1742/AB XXI.GP
Eingelangt am:15.03.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am
18. Jänner 2001 unter der Nr. 1777/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „mögliche Auswirkungen des sogenannten Balkansyndroms" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Ja. Die NATO hat den Staaten, die Kontingente für die Friedenseinsätze der SFOR und der
KFOR stellen, im Jänner d.J. derartige Informationen übergeben.
Zu 2 bis 4:
Wenngleich bei militärischen Einsätzen Gefahren nie mit absoluter Sicherheit
ausgeschlossen werden können, wurde und wird im vorliegenden Zusammenhang alles
unternommen, um einer Kontamination österreichischer Soldaten vorzubeugen. So wurden
alle Angehörigen der österreichischen Kontingente in Bosnien und Herzegowina (SFOR)
sowie im Kosovo (KFOR) über die Risken im Umgang mit Munitionsresten von Geschossen
mit abgereichertem Uran (sog. DU - Munition) bzw. das in diesem Zusammenhang gebotene
Verhalten eingehend belehrt. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der
Dienstaufsicht überwacht.
Abgesehen von Vorträgen vor und während des Einsatzes und entsprechenden
Lageinformationen werden die Soldaten vor allem mit detailliertem Informationsmaterial
sowie Merkblättern der NATO und des Bundesheeres versorgt. Für den dienstlichen Bereich
ist das in diesen Unterlagen empfohlene Verhalten durch Weisungen verbindlich festgelegt.
Im Zusammenhang mit Informationen über angebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen bei
Angehörigen einzelner Kontingente wurde das von der US - Armee im April 2000 zur
Verfügung gestellte Datenmaterial sofort ausgewertet und im Mai 2000 eine Messung durch
spezialisierte Kräfte des Bundesheeres im österreichischen Camp und im Einsatzraum des
österreichischen Kontingentes durchgeführt. Die Messergebnisse wurden im Dezember
2000 nochmals durch österreichische Experten überprüft. Hinweise auf Strahlenbelastung
wurden bei keiner dieser Messungen festgestellt.
Zu 5:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat seit April vorigen Jahres Kenntnis von
Erkrankungsfällen, bei denen ein Zusammenhang mit dem Einsatz von DU - Munition für
möglich gehalten wurde. Ein solcher Zusammenhang wird allerdings durch die bisher
vorliegenden Gutachten - so etwa auch ein dieser Tage vorgelegter Bericht einer von der
EU - Kommission eingesetzten Expertengruppe - nicht bestätigt.
Zu 6 und 7:
Angehörige des Bundesheeres werden seit jeher nach ihrer Rückkehr von einem
Auslandseinsatz einer medizinischen Untersuchung unterzogen. Diese Untersuchung würde
auch Hinweise auf Erkrankungen, die als Folge einer Uranexposition auftreten, geben.
Solche Hinweise traten allerdings bisher nicht zu Tage, sodass weitergehende
Untersuchungen nicht erforderlich waren. Dessen ungeachtet wird aber allen heimkehrenden
Kontingentsangehörigen die Möglichkeit geboten, sich freiwillig und kostenlos einer
erweiterten Gesundenuntersuchung in einer Krankenanstalt des Bundesheeres zu
unterziehen.
Im Zusammenhang mit den Pressemeldungen über Erkrankungsfälle zum Jahreswechsel
2000/2001 wurden 53 Freiwillige des österreichischen Kontingentes im Einsatzraum einer
speziellen Blutkontrolle unterzogen. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf eine
Erkrankung durch Strahlung.
Von der Möglichkeit der freiwilligen erweiterten Untersuchung haben bisher - ohne
besonderen Befund acht Personen Gebrauch gemacht.
Zu 8 und 9:
Die erweiterte Gesundenuntersuchung umfasst Anamnese, Differentialblutbild, Blutwerte
(BSG, BZ, GOT, GPT, gGT, HS, BUN, Kreatinin, Harnstoff, Cholesterin, HDL, LDL und
Triglyceride, T3, T4), Elektrophorese, Harnanalyse, Ruhe - EKG, Ruhe - Blutdruck,
Zahnstatus. Bei Auffälligkeit erfolgen weitere fachärztliche Untersuchungen.
Stichprobenartig wird darüber hinaus die allgemeine Belastung mit krebserregenden
Substanzen (Comet Assay) untersucht.
Hinweise auf besondere Belastungen durch giftige Substanzen oder ionisierende Strahlen
haben sich in den Untersuchungen bisher nicht gezeigt.
Zu 10:
Da alle bekannten Expertisen belegen, dass die von DU - Munition ausgehende
Strahlenbelastung bereits im Abstand von einem Meter geringer ist als die natürliche, waren
über die bisherigen Untersuchungen hinaus weitere Maßnahmen nicht geboten.
Zu 11:
Ja; DU - Munition ist im Bundesheer nicht eingeführt.