1747/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.03.2001
BUNDESMINISTERIUM für WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1768/J betreffend
Vergabe an die Euroteam - Gruppe, welche die Abgeordneten Brix und Genossen am
18. Jänner 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:
Das AMS hat bereits konkrete Rückforderungsschritte bzw. Nachfristsetzungen zur
Vorlage fehlender Belege unternommen. Bei vier Projekten ("Betriebsberatung 1“,
"Betriebsberatung 2“, „Professionet“ und "Europäische Telearbeitsmarkt“) wurde
Euroteam bereits mehrmals gemahnt und nun letztmalig eine 14 - tägige Frist zur
Zahlung der Rückforderungsbeträge gesetzt, die in der 10. Kalenderwochen endet.
Des weiteren sind auch zu den Projekten "Employment Anticipated" und "Adaption
Euro“ Rückforderungen wahrscheinlich, wobei hier noch ein Schriftverkehr zur
Feststellung der exakten Rückforderungssumme mit Euroteam im Gange ist. Im Fall
des Projektes „Pro Roma“ wurde eine Nachfrist zur Vorlage fehlender Belege
eingeräumt.
Aus den vorhin erwähnten Projekten (mit Ausnahme des Projektes „Pro Roma“) er -
rechnet sich ein voraussichtliches Gesamtrückforderungsvolumen in Höhe von rund
ATS 6,9 Mio., wobei dieser Betrag ohne Berücksichtigung des Projektes „Pro Roma“
errechnet wurde, da in diesem Falle noch
Nachreichungen von Unterlagen erfolgen
sollen und so eine ziffernmäßige Bekanntgabe eines Rückforderungsbetrages der-
zeit noch nicht möglich ist. Der o.a. Betrag (exkl. Projekt "Pro Roma") entspricht auch
dem maximalen Schadensrisiko im Fall der Uneinbringlichkeit infolge einer Insolvenz
(„worst - case“ - Szenario).
Sollte Euroteam die gesetzte Frist zur Begleichung der Rückforderungsbeträge nicht
wahrnehmen, so werden die entsprechenden Ansprüche zur Einbringung der Forde -
rung durch Beschreitung des Zivilgerichtsweges durch die Republik Österreich unter
Einschaltung der Finanzprokuratur geltend gemacht.