1734/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.03.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KOSTELKA und Genossen haben am
18. Jänner 2001 unter der Zahl Nr. 1747/J - NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Ministerbüros und Belohnungen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Abgesehen von dem erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten und
administrative Tätigkeiten stehen zum Stichtag 1. Jänner 2001 in meinem Kabinett
11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in A1 - und A2 - wertiger Funktion in Verwendung.
Zu Frage 2:
Die Aufgabenverteilung auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts
gestaltet sich wie folgt:
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Mag. Christoph ULMER |
Kabinettchef |
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Mag. Bernhard KRUMPEL |
Kabinettchef - Stellvertreter |
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MACHTLINGER - SCHWEDA Liane
|
Allgemeine organisatorische Angelegenheiten |
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Mag. Gerhard KARNER |
Presse - und Öffentlichkeitsarbeit |
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Mag. Karin GROHR |
Presse - und Öffentlichkeitsarbeit |
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Dr. Michaela PFEIFENBERGER
|
Belange der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit |
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Revierinspektor Hermann FEINER |
Angelegenheiten der Bundespolizei |
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Revierinspektor Mag. Michael KLOIB - MÜLLER |
Angelegenheiten der Bundesgendarmerie |
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Hofrat Dr. Heinz ZIMPER |
Belange der Sektionen III, IV und V |
|
Mag. Mathias VOGL |
Belange der Sektionen III, IV und V |
|
Dr. Beate PALFRADER |
Belange der Sektionen III, IV und V |
Zu Frage 3:
Derzeit sind drei Arbeitsleihverträge mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines
Kabinetts abgeschlossen
Zu Frage 4:
Die Einstufung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem öffentlichen
Dienstverhältnis zur Republik Österreich stehen, stellt sich folgendermaßen dar:
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Anzahl |
Dienstrechtliche Stellung |
|
1 |
Verwendungsgruppe A1/7 |
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1 |
Verwendungsgruppe A1/3 |
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2 |
Entlohnungsgruppe v1/3 |
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1 |
Entlohnungsgruppe VB/SV v1/3 |
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1 |
Verwendungsgruppe SI 1 |
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2 |
Verwendungsgruppe E 2b |
Zu Frage 5:
Für das 4. Quartal 2000 erfolgten bislang Kostenrefundierungen im Ausmaß von
S 1.065.582,--.
Zu Frage 6:
Ich verweise auf den Umstand, dass anfallende Überstunden meiner Mitarbeiter im
Rahmen ihrer Dienstverhältnisse oder Arbeitsleihverträge teilweise pauschal vergütet
bzw. darüber hinausgehende Mehrleistungen einzeln verrechnet werden oder im
Fixbezug abgegolten werden.
Zum derzeitigen Stand wurden unter Berücksichtigung der oben angeführten
Aspekte für das Jahr 2000 rund 7.400 Überstunden finanziell abgegolten.
Zu Frage 7:
Der Personalaufwand meines Kabinetts, sowohl für die unter Frage 1
ausgewiesenen öffentlich Bediensteten, als auch unter Einschluss des Aufwandes
für die maßgebenden Arbeitsleihverträge, beträgt für das Jahr 2000 seit meiner
Amtsübernahme nach derzeitigem Abrechnungsstand rund S 8,7 Mio. Auf die zur
seinerzeitigen Anfrage Nr. 1537/J/2000 ergangene Beantwortung darf verwiesen
werden.
Zu Frage 8:
Insgesamt haben die unter Frage 1 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
meines Kabinetts im Jahr 2000 S 12.000,- an
Belohnungen erhalten.
Zu Frage 9:
Von den angeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Kabinetts werden
keine Nebentätigkeiten ausgeübt.
Zu Frage 10:
Auf die Beantwortung zur Frage 9 wird verwiesen.
Zu Frage 11:
Bezüglich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts sind im Jahr 2000
93 Reisetage für Auslandsdienstreisen angefallen
Zu Frage 12:
Die Kosten hiefür beliefen sich gesamthaft auf S 476.257,-
Zu Frage 13:
Zwei Sektionen meines Ressorts sind aufgrund der Einstufung des betreffenden
Arbeitsplatzes mit der Funktionsgruppe 9, drei weitere Sektionen mit der
Funktionsgruppe 8 der Verwendungsgruppe A1 bewertet.
Zu Frage 14:
Die höchste einzeln flüssiggehaltene Belohnung für Sektionsleiter im Jahr 2000 belief
sich auf S 3.900,-, die geringste, an den Leiter einer Sektion ausbezahlte Belohnung
betrug S 2000,-.
Zu Frage 15:
Bezüglich der unter Frage 14 angeführten Mitarbeiter sind im Jahr 2000 38
Reisetage für Auslandsdienstreisen angefallen.
Zu Frage 16:
Die Kosten hiefür beliefen sich gesamthaft auf S 140.612,-.
Zu Frage 17:
Die angesprochenen Sektionsleiter übten im Jahr 2000 im Rahmen der Agenden
meines Ressorts keine Nebentätigkeiten aus.
Zu Frage 18:
Auf die Beantwortung zur Frage 17 wird
verwiesen.
Zu Frage 19:
Insgesamt war im Jahr 2000 für 593 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner
Zentralstelle die Anordnung von mehr als 240 Überstunden erforderlich.
Zu Frage 20:
Insgesamt sind für diese Mitarbeiter meiner Zentralstelle zeitliche
Mehrdienstleistungen im Ausmaß von 342.866 Überstunden angefallen.