1738/AB XXI.GP
Eingelangt am:
BUNDESMINISTERIUM FÜR
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1885/J - NR/2001, betreffend
Neutrassierung der Packer Bundesstraße (B 70), die die Abgeordneten Mag. Hetzl und
Kollegen am 13. Februar 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Wurde mittlerweile eine Umweltverträglichkeitsprüfung des geplanten Projektes
durchgeführt?
Wenn ja, wann und wie fiel ihr Ergebnis aus?
Wenn nein, warum nicht?
Wurde aufgrund von mittlerweile rechtswirksamen Verwaltungsvereinfachungen bloß
ein Bürgerbeteiligungsverfahren als notwendig erachtet und eingeleitet?
Wenn ja, wann und wie fiel sein Ergebnis aus?
Wenn nein warum nicht?
Welche Schlüsse wurden aus dem Ergebnis der durchgeführten
Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. des Bürgerbeteiligungsverfahrens gezogen?
Antwort:
Es wurde kein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt. Grundlage für ein
Trassenfestlegungsverfahren unter Berücksichtigung der Bestimmungen des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP - G) ist ein genehmigtes Projekt. Das
entsprechende Projekt wurde erst im Jänner 2001 dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie vom Land Steiermark zur Genehmigung vorgelegt.
Aufgrund der zwischenzeitig geänderten Rechtslage (Novelle 2000 zum UVP - G) ist -
ohne das Ergebnis der zwingend vorgeschriebenen Vorprüfung nach dem UVP - G
vorwegzunehmen - voraussichtlich keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Zu Frage 4:
Gibt es seitens Ihres Ressorts bereits konkrete Pläne, wie etwa einen Projektplan für
die Straßenverkehrsvorhaben der nächsten fünf Jahre samt zugehörigem Budgetplan?
Wenn ja, ist
a) darin eine Neutrassierung der B 70 vorgesehen und
b) ab welchem Zeitpunkt ist realistischerweise
mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort:
In der Bedarfsfeststellung 1999 reiht das Bauvorhaben auf Rang 7 der Stufe 1
(Reihung wurde vom Land Steiermark vorgenommen), wobei geplant war, 2002 mit
dem Liegenschaftserwerb und ein Jahr später mit dem Bau zu beginnen.
Die Budgetentwicklung der letzten Jahre läßt eine Verschiebung, sollte das Land
Steiermark seine Prioritätenreihung nicht ändern, erwarten.