1738/AB XXI.GP

Eingelangt am:

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1885/J - NR/2001, betreffend

Neutrassierung der Packer Bundesstraße (B 70), die die Abgeordneten Mag. Hetzl und

Kollegen am 13. Februar 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

 

Wurde mittlerweile eine Umweltverträglichkeitsprüfung des geplanten Projektes

durchgeführt?

Wenn ja, wann und wie fiel ihr Ergebnis aus?

Wenn nein, warum nicht?

 

Wurde aufgrund von mittlerweile rechtswirksamen Verwaltungsvereinfachungen bloß

ein Bürgerbeteiligungsverfahren als notwendig erachtet und eingeleitet?

Wenn ja, wann und wie fiel sein Ergebnis aus?

Wenn nein warum nicht?

 

Welche Schlüsse wurden aus dem Ergebnis der durchgeführten

Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. des Bürgerbeteiligungsverfahrens gezogen?

 

Antwort:

 

Es wurde kein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt. Grundlage für ein

Trassenfestlegungsverfahren unter Berücksichtigung der Bestimmungen des

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP - G) ist ein genehmigtes Projekt. Das

entsprechende Projekt wurde erst im Jänner 2001 dem Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie vom Land Steiermark zur Genehmigung vorgelegt.

Aufgrund der zwischenzeitig geänderten Rechtslage (Novelle 2000 zum UVP - G) ist -

ohne das Ergebnis der zwingend vorgeschriebenen Vorprüfung nach dem UVP - G

vorwegzunehmen - voraussichtlich keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

 

Zu Frage 4:

 

Gibt es seitens Ihres Ressorts bereits konkrete Pläne, wie etwa einen Projektplan für

die Straßenverkehrsvorhaben der nächsten fünf Jahre samt zugehörigem Budgetplan?

 

Wenn ja, ist

a) darin eine Neutrassierung der B 70 vorgesehen und

b) ab welchem Zeitpunkt ist realistischerweise mit einem Baubeginn zu rechnen?

Antwort:

 

In der Bedarfsfeststellung 1999 reiht das Bauvorhaben auf Rang 7 der Stufe 1

(Reihung wurde vom Land Steiermark vorgenommen), wobei geplant war, 2002 mit

dem Liegenschaftserwerb und ein Jahr später mit dem Bau zu beginnen.

 

Die Budgetentwicklung der letzten Jahre läßt eine Verschiebung, sollte das Land

Steiermark seine Prioritätenreihung nicht ändern, erwarten.