1742/AB XXI.GP

Eingelangt am:15.03.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am

18. Jänner 2001 unter der Nr. 1777/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „mögliche Auswirkungen des sogenannten Balkansyndroms" gerichtet. Diese

Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Ja. Die NATO hat den Staaten, die Kontingente für die Friedenseinsätze der SFOR und der

KFOR stellen, im Jänner d.J. derartige Informationen übergeben.

 

Zu 2 bis 4:

 

Wenngleich bei militärischen Einsätzen Gefahren nie mit absoluter Sicherheit

ausgeschlossen werden können, wurde und wird im vorliegenden Zusammenhang alles

unternommen, um einer Kontamination österreichischer Soldaten vorzubeugen. So wurden

alle Angehörigen der österreichischen Kontingente in Bosnien und Herzegowina (SFOR)

sowie im Kosovo (KFOR) über die Risken im Umgang mit Munitionsresten von Geschossen

mit abgereichertem Uran (sog. DU - Munition) bzw. das in diesem Zusammenhang gebotene

Verhalten eingehend belehrt. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der

Dienstaufsicht überwacht.

Abgesehen von Vorträgen vor und während des Einsatzes und entsprechenden

Lageinformationen werden die Soldaten vor allem mit detailliertem Informationsmaterial

sowie Merkblättern der NATO und des Bundesheeres versorgt. Für den dienstlichen Bereich

ist das in diesen Unterlagen empfohlene Verhalten durch Weisungen verbindlich festgelegt.

 

Im Zusammenhang mit Informationen über angebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen bei

Angehörigen einzelner Kontingente wurde das von der US - Armee im April 2000 zur

Verfügung gestellte Datenmaterial sofort ausgewertet und im Mai 2000 eine Messung durch

spezialisierte Kräfte des Bundesheeres im österreichischen Camp und im Einsatzraum des

österreichischen Kontingentes durchgeführt. Die Messergebnisse wurden im Dezember

2000 nochmals durch österreichische Experten überprüft. Hinweise auf Strahlenbelastung

wurden bei keiner dieser Messungen festgestellt.

 

Zu 5:

 

Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat seit April vorigen Jahres Kenntnis von

Erkrankungsfällen, bei denen ein Zusammenhang mit dem Einsatz von DU - Munition für

möglich gehalten wurde. Ein solcher Zusammenhang wird allerdings durch die bisher

vorliegenden Gutachten - so etwa auch ein dieser Tage vorgelegter Bericht einer von der

EU - Kommission eingesetzten Expertengruppe - nicht bestätigt.

 

Zu 6 und 7:

 

Angehörige des Bundesheeres werden seit jeher nach ihrer Rückkehr von einem

Auslandseinsatz einer medizinischen Untersuchung unterzogen. Diese Untersuchung würde

auch Hinweise auf Erkrankungen, die als Folge einer Uranexposition auftreten, geben.

Solche Hinweise traten allerdings bisher nicht zu Tage, sodass weitergehende

Untersuchungen nicht erforderlich waren. Dessen ungeachtet wird aber allen heimkehrenden

Kontingentsangehörigen die Möglichkeit geboten, sich freiwillig und kostenlos einer

erweiterten Gesundenuntersuchung in einer Krankenanstalt des Bundesheeres zu

unterziehen.

Im Zusammenhang mit den Pressemeldungen über Erkrankungsfälle zum Jahreswechsel

2000/2001 wurden 53 Freiwillige des österreichischen Kontingentes im Einsatzraum einer

speziellen Blutkontrolle unterzogen. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf eine

Erkrankung durch Strahlung.

 

Von der Möglichkeit der freiwilligen erweiterten Untersuchung haben bisher - ohne

besonderen Befund acht Personen Gebrauch gemacht.

 

Zu 8 und 9:

 

Die erweiterte Gesundenuntersuchung umfasst Anamnese, Differentialblutbild, Blutwerte

(BSG, BZ, GOT, GPT, gGT, HS, BUN, Kreatinin, Harnstoff, Cholesterin, HDL, LDL und

Triglyceride, T3, T4), Elektrophorese, Harnanalyse, Ruhe - EKG, Ruhe - Blutdruck,

Zahnstatus. Bei Auffälligkeit erfolgen weitere fachärztliche Untersuchungen.

Stichprobenartig wird darüber hinaus die allgemeine Belastung mit krebserregenden

Substanzen (Comet Assay) untersucht.

 

Hinweise auf besondere Belastungen durch giftige Substanzen oder ionisierende Strahlen

haben sich in den Untersuchungen bisher nicht gezeigt.

 

Zu 10:

 

Da alle bekannten Expertisen belegen, dass die von DU - Munition ausgehende

Strahlenbelastung bereits im Abstand von einem Meter geringer ist als die natürliche, waren

über die bisherigen Untersuchungen hinaus weitere Maßnahmen nicht geboten.

 

Zu 11:

 

Ja; DU - Munition ist im Bundesheer nicht eingeführt.