1747/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.03.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1768/J betreffend

Vergabe an die Euroteam - Gruppe, welche die Abgeordneten Brix und Genossen am

18. Jänner 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:

 

Das AMS hat bereits konkrete Rückforderungsschritte bzw. Nachfristsetzungen zur

Vorlage fehlender Belege unternommen. Bei vier Projekten ("Betriebsberatung 1“,

"Betriebsberatung 2“, „Professionet“ und "Europäische Telearbeitsmarkt“) wurde

Euroteam bereits mehrmals gemahnt und nun letztmalig eine 14 - tägige Frist zur

Zahlung der Rückforderungsbeträge gesetzt, die in der 10. Kalenderwochen endet.

 

Des weiteren sind auch zu den Projekten "Employment Anticipated" und "Adaption

Euro“ Rückforderungen wahrscheinlich, wobei hier noch ein Schriftverkehr zur

Feststellung der exakten Rückforderungssumme mit Euroteam im Gange ist. Im Fall

des Projektes „Pro Roma“ wurde eine Nachfrist zur Vorlage fehlender Belege

eingeräumt.

 

Aus den vorhin erwähnten Projekten (mit Ausnahme des Projektes „Pro Roma“) er -

rechnet sich ein voraussichtliches Gesamtrückforderungsvolumen in Höhe von rund

ATS 6,9 Mio., wobei dieser Betrag ohne Berücksichtigung des Projektes „Pro Roma“

errechnet wurde, da in diesem Falle noch Nachreichungen von Unterlagen erfolgen

sollen und so eine ziffernmäßige Bekanntgabe eines Rückforderungsbetrages der-

zeit noch nicht möglich ist. Der o.a. Betrag (exkl. Projekt "Pro Roma") entspricht auch

dem maximalen Schadensrisiko im Fall der Uneinbringlichkeit infolge einer Insolvenz

(„worst - case“ - Szenario).

 

Sollte Euroteam die gesetzte Frist zur Begleichung der Rückforderungsbeträge nicht

wahrnehmen, so werden die entsprechenden Ansprüche zur Einbringung der Forde -

rung durch Beschreitung des Zivilgerichtsweges durch die Republik Österreich unter

Einschaltung der Finanzprokuratur geltend gemacht.