1749/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.03.2001

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine

Petrovic und Genossen vom 18. Jänner 2001, Nr. 1733/J, betreffend Besteuerung von

Privatstiftungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Eine steuerliche Erfassung der von Stiftungen vereinnahmten Dividenden unterblieb deshalb,

weil nach der Konzeption der österreichischen Körperschaftsteuer sämtliche Körperschaften

(also auch Kapitalgesellschaften, Vereine etc.) mit Dividendenerträgen steuerbefreit sind.

Käme es in Stiftungen zu einer Besteuerung von Dividenden, so wären diese ausgeschütteten

Unternehmensgewinne entgegen dem Prinzip der Einfachbesteuerung übermäßig hoch be -

steuert. Zunächst unterliegt der Unternehmensgewinn beim Unternehmen selbst der Körper -

schaftsteuer von 34%. Im Zeitpunkt der Zuwendung an die aus der Stiftung Begünstigten

kommt es zu einer weiteren Besteuerung im Ausmaß von 25%. Durchgerechnet ergibt dies

eine Besteuerung von ca. 50%. Das ist jenes Besteuerungsniveau, das sich auch bei „direkt“

an einer Kapitalgesellschaft Beteiligten ergibt. Wären die Dividenden noch zusätzlich bei der

Stiftung zu versteuern, läge die Gesamtsteuerbelastung systemwidrigerweise über diesem

Niveau.

Zu 2.:

Es gibt derzeit etwa 1.600 Stiftungen (Tendenz steigend). Die Schätzungen über den Ge -

samtumfang des in Stiftungen „geparkten“ Vermögens schwanken zwischen 400 Mrd. S und

600 Mrd. S. Stiftungsexperten meinen, dass etwa die Hälfte der Stiftungsvermögen

verzinsliche Kapitalanlagen darstellen (die andere Hälfte sind Immobilien, Beteiligungen,

Land - und Forstwirtschaften). Rechnet man eine Rendite von ca. 7% bei einem geschätzten

Mittelwert von 250 Mrd. S verzinslicher Kapitalanlagen, ergibt dies Zinserträge in Höhe von

ca. 17 Mrd. S. Eine Besteuerung mit 12,5% ergibt somit ein Aufkommen von knapp über

2 Mrd. S.