1750/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.03.2001
Bundesministerium für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und
Genossen, vom 18. Jänner 2001, Nr. 1771/J, betreffend FP - Sozialfondszahlungen und
Absetzbarkeit dieser Zahlungen als Werbungskosten bei der Ermittlung des Einkommens
als Politiker, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Im Erlass betreffend die Werbungskosten für politische Funktionäre, AÖFV 124/1997,
GZ. 07 0301/1 - IV/7/97, vom 30.4.1997 wird unter Punkt 1 „Partei - und Klubbeiträge“
Folgendes ausgeführt:
„Nicht abzugsfähig ist die Weitergabe von Politikerbezügen an wohltätige Organisationen,
auch wenn dazu auf Grund von Parteibeschlüssen eine Verpflichtung besteht. Die Weiter -
gabe stellt Einkommensverwendung dar (VwGH vom 30.5.1995, 95/13/0120).“
Zahlungen an den FPÖ - Sozialfonds sind auf Grund der obenstehenden erlassmäßigen
Regelung als nicht abzugsfähige Zahlungen an „wohltätige Organisationen“ zu beurteilen,
wobei sich diese Beurteilung ausschließlich auf den Wortlaut „Sozialfonds“ stützt. Eine
Prüfung der Aufgabenstellung des Fonds durch die Finanzverwaltung erfolgte in diesem Zu -
sammenhang nicht.
Zu 3.:
Da die obige Rechtsansicht sowohl seitens des Bundesministeriums für Finanzen als auch
von Finanzlandesdirektionen auf (telefonische) Anfragen mitgeteilt wurde, ist eine
Anweisung im Sinne der Anfrage nicht erforderlich. Die Anfrage wird zum Anlass genommen
werden, bei Dienstbesprechungen auf die oben angeführte Rechtsansicht neuerlich
hinzuweisen.
Zu 4. und 5.:
Die beiden Fragen zielen indirekt auch auf die persönliche Verwendung meines Ein -
kommens ab, was sicherlich kein Gegenstand der Vollziehung bzw. Gegenstand der Ge -
schäftsführung des Bundes ist und somit meiner Ansicht nach nicht dem parlamentarischen
Fragerecht im Sinne des § 90 GOG und des Art. 52 Abs. 4 B - VG unterliegt.
Im Sinne der Transparenz und zur Vermeidung allfälliger Spekulationen beantworte ich
diese beide Fragen nach der Geltendmachung von diesbezüglichen Werbungskosten mit
einem klaren „Nein“.