1753/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.3.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1745/J - NR/2001 betreffend Ministerbüros und

Belohnungen die die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen am 18. Januar 2001 an

mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad1.:

Neben dem erforderlichen Hilfspersonal (Sekretariats - , Schreibkräfte, Chauffeure) waren am

Stichtag 1. Januar 2001 folgende Mitarbeiter (Büroleiter und Referenten) im Ministerbüro tätig:

2 Beamte der Verwendungsgruppe A1, von denen einer auch eine Sektion und der andere eine

Abteilung leitet

3 Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe v1

1 Vertragsbediensteter der Entlohnungsgruppe v2

2 Mitarbeiter mit einem Arbeitsleihvertrag

1 Beamter der Verwendungsgruppe A2

 

Ad 2.:

Person/Funktion

Sektionschef Dr. Peter Mahringer

Büroleiter, Budget, Personal, Ministerrat

Mag. Oliver Henhapel

Parlament, Dienstrecht, Lehrerpersonal

Dr. Reinhold Hohengartner

Bilaterale Angelegenheiten, kulturelle Angelegenheiten, internationale Forschungskooperation,

Kultur - und Medienpädagogik, Schulpartnerschaften, Schüler - und Lehreraustausch,

Auslandsschulen, Forschung

Ronald Zecha

Pressearbeit und Gesundheitserziehung

Mag. Mirjam Rinderer

EU - Agenden und internationale Organisationen, Bundesländertage, Frauen,

Erwachsenenbildung, Politische Bildung, Unterrichtsprinzipien

Amtsdirektor Karl Havlicek

Allgemein bildendes Schulwesen, Lehrplanentwicklung, Pädagogische Akademien und

Pädagogische Institute, Religionsfragen

Günter Simonitsch

Universitäten, Fachhochschulen, IT - Universitäten

Mag. Elisabeth Altrichter

Berufsbildendes Schulwesen, Qualitätsmanagement, IKT - Schule, e - Learning, NAP, ESF

Mag. Heidi Zikulnig

Pressesprecherin, Presse und Marketing

 

Ad 3.:

Es wurden 2 Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

 

Ad 4.:

2 Beamte A1, 3 Vertragsbedienstete v1, 1 Vertragsbediensteter v2, 1 Beamter A2.

 

Ad 5.:

Da es sich nur um zwei Bedienstete handelt, für die ein Arbeitsleihvertrag besteht, kann die

Höhe der Refundierungen im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen nicht bekannt gegeben

werden.

Ad 6 .:

Im Ministerbüro haben fünf Mitarbeiter/innen auf Grund der Arbeitsplatzwertigkeit Fixgehälter,

wodurch die Überstunden in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht bereits abgegolten sind. Ein

Bediensteter der EGr.v2 hat keine Überstunden und ein Bediensteter der VGr.A2 hat seit

Oktober 2000 eine Überstundenpauschale von 35 Überstunden pro Monat.

 

Die zwei Bediensteten mit Arbeitsleihverträgen haben jeweils eine Überstundenpauschale, durch

die ähnlich den Fixgehältern, alle Überstunden in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht

abgegolten werden.

 

Ad 7 .:

Die Gesamtpersonalkosten inklusive Refundierung für Arbeitsleihverträge belaufen sich im Jahr

2000 auf S 4,828.370,83.

 

Ad 8 .:

Die Mitarbeiter des Kabinetts haben im Jahr 2000 insgesamt S 129.300, -- Belohnungen erhalten.

 

Ad 9. und 10.:

Kein Mitarbeiter des Kabinetts übt eine Nebentätigkeit aus.

 

Ad 11 .:

43 Tage, davon trägt bei 6 Tagen die EU die Flugkosten.

 

Ad 12 .:

S 137.386,02 (EU - Flugkosten: S 24.073,55)

 

Ad 13 .:

3 Sektionsleiter mit einer Arbeitsplatzwertigkeit A1/9 und 6 Sektionsleiter mit einer

Arbeitsplatzwertigkeit A1/8

Ad 14 .:

Geringste Belohnung: S 3.000, - -

Höchste Belohnung: S 12.000, - -

 

Ad 15 .:

174 Tage, davon trägt für 9 Tage die EU die Flugkosten.

 

Ad 16 .:

S 641.699,09 (EU - Flugkosten: S 38.825,92)

 

Ad 17. und 18 .:

Keiner der Sektionsleiter übt eine Nebentätigkeit aus.

 

Ad 19 .:

22 von den derzeit dem Ressort angehörenden Mitarbeitern im Bereich der Zentralleitung.

 

Ad 20 .:

8.636,67 Überstunden