1740/AB XXI.GP

Eingelangt am:15.03.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am

18. Jänner 2001 unter der Nr. 1724/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Militärschießstätte Wien - Stammersdorf" gerichtet. Diese Anfrage beantworte

ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Ja. Wie mir hiezu mitgeteilt wurde, hat sich aber nach näherer Prüfung zumeist

herausgestellt, dass diese Beschwerden nicht berechtigt waren.

 

Zu 2:

 

Nein; der Kantinenbetrieb wurde bereits 1997 eingestellt. Derzeit dürfen Speisen und

Getränke lediglich im Rahmen von Veranstaltungen des Heeressportvereines Wien und

ausschließlich im dortigen Aufenthaltsraum ausgegeben werden.

 

Zu 3:

 

Die genannte Internet - Seite der Sportunion wurde meinem Ressort erst im Zuge der

Bearbeitung dieser Anfrage bekannt. Abgesehen davon sehe ich keinen Zusammenhang

zwischen dem Inhalt dieser Seite und einer allfälligen Nichteinhaltung der Schießzeiten in

Stammersdorf.

 

Zu 4:

 

AlIfällige private Schießveranstaltungen in Stammersdorf kommen nur im Rahmen und

unter der ausschließlichen Verantwortung des Heeressportvereines Wien in Betracht.

Zu 5:

 

1999 wurde dem Heeressportverein Wien keine Munition zur Verfügung gestellt. Im Jahr

2000 erhielt der Verein für vier konkrete Schießvorhaben mit Ausbildungswaffen des

Bundesheeres Ausbildungsmunition im Ausmaß von 10.000 Stück „7,62 mm S - Patr/

StG 58“, 1000 Stück „5,56 mm S - Patr/StG 77“ und 800 Stück „9 mm S - Patr/P 80“.

 

Zu 6:

 

Nein.

 

Zu 7:

 

Entfällt.

 

Zu 8:

 

Grundsätzlich bin ich immer bereit zu vermitteln, wenn es notwendig ist. Auf Grund der

derzeit ohnehin laufenden Kontaktnahmen zwischen den Anrainern und meinem Ressort

halte ich aber eine Intervention meiner Person vorerst nicht für erforderlich.

 

Zu 9:

 

Wie die Anfragesteller in der Einleitung zutreffend ausführen, wurden die Schießzeiten in

der Vergangenheit bereits mehrmals verkürzt. Eine nochmalige Einschränkung wird derzeit

nicht in Betracht gezogen.

 

Zu 10:

 

Selbstverständlich werden im Falle von berechtigten Beschwerden unverzüglich die

erforderlichen Sanktionen gegen den oder die Verantwortlichen gesetzt. Da die bisherigen

Beschwerden über eine angebliche Nichteinhaltung von Schießzeiten aber zum Großteil

nicht berechtigt waren, wären Maßnahmen im Sinne der Anfragesteller zum gegenwärtigen

Zeitpunkt nicht angemessen. Dessen ungeachtet habe ich aber angeordnet, dass die

Einhaltung der Schießzeiten durch die zuständigen militärischen Dienststellen in Hinkunft

verstärkt kontrolliert wird.