1751/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.03.2001
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl. - Ing. Werner Kummerer
und Genossen vom 18. Jänner 2001, Nr. 1773/J, betreffend Maßnahmen bei Finanzämtern
im Weinviertel, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Im Rahmen der Neuorientierung der Finanzverwaltung wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt,
die unter Beiziehung des externen Beratungsunternehmens McKinsey eine genau Diagnose
der aktuellen Leistungsfähigkeit der österreichischen Finanzverwaltung zu erstellen hatte,
wobei das Ergebnis eine klare Standortbestimmung - ergänzt um das Aufzeigen möglicher
Entwicklungsrichtungen und Optimierungsansätze - sein sollte.
Der in der zweiten Jännerhälfte 2001 präsentierte Endbericht wird nun mit den
Führungskräften der Finanzlandesdirektionen, der Finanzämter und Großbetriebsprüfungen
durchgearbeitet und noch weiter konkretisiert, wobei gleichzeitig ein Projektteam zur
Steuerung, Beratung und Unterstützung des gesamten Veränderungsprozesses eingesetzt
wird.
Zu 5. bis 8.:
Einer der Schwerpunkte bei den strukturellen Maßnahmen wird eine Neuverteilung der
Kompetenzen (flachere Hierarchien, weniger bürokratische Abstimmungswege, mehr
Eigenverantwortung, effizientere Leistungserbringung usw.) sein. Das erfordert eine
Ausweitung der Aufgaben/Verantwortungen auf der Ebene der Finanzämter sowie eine
Anpassung der Finanzamts - “Landschaft“ an die heutigen bzw. zukünftigen wirtschaftlichen
Gegebenheiten und an die Kundenbedürfnisse. Die Reform sieht u.a. Vollfinanzämter,
Finanzämter mit bestimmten Teilfunktionen und Kundenzentren vor, ohne auf Standorte zu
verzichten. Welches Finanzamt welche Funktionen erfüllen wird, wird eine genaue Analyse
erst ergeben.
Über die Voraussetzungen für die Konkretisierung und spätere Umsetzung der
vorgeschlagenen Maßnahmen wurde mit der gesetzlichen Personalvertretung folgende - in
dieser Form auch den Mitarbeitern übermittelte - Übereinstimmung erzielt:
• Der Weg vor allem im Bereich der tief greifenden Strukturreform - wird ein
gemeinsamer sein
• Die Standort - und Aufgabenfrage wird jeweils mit den Mitarbeitern durch Erarbeitung
eines Kriterienkataloges (wirtschaftliches Umfeld und Perspektiven, Kundenkontakte,
Qualität der Leistung und Führung, Ausbau - /Rückbaumöglichkeiten, Mitarbeiter usw.)
geklärt
• Dienst - und besoldungsrechtliche Grundlagen werden im Einzelfall berücksichtigt
• Es ist klar, dass es Investitionen in die Informationstechnologie und in die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben muss
• Es wird ein genügend langer Zeithorizont möglich sein, wobei nicht gebremst aber auch
nicht überstürzt werden darf.