetzgebung
schon längere Zeit vor dem EU - Beschluss umgesetzt. Darüber hinaus hat Österreich
weitergehende Maßnahmen beschlossen (Einfuhrverbote aus Frankreich, Deutschland und
Italien; Verwendungsverbot für tierische Fette in der Tierfütterung (Milchaustauscher), Verbot
der Verwendung von Tiermehlen als Düngemittel).
Zu Frage 8:
Österreich wird sich vor allem für den Themenkomplex rund um die Sicherheit von
Lebensmitteln und für Bekämpfungsstrategien der Rinderseuche BSE stark einsetzen. Es ist
ein besonderes Anliegen der Ressortleitung, dass seitens der EU alles unternommen wird,
um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten und das Vertrauen des Konsumenten in
die Lebensmittel wieder herzustellen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen
werden, dass u.a. die schwedische Präsidentschaft eine Konferenz zur Lebensmittelkette
„Food Chain 14.-16.03.2001 in Uppsala/Schweden“ abhalten wird. Dazu laufen im
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft besondere
Vorbereitungen, wie die Abhaltung eines nationalen Workshops zur österreichischen Haltung
dazu. Weiters wird sich Österreich nachdrücklich für die Einrichtung der Europäischen
Lebensmittelbehörde einsetzen, denn die Wahrung der vier Säulen der
Lebensmittelsicherheit („Vielfalt“, „Qualität“, „Sicherheit und Gesundheit“ und „Herkunft“)
stellen für Österreich eine absolute Priorität dar.
Eine einheitliche Vorgangsweise, harmonisierte Kontrollverfahren sowie koordinierte
Information von Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit in diesem wichtigen und
sensiblen Bereich erfordern eine
unabhängige Einrichtung auf EU - Ebene. Aus diesem Grund
ist die Einrichtung der europäischen Lebensmittelbehörde mit Nachdruck zu unterstützen.
Vielfalt und Qualitätssicherung am Lebensmittelmarkt sollen dabei nicht mit den Regeln des
freien Wettbewerbes in Widerspruch stehen, sondern zunehmend marktentscheidende
Faktoren werden.
Im Umweltbereich wäre aus der Sicht des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft der Abschluss einer Europäischen Strategie für eine
nachhaltige Entwicklung wünschenswert. In diesem Zusammenhang wird es insbesondere
für notwendig gehalten, die Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Lissabonner Follow - up - Prozess
zu verknüpfen.
Zu Frage 9:
Der Europäische Rat in Nizza war ein großer Erfolg für die österreichische Delegation. Mit
großer Berechtigung darf festgestellt werden, dass es gelungen ist seitens Österreichs sehr
viele Anliegen bei diesem Europäischen Rat umzusetzen und durchzusetzen.