1739/AB XXI.GP
Eingelangt am:15.03.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend Europäischer Rat in
Nizza - Auswirkungen auf nationale Politik, Nr. 1787/J, wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Die Grundsatzposition der österreichischen Bundesregierung für die Verhandlungen
zum Vertrag von Nizza wurde unter Federführung des Bundeskanzleramtes und des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erstellt. Das Bundesministeri -
um für soziale Sicherheit und Generationen war in die Abstimmung eingebunden.
Bei Artikel 42 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG - V),
der die für die Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer auf dem Gebiet der
sozialen Sicherheit notwendigen Maßnahmen regelt, wurde von Seiten meines Res -
sorts der Übergang zur qualifizierten Mehrheit befürwortet. Diese Bestimmung blieb
jedoch der Einstimmigkeit unterworfen.
Frage 4:
Die auf den Beschlüssen von Nizza beruhenden allgemeinen Änderungen des Pri-
märrechts können auf die Wirkungsbereiche aller Ressorts mittelbar einen Einfluss
haben. Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in der
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr.1778/J.
Grundsätzlich hat der Verbleib des Artikels 42 EG - V bei den Bestimmungen, in
deren Anwendungsbereich die Einstimmigkeit erforderlich ist, keine unmittelbaren
Auswirkungen auf die Ressortangelegenheiten. Der Übergang zur Mehrheitsent -
scheidung wäre deshalb wünschenswert
gewesen, weil die Verordnung 1408/71 des
Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Arbeitnehmer und
Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft
zu - und abwandern, ein kompliziertes Regelwerk darstellt und die notwendigen tech -
nischen Änderungen leichter beschlossen werden könnten.
Darüber hinaus berühren die Schlussfolgerungen von Nizza mein Ressort in folgen -
den Punkten:
- Europäische Sozialagenda,
- Europäische Strategie gegen die soziale Ausgrenzung und jegliche Form der
Diskriminierung,
- Modernisierung des Sozialschutzes;
Frage 5 bis 7:
Es sind keine legislativen Maßnahmen notwendig.
Frage 8:
Bezugnehmend auf die Beschlüsse des Europäischen Rates von Lissabon am
23./24. März 2000 unterstützt mein Ressort die verstärkte Abstimmung und Gleich -
wertigkeit der Sozial -, Beschäftigungs - und Wirtschaftspolitik sowie die Beachtung
des Gleichstellungsansatzes in den Bereichen des sozialen Schutzes, der Bekämp -
fung von Armut und sozialer Ausgrenzung, der Sicherung der Einkommen und der
Qualität und Finanzierung der Gesundheitssysteme.
Frage 9:
Die Schlussfolgerungen im Bereich der Sozialpolitik werden von mir begrüßt.