1751/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.03.2001

 

Bundesminister für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl. - Ing. Werner Kummerer

und Genossen vom 18. Jänner 2001, Nr. 1773/J, betreffend Maßnahmen bei Finanzämtern

im Weinviertel, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

Im Rahmen der Neuorientierung der Finanzverwaltung wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt,

die unter Beiziehung des externen Beratungsunternehmens McKinsey eine genau Diagnose

der aktuellen Leistungsfähigkeit der österreichischen Finanzverwaltung zu erstellen hatte,

wobei das Ergebnis eine klare Standortbestimmung - ergänzt um das Aufzeigen möglicher

Entwicklungsrichtungen und Optimierungsansätze - sein sollte.

 

Der in der zweiten Jännerhälfte 2001 präsentierte Endbericht wird nun mit den

Führungskräften der Finanzlandesdirektionen, der Finanzämter und Großbetriebsprüfungen

durchgearbeitet und noch weiter konkretisiert, wobei gleichzeitig ein Projektteam zur

Steuerung, Beratung und Unterstützung des gesamten Veränderungsprozesses eingesetzt

wird.

Zu 5. bis 8.:

Einer der Schwerpunkte bei den strukturellen Maßnahmen wird eine Neuverteilung der

Kompetenzen (flachere Hierarchien, weniger bürokratische Abstimmungswege, mehr

Eigenverantwortung, effizientere Leistungserbringung usw.) sein. Das erfordert eine

Ausweitung der Aufgaben/Verantwortungen auf der Ebene der Finanzämter sowie eine

Anpassung der Finanzamts - “Landschaft“ an die heutigen bzw. zukünftigen wirtschaftlichen

Gegebenheiten und an die Kundenbedürfnisse. Die Reform sieht u.a. Vollfinanzämter,

Finanzämter mit bestimmten Teilfunktionen und Kundenzentren vor, ohne auf Standorte zu

verzichten. Welches Finanzamt welche Funktionen erfüllen wird, wird eine genaue Analyse

erst ergeben.

 

Über die Voraussetzungen für die Konkretisierung und spätere Umsetzung der

vorgeschlagenen Maßnahmen wurde mit der gesetzlichen Personalvertretung folgende - in

dieser Form auch den Mitarbeitern übermittelte - Übereinstimmung erzielt:

 

• Der Weg vor allem im Bereich der tief greifenden Strukturreform - wird ein

  gemeinsamer sein

• Die Standort - und Aufgabenfrage wird jeweils mit den Mitarbeitern durch Erarbeitung

  eines Kriterienkataloges (wirtschaftliches Umfeld und Perspektiven, Kundenkontakte,

  Qualität der Leistung und Führung, Ausbau - /Rückbaumöglichkeiten, Mitarbeiter usw.)

  geklärt

• Dienst - und besoldungsrechtliche Grundlagen werden im Einzelfall berücksichtigt

• Es ist klar, dass es Investitionen in die Informationstechnologie und in die

  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben muss

• Es wird ein genügend langer Zeithorizont möglich sein, wobei nicht gebremst aber auch

  nicht überstürzt werden darf.