1743/AB XXI.GP
Eingelangt am:15.03.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1723/J - NR/2001 betreffend Mittel für Salzburger
Schulbauten, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen am 18. Januar 2001 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Das SCHEP 2000 (angenommen vom Ministerrat im Mai 1999 und dem Parlament zur
Kenntnisnahme vorgelegt) ist ein mittelfristiges Projektsprogramm, das einen Realisierungs -
zeitraum bis zum Jahr 2005 und darüber hinaus vorsieht.
Ad 2. - 4.:
* Allgemein bildende höhere Schule Seekirchen (Neubau):
Die Schule wird derzeit als Privatschule der Marktgemeinde Seekirchen geführt; die Marktge -
meinde Seekirchen hat auch die Errichtung des neuen Schulgebäudes übernommen; mit dem
Bund ist vertraglich vereinbart, dass mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung des neuen
Schulgebäudes (voraussichtlich zu Schuljahresbeginn 2001/2002) die Schule verbundlicht und
die Refinanzierung der Errichtungskosten vom Bund übernommen werden.
Anteil des Bundes ca. S 160 Mio., die über einen langfristigen Mietvertrag (20 Jahre)
refinanziert werden.
* Bundesschulzentrum Tamsweg (BG/BRG; BHAK/BHAS; Generalsanierung und Erweiterung):
ca. S 160
Mio.; Fertigstellung voraussichtlich bis 2003/2004
* Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe Salzburg (Generalsanierung und Erweiter -
ung): ca. S 120 Mio., Fertigstellung 2001/2002
* Pädagogische Akademie Salzburg (Sanierung):
ca. S 35 Mio. - S 40 Mio., Fertigstellung bis 2002/2003
* Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe Saalfelden (Adaptierung und Fassaden -
sanierung): ca. S 26 Mio., Fertigstellung 2001
* Laufende Instandhaltungsmaßnahmen sind in allen Schulgebäuden gewährleistet.
Ad 5.:
Auf Grund der Umstellung der Immobilienverwaltung des Bundes (BIG - Gesetz mit 1. Jänner 2001)
ist für das Projekt der Generalsanierung und Erweiterung des Bundesschulzentrums Tamsweg für
den noch auszuführenden 2. Bauabschnitt im Einvernehmen mit der Bundesimmobiliengesellschaft
und dem Bundesministerium für Finanzen eine neue Finanzierungsform zu vereinbaren (das heißt
es ist für den 2. Bauabschnitt - Generalsanierung des Gebäudeteiles des BG/BRG - zwischen dem
BMBWK und der BIG im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen ein Mietvertrag
über einen Finanzierungsrahmen über S 80 Mio. abzuschließen); der ursprünglich für Sommer 2001
vorgesehene Baubeginn für diese 2. Bauetappe kann auf Grund der neuen rechtlichen Situation
(Zustimmung des Bundesministerium für Finanzen zum Mietvertrag) voraussichtlich nicht
eingehalten werden.
Ad 6. + 7.:
* Höhere technische Lehranstalt Hallein: Generalsanierung und Erweiterung ca. S 80 Mio.
* Bundesgymnasium/Bundesrealgymnasium und Bundesoberstufenrealgymnasium Salzburg
Akademiestraße: Generalsanierung, Zubau und Adaptierung ca. S 120 Mio.
* Bundeshandelsakademie/Bundeshandelsschule I + II Salzburg Brunauerweg:
Erweiterung und Generalsanierung ca. S 80 Mio. S 100 Mio.
* Bundesschulzentrum (AHS) Salzburg Josef Preis - Allee, 2. Bauabschnitt (Turnhallen, Mehr -
zwecksaal und Bibliothek): ca. S 75 Mio.
* Bundesoberstufenrealgymnasium Mittersill: Funktionsadaptierung, ca. S 30 Mio.
* Bundesschulzentrum Neumarkt am Wallersee:
Erweiterung und Sanierung ca. S 60 Mio. bis S 80 Mio.
Ad 8.:
Für alle diese Projekte ist ein Baubeginn innerhalb des vorgesehenen Projektzeitraumes bis 2005
vorgesehen.
Ad 9. - 11.:
Mit Inkrafttreten des BIG - Gesetzes ab 1. Jänner 2001 gibt es keine Schulgebäude, die im Eigentum
bzw. Besitz des Bundes stehen; diese Gebäude befinden sich im Eigentum der Bundesimmobilien
gesellschaft und sind an den Bund vermietet. Daneben gibt es weiters Gebäude, die im Eigentum
Dritter (häufig Gemeinden, manchmal auch Private) stehen und ebenfalls dem Bund für
Schulzwecke überlassen sind.
Für alle diese Gebäude wurden im Bundesland Salzburg bis zum Budgetjahr 2000 ca. S 40 Mio. bis
S 45 Mio. pro Jahr für Erhaltungsmaßnahmen dotiert; im Zuge der Umstrukturierung durch das
BIG - Gesetz und dem damit zusammenhängenden Systemwechsel (die Nutzerressorts haben an die
BIG Mietzinszahlungen zu leisten, aus denen die Erhaltungspflichten des Vermieters abzudecken
sind; für Mieterinvestitionen haben die Nutzerressorts zusätzliche Mittel aufzubringen ca.
S 72,-/m2/Jahr) und dem Wechsel in der Budgetierung (Mittel des Kapitel 64 für den ehemaligen
Bundeshochbau werden den Nutzerressorts für die Mietzinszahlungen zur Verfügung gestellt) sind
insbesondere im Jahre 2001/2002 die notwendigen Budgetmittel nicht in der erforderlichen Höhe
dotiert; insbesondere gibt es Defizite bei den Erhaltungsverpflichtungen in den Objekten, die im
Eigentum Dritter
stehen und dem Bund vermietet sind.
Ad 12., 13. + 14.:
Container sind Provisorien, die aber für einen überschaubaren Zeitraum zur Abdeckung von Raum -
not vertretbar sind; die in der Höheren technischen Lehranstalt Salzburg angesprochene Raumnot ist
auch dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt; derzeit wird zwischen
der Schule, dem Landesschulrat und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
die künftige Schulorganisationsentwicklung definiert, um darauf ein Raum - und Funktionspro -
gramm, das den mittelfristigen Ausbildungsbedürfnissen entsprechen wird, erstellen zu können.
Räumliche Konsolidierungsmaßnahmen sind im Gebäude der Höheren technischen Lehranstalt
Salzburg im Schulentwicklungsprogramm 2000 vorgesehen.
Ad 15:
Mit Inkrafttreten des BIG - Gesetzes müssen die Nutzerressorts einen Mietzins nach S/m² - Nettonutz -
fläche bezahlen. Aus diesem Hauptmietzins hat die Bundesimmobiliengesellschaft ihren Vermieter -
pflichten nachzukommen (S 240,-/m2/Jahr), für Mieterinvestitionen (Funktionsadaptierungen und
Erhaltung im Inneren) hat das Nutzerressort zusätzlich aufzukommen (S 72,-/m²/Jahr
Nettonutzfläche).
Für Neubaumaßnahmen bzw. Zubauten und Umbauten hat das Nutzerressort zusätzliche Mittel mit
dem Bundesministerium für Finanzen auszuhandeln.