1732/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.03.2001

 

BUNDESMINSTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen vom

19. Jänner 2001, Nr. 1785/J, betreffend Europäischer Rat in Nizza - Auswirkungen auf

nationale Politik, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Bezüglich der Aussagen über die gesamtösterreichische Position, welche beim

Europäischen Rat in Nizza vertreten wurde, darf auf die Beantwortung der an den Herrn

Bundeskanzler gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1778/J verwiesen

werden. Im Folgenden wird daher nur auf diejenigen Problemstellungen eingegangen,

welche das Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

explizit berühren:

 

Zu Frage 1:

 

Kernthemen waren einerseits die Erweiterung und die damit verbundene Bestätigung der

vorgeschlagenen „Road Map“ sowie das Programm zur Stärkung der Grenzregionen und

andererseits Maßnahmen zur Bekämpfung der Rinderseuche BSE, mit der Bestätigung der

Schlussfolgerungen des Rates (Landwirtschaft) vom 4. Dezember 2000.

Die „Road Map“, also der Fahrplan zur weiteren Vorgangsweise in den

Beitrittsverhandlungen gibt einen einigermaßen realistischen Rahmen für die

Verhandlungen, der auch ein klares Szenario für die Behandlung im Kapitel 7 vorsieht.

 

Im Fall der Rinderseuche BSE hat der Rat u.a. folgende Maßnahmen zur raschen und

konsequenten Bekämpfung der Rinderseuche BSE beschlossen:

 

• Tiermehlverfütterungsverbot bis zum 1. Juli 2001;

• Durchführung von Testprogrammen an Rindern;

• Entfernung von besonderem Risikomaterial aus der Nahrungskette (Sonderrisikomaterial

   (SRM), wie z.B. Rinderhirn); die vorläufige Liste des Sonderrisikomaterials wurde am

   29.01.2001 im Rat Landwirtschaft um die Position „Wirbelsäule von Wiederkäuern“

   ergänzt.

 

Weiters setzte sich Österreich für Maßnahmen ein, die helfen sollen, den durch die BSE

Krise schwer angeschlagenen Rindermarkt zu stabilisieren.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Nein.

 

Zu Frage 4:

 

Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist

insbesondere von den Beschlüssen zu folgenden Themen betroffen:

 

• EU - Erweiterung;

• Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher;

• Maßnahmen zur Bekämpfung der Rinderseuche BSE;

• Ausarbeitung einer Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie;

• Anwendung des Vorsorgeprinzips;

• Klimaänderungen;

• internationales Umweltmanagement.

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Um das Vertrauen der Konsumenten in die Qualität und Sicherheit der angebotenen

Lebensmittel wieder herzustellen, wird in Österreich eine „Agentur für Ernährungssicherheit“

eingerichtet. Diese Agentur soll ab dem 01.01.2002 ihre Aufgaben in Beratung, Forschung

und Kontrolle aufnehmen.

 

Im Rahmen der Bekämpfung der Rinderseuche BSE ist eine nationale Umsetzung der in

diesem Zusammenhang erlassenen EU - Normen verpflichtend erforderlich. Einige Normen,

wie das Tiermehlfütterungsverbot waren in Österreich bereits durch nationale Gesetzgebung

schon längere Zeit vor dem EU - Beschluss umgesetzt. Darüber hinaus hat Österreich

weitergehende Maßnahmen beschlossen (Einfuhrverbote aus Frankreich, Deutschland und

Italien; Verwendungsverbot für tierische Fette in der Tierfütterung (Milchaustauscher), Verbot

der Verwendung von Tiermehlen als Düngemittel).

 

Zu Frage 8:

 

Österreich wird sich vor allem für den Themenkomplex rund um die Sicherheit von

Lebensmitteln und für Bekämpfungsstrategien der Rinderseuche BSE stark einsetzen. Es ist

ein besonderes Anliegen der Ressortleitung, dass seitens der EU alles unternommen wird,

um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten und das Vertrauen des Konsumenten in

die Lebensmittel wieder herzustellen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen

werden, dass u.a. die schwedische Präsidentschaft eine Konferenz zur Lebensmittelkette

„Food Chain 14.-16.03.2001 in Uppsala/Schweden“ abhalten wird. Dazu laufen im

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft besondere

Vorbereitungen, wie die Abhaltung eines nationalen Workshops zur österreichischen Haltung

dazu. Weiters wird sich Österreich nachdrücklich für die Einrichtung der Europäischen

Lebensmittelbehörde einsetzen, denn die Wahrung der vier Säulen der

Lebensmittelsicherheit („Vielfalt“, „Qualität“, „Sicherheit und Gesundheit“ und „Herkunft“)

stellen für Österreich eine absolute Priorität dar.

 

Eine einheitliche Vorgangsweise, harmonisierte Kontrollverfahren sowie koordinierte

Information von Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit in diesem wichtigen und

sensiblen Bereich erfordern eine unabhängige Einrichtung auf EU - Ebene. Aus diesem Grund

ist die Einrichtung der europäischen Lebensmittelbehörde mit Nachdruck zu unterstützen.

Vielfalt und Qualitätssicherung am Lebensmittelmarkt sollen dabei nicht mit den Regeln des

freien Wettbewerbes in Widerspruch stehen, sondern zunehmend marktentscheidende

Faktoren werden.

 

Im Umweltbereich wäre aus der Sicht des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft der Abschluss einer Europäischen Strategie für eine

nachhaltige Entwicklung wünschenswert. In diesem Zusammenhang wird es insbesondere

für notwendig gehalten, die Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Lissabonner Follow - up - Prozess

zu verknüpfen.

 

Zu Frage 9:

 

Der Europäische Rat in Nizza war ein großer Erfolg für die österreichische Delegation. Mit

großer Berechtigung darf festgestellt werden, dass es gelungen ist seitens Österreichs sehr

viele Anliegen bei diesem Europäischen Rat umzusetzen und durchzusetzen.