1753/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.3.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1745/J - NR/2001 betreffend Ministerbüros und
Belohnungen die die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen am 18. Januar 2001 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad1.:
Neben dem erforderlichen Hilfspersonal (Sekretariats - , Schreibkräfte, Chauffeure) waren am
Stichtag 1. Januar 2001 folgende Mitarbeiter (Büroleiter und Referenten) im Ministerbüro tätig:
2 Beamte der Verwendungsgruppe A1, von denen einer auch eine Sektion und der andere eine
Abteilung leitet
3 Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe v1
1 Vertragsbediensteter der Entlohnungsgruppe v2
2 Mitarbeiter mit einem Arbeitsleihvertrag
1 Beamter der Verwendungsgruppe A2
Ad 2.:
Person/Funktion
Sektionschef Dr. Peter Mahringer
Büroleiter, Budget, Personal, Ministerrat
Mag. Oliver Henhapel
Parlament, Dienstrecht, Lehrerpersonal
Dr. Reinhold Hohengartner
Bilaterale Angelegenheiten, kulturelle Angelegenheiten, internationale Forschungskooperation,
Kultur - und Medienpädagogik, Schulpartnerschaften, Schüler - und Lehreraustausch,
Auslandsschulen, Forschung
Ronald Zecha
Pressearbeit und Gesundheitserziehung
Mag. Mirjam Rinderer
EU - Agenden und internationale Organisationen, Bundesländertage, Frauen,
Erwachsenenbildung, Politische Bildung, Unterrichtsprinzipien
Amtsdirektor Karl Havlicek
Allgemein bildendes Schulwesen, Lehrplanentwicklung, Pädagogische Akademien und
Pädagogische Institute, Religionsfragen
Günter Simonitsch
Universitäten, Fachhochschulen, IT - Universitäten
Mag. Elisabeth Altrichter
Berufsbildendes Schulwesen, Qualitätsmanagement, IKT - Schule, e - Learning, NAP, ESF
Mag. Heidi Zikulnig
Pressesprecherin, Presse und Marketing
Ad 3.:
Es wurden 2 Arbeitsleihverträge abgeschlossen.
Ad 4.:
2 Beamte A1, 3 Vertragsbedienstete v1, 1 Vertragsbediensteter v2, 1 Beamter A2.
Ad 5.:
Da es sich nur um zwei Bedienstete handelt, für die ein Arbeitsleihvertrag besteht, kann die
Höhe der Refundierungen im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen nicht bekannt gegeben
werden.
Ad 6 .:
Im Ministerbüro haben fünf Mitarbeiter/innen auf Grund der Arbeitsplatzwertigkeit Fixgehälter,
wodurch die Überstunden in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht bereits abgegolten sind. Ein
Bediensteter der EGr.v2 hat keine Überstunden und ein Bediensteter der VGr.A2 hat seit
Oktober 2000 eine Überstundenpauschale von 35 Überstunden pro Monat.
Die zwei Bediensteten mit Arbeitsleihverträgen haben jeweils eine Überstundenpauschale, durch
die ähnlich den Fixgehältern, alle Überstunden in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht
abgegolten werden.
Ad 7 .:
Die Gesamtpersonalkosten inklusive Refundierung für Arbeitsleihverträge belaufen sich im Jahr
2000 auf S 4,828.370,83.
Ad 8 .:
Die Mitarbeiter des Kabinetts haben im Jahr 2000 insgesamt S 129.300, -- Belohnungen erhalten.
Ad 9. und 10.:
Kein Mitarbeiter des Kabinetts übt eine Nebentätigkeit aus.
Ad 11 .:
43 Tage, davon trägt bei 6 Tagen die EU die Flugkosten.
Ad 12 .:
S 137.386,02 (EU - Flugkosten: S 24.073,55)
Ad 13 .:
3 Sektionsleiter mit einer Arbeitsplatzwertigkeit A1/9 und 6 Sektionsleiter mit einer
Arbeitsplatzwertigkeit A1/8
Ad 14 .:
Geringste Belohnung: S 3.000, - -
Höchste Belohnung: S 12.000, - -
Ad 15 .:
174 Tage, davon trägt für 9 Tage die EU die Flugkosten.
Ad 16 .:
S 641.699,09 (EU - Flugkosten: S 38.825,92)
Ad 17. und 18 .:
Keiner der Sektionsleiter übt eine Nebentätigkeit aus.
Ad 19 .:
22 von den derzeit dem Ressort angehörenden Mitarbeitern im Bereich der Zentralleitung.
Ad 20 .:
8.636,67 Überstunden