1734/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.03.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KOSTELKA und Genossen haben am

18. Jänner 2001 unter der Zahl Nr. 1747/J - NR/2001 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "Ministerbüros und Belohnungen" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Abgesehen von dem erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten und

administrative Tätigkeiten stehen zum Stichtag 1. Jänner 2001 in meinem Kabinett

11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in A1 - und A2 - wertiger Funktion in Verwendung.

 

Zu Frage 2:

 

Die Aufgabenverteilung auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts

gestaltet sich wie folgt:

 

Mag. Christoph ULMER

Kabinettchef

Mag. Bernhard KRUMPEL

Kabinettchef - Stellvertreter

MACHTLINGER - SCHWEDA Liane

                                                              

Allgemeine organisatorische

Angelegenheiten

Mag. Gerhard KARNER

Presse - und Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Karin GROHR

Presse - und Öffentlichkeitsarbeit

Dr. Michaela PFEIFENBERGER

                                              

Belange der Generaldirektion für die

öffentliche Sicherheit

Revierinspektor Hermann FEINER

Angelegenheiten der Bundespolizei

Revierinspektor Mag. Michael KLOIB -

MÜLLER

Angelegenheiten der Bundesgendarmerie

Hofrat Dr. Heinz ZIMPER

Belange der Sektionen III, IV und V

Mag. Mathias VOGL

Belange der Sektionen III, IV und V

Dr. Beate PALFRADER

Belange der Sektionen III, IV und V


 

Zu Frage 3:

 

Derzeit sind drei Arbeitsleihverträge mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines

Kabinetts abgeschlossen

 

Zu Frage 4:

 

Die Einstufung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem öffentlichen

Dienstverhältnis zur Republik Österreich stehen, stellt sich folgendermaßen dar:

 

Anzahl

Dienstrechtliche Stellung

1

Verwendungsgruppe A1/7

1

Verwendungsgruppe A1/3

2

Entlohnungsgruppe v1/3

1

Entlohnungsgruppe VB/SV v1/3

1

Verwendungsgruppe SI 1

2

Verwendungsgruppe E 2b

 

Zu Frage 5:

 

Für das 4. Quartal 2000 erfolgten bislang Kostenrefundierungen im Ausmaß von

S 1.065.582,--.

 

Zu Frage 6:

 

Ich verweise auf den Umstand, dass anfallende Überstunden meiner Mitarbeiter im

Rahmen ihrer Dienstverhältnisse oder Arbeitsleihverträge teilweise pauschal vergütet

bzw. darüber hinausgehende Mehrleistungen einzeln verrechnet werden oder im

Fixbezug abgegolten werden.

 

Zum derzeitigen Stand wurden unter Berücksichtigung der oben angeführten

Aspekte für das Jahr 2000 rund 7.400 Überstunden finanziell abgegolten.

 

Zu Frage 7:

 

Der Personalaufwand meines Kabinetts, sowohl für die unter Frage 1

ausgewiesenen öffentlich Bediensteten, als auch unter Einschluss des Aufwandes

für die maßgebenden Arbeitsleihverträge, beträgt für das Jahr 2000 seit meiner

Amtsübernahme nach derzeitigem Abrechnungsstand rund S 8,7 Mio. Auf die zur

seinerzeitigen Anfrage Nr. 1537/J/2000 ergangene Beantwortung darf verwiesen

werden.

 

Zu Frage 8:

 

Insgesamt haben die unter Frage 1 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

meines Kabinetts im Jahr 2000 S 12.000,- an Belohnungen erhalten.

Zu Frage 9:

 

Von den angeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Kabinetts werden

keine Nebentätigkeiten ausgeübt.

 

Zu Frage 10:

 

Auf die Beantwortung zur Frage 9 wird verwiesen.

 

Zu Frage 11:

 

Bezüglich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts sind im Jahr 2000

93 Reisetage für Auslandsdienstreisen angefallen

 

Zu Frage 12:

 

Die Kosten hiefür beliefen sich gesamthaft auf S 476.257,-

 

Zu Frage 13:

 

Zwei Sektionen meines Ressorts sind aufgrund der Einstufung des betreffenden

Arbeitsplatzes mit der Funktionsgruppe 9, drei weitere Sektionen mit der

Funktionsgruppe 8 der Verwendungsgruppe A1 bewertet.

 

Zu Frage 14:

 

Die höchste einzeln flüssiggehaltene Belohnung für Sektionsleiter im Jahr 2000 belief

sich auf S 3.900,-, die geringste, an den Leiter einer Sektion ausbezahlte Belohnung

betrug S 2000,-.

 

Zu Frage 15:

 

Bezüglich der unter Frage 14 angeführten Mitarbeiter sind im Jahr 2000 38

Reisetage für Auslandsdienstreisen angefallen.

 

Zu Frage 16:

 

Die Kosten hiefür beliefen sich gesamthaft auf S 140.612,-.

 

Zu Frage 17:

 

Die angesprochenen Sektionsleiter übten im Jahr 2000 im Rahmen der Agenden

meines Ressorts keine Nebentätigkeiten aus.

 

Zu Frage 18:

 

Auf die Beantwortung zur Frage 17 wird verwiesen.

Zu Frage 19:

 

Insgesamt war im Jahr 2000 für 593 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner

Zentralstelle die Anordnung von mehr als 240 Überstunden erforderlich.

 

Zu Frage 20:

 

Insgesamt sind für diese Mitarbeiter meiner Zentralstelle zeitliche

Mehrdienstleistungen im Ausmaß von 342.866 Überstunden angefallen.