1737/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.03.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 26. Jänner

2001 unter der Nr. 1794/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"A. M. J." gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

A.M.J. reiste im Spätsommer 1990 aus Deutschland kommend in das Bundesgebiet ein.

 

Zu Frage 2:

 

A.M.J. ist im Besitz eines von der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan im Jahre 1997 aus -

gestellten unbefristeten Aufenthaltstitels zum Zweck der selbständigen Erwerbstätigkeit.

 

Zu Frage 3:

 

Im Zusammenhang mit der Frage des Aufenthaltsrechtes des A.M.J. waren die Bezirkshaupt -

mannschaft St.Veit/Glan und das Bundesland Kärnten als zuständige Behörden befasst.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Vorweg halte ich fest, dass A.M.J. im Jahre 1990 nicht abgeschoben wurde. Es wurde ihm

lediglich der Auftrag erteilt, Deutschland bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen.

Diesem Auftrag ist der Fremde durch seine freiwillige Ausreise nach Österreich nachgekom -

men. Es liegen keine Unterlagen vor, aus denen sich ergibt, dass Österreich von Seiten deut -

scher Behörden um Aufnahme des A. M. J. ersucht worden wäre.

Am 5. November 1990 wurde dem Genannten von der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan

ein bis 5. November 1991 gültiger Sichtvermerk erteilt. Zu diesem Zeitpunkt war den öster -

reichischen Behörden über die Verurteilung in Deutschland und über das Vorleben des Frem -

den nichts bekannt.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Nachdem Informationen betreffend die in Deutschland erfolgte Verurteilung des A.M.J. be -

kannt geworden waren, hat das Bundesministerium für Inneres die Sicherheitsdirektion für

das Bundesland Kärnten zweimal angewiesen, ein Verfahren zur Erlassung eines Aufenthalts -

verbotes einzuleiten und allenfalls einen Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes abzuleh -

nen.

 

Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, ob hinsichtlich der Erteilung des

Aufenthaltstitels eine Stellungnahme der Kärntner Landesregierung bzw. des Landeshaupt -

mannes vorlag.

 

Zu Frage 8:

 

Ja, die Einkommenssituation des A.M.J. wurde überprüft und für ausreichend befunden.

 

Zu Frage 9:

 

Der Genannte bezieht als eingetragener selbständiger Kaufmann - Export und Import, Handel

mit Waren aller Art - sein Einkommen.

 

Zu Frage 10:

 

Nein.

 

Zu Frage 11:

 

A.M.J rief seit 1999 in mehreren rechtsextremen Druckwerken zu Spenden für den Irak auf,

bzw. äußerte sich in diesen Publikationen zur politischen Situation im Irak. Die Ermittlungen

erbrachten jedoch keine Erkenntnisse, dass A.M.J selbst rechtsextreme Aktivitäten setzte.

Zu Frage 12:

 

Die sicherheitsbehördlichen Ermittlungen konnten bisher keine nachrichtendienstlichen Akti -

vitäten feststellen.

 

Zu Frage 13:

 

Nein.