1741/AB XXI.GP
Eingelangt am:15.03.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka, Genossinnen und Genossen haben am
18. Jänner 2001 unter der Nr. 1749/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Ministerbüros und Belohnungen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu 1 und 4:
Im Sinne des § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für
Landesverteidigung ein „Kabinett des Bundesministers“ eingerichtet, dem die Stabsstellen
"Adjutantur“, „Presse - und Informationsdienst“, „Büro für Wehrpolitik“ und „Gruppe
Kontrollbüro“ angehören. Ich gehe davon aus, dass im vorliegenden Zusammenhang nur
jene Bediensteten angesprochen sind, die meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab bilden.
Demzufolge stehen mir - abgesehen vom erforderlichen Hilfspersonal für Sekretariats -
arbeiten bzw. administrative Tätigkeiten - fünf Bedienstete zur Verfügung (1/VerwGrp
MBO1/1, 1/VerwGrp H1/VIII, 1/VerwGrp MBO2/9, 1/VerwGrp A2/6 und 1/EntlGrp v1/5).
Zu 2:
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Name |
Aufgabenbereich |
|
Bgdr SINN |
1. Adjutant |
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Obst ROTTER |
2. Adjutant |
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v1 BARNET |
Sekretär |
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Mjr Mag. BAUMANN |
Sekretär |
|
ADir SCHABUS |
Sekretariat |
Zu 3 und 5:
Entfällt.
Zu 6:
Von den vorerwähnten Mitarbeitern bezieht ein Bediensteter ein Überstundenpauschale
(40,5 Überstunden), ein weiterer leistet Überstunden gegen Einzelabgeltung (im
monatlichen Durchschnitt rund 37 Stunden). Bei den übrigen Mitarbeitern gelten alle
Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten. So hat ein
Bediensteter Anspruch auf eine Verwendungszulage (§121 Abs. 1 Z 3 GG 1956), ein
weiterer bezieht ein fixes Monatsentgelt (§ 74 VBG 1948), ein dritter ist in der VerwGrp
MBO2/9 eingestuft (§ 91 Abs. 4 GG 1956), sodass in diesen Fällen kein gesonderter
Anspruch auf Überstunden besteht.
Zu 7:
Der Personalaufwand für meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab belief sich im Jahr 2000 auf
rund 4,2 Mio. Schilling.
Zu 8:
Meine Mitarbeiter erhielten im Jahr 2000 Belohnungen von 6.600 bis 33.000 Schilling.
Zu 9 und 10:
Zwei Mitarbeiter übten im Jahr 2000 Nebentätigkeiten aus (Jahresentgelt: 2.591 bzw. 12.250
Schilling).
Zu 11 und 12:
Im Jahr 2000 fielen insgesamt 40 Reisetage an (Gesamtkosten: 102.665,86 Schilling).
Zu 13:
1/VerwGrp MBO1/9, 1/ VerwGrp A1/9, 1/VerwGrp
H1/IX, 2/VerwGrp MBO1/8.
Zu 14:
Soweit den Sektionsleitern im Jahr 2000 eine Belohnung zuerkannt wurde, betrug deren
Höhe 20.000 Schilling.
Zu 15 und 16:
Für die Sektionsleiter fielen im Jahr 2000 insgesamt 67 Reisetage an (Gesamtkosten:
260.460,67 Schilling).
Zu 17 und 18:
Im Jahr 2000 übten zwei Sektionsleiter 13 Nebentätigkeiten aus (Jahresentgelt: 2.325 bzw.
58.154 Schilling).
Zu 19 und 20:
In der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung verrechneten
48 Bedienstete mehr als 240 Überstunden im Jahr 2000. Insgesamt fielen für diese
Mitarbeiter 19.798 Überstunden an.