1739/AB XXI.GP

Eingelangt am:15.03.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend Europäischer Rat in

Nizza - Auswirkungen auf nationale Politik, Nr. 1787/J, wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

 

Die Grundsatzposition der österreichischen Bundesregierung für die Verhandlungen

zum Vertrag von Nizza wurde unter Federführung des Bundeskanzleramtes und des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erstellt. Das Bundesministeri -

um für soziale Sicherheit und Generationen war in die Abstimmung eingebunden.

 

Bei Artikel 42 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG - V),

der die für die Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer auf dem Gebiet der

sozialen Sicherheit notwendigen Maßnahmen regelt, wurde von Seiten meines Res -

sorts der Übergang zur qualifizierten Mehrheit befürwortet. Diese Bestimmung blieb

jedoch der Einstimmigkeit unterworfen.

 

Frage 4:

 

Die auf den Beschlüssen von Nizza beruhenden allgemeinen Änderungen des Pri-

märrechts können auf die Wirkungsbereiche aller Ressorts mittelbar einen Einfluss

haben. Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in der

Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr.1778/J.

 

Grundsätzlich hat der Verbleib des Artikels 42 EG - V bei den Bestimmungen, in

deren Anwendungsbereich die Einstimmigkeit erforderlich ist, keine unmittelbaren

Auswirkungen auf die Ressortangelegenheiten. Der Übergang zur Mehrheitsent -

scheidung wäre deshalb wünschenswert gewesen, weil die Verordnung 1408/71 des

Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Arbeitnehmer und

Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft

zu - und abwandern, ein kompliziertes Regelwerk darstellt und die notwendigen tech -

nischen Änderungen leichter beschlossen werden könnten.

 

Darüber hinaus berühren die Schlussfolgerungen von Nizza mein Ressort in folgen -

den Punkten:

  - Europäische Sozialagenda,

  - Europäische Strategie gegen die soziale Ausgrenzung und jegliche Form der

    Diskriminierung,

  - Modernisierung des Sozialschutzes;

 

Frage 5 bis 7:

 

Es sind keine legislativen Maßnahmen notwendig.

 

Frage 8:

 

Bezugnehmend auf die Beschlüsse des Europäischen Rates von Lissabon am

23./24. März 2000 unterstützt mein Ressort die verstärkte Abstimmung und Gleich -

wertigkeit der Sozial -, Beschäftigungs - und Wirtschaftspolitik sowie die Beachtung

des Gleichstellungsansatzes in den Bereichen des sozialen Schutzes, der Bekämp -

fung von Armut und sozialer Ausgrenzung, der Sicherung der Einkommen und der

Qualität und Finanzierung der Gesundheitssysteme.

 

Frage 9:

 

Die Schlussfolgerungen im Bereich der Sozialpolitik werden von mir begrüßt.