1754/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.3.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1780/J - NR/2001 betreffend Europäischen Rat in
Nizza - Auswirkungen auf nationale Politik, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossen am 19. Januar 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
Allgemeine Einleitung:
Die Grundlage der österreichischen Position in den Verhandlungen zum Vertrag von Nizza
bildete die von der Bundesregierung am 1. Februar 2000 beschlossene Grundsatzposition, die
unter der Federführung von Bundeskanzleramt und Bundesministerium für auswärtige Angele -
genheiten mit allen zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern, den Ländern, der
Oesterreichischen Nationalbank, dem Österreichischen Gemeindebund, dem Österreichischen
Städtebund und anderen betroffenen Stellen abgestimmt wurde. Die darin festgelegten grund -
sätzlichen Positionen bildeten den Rahmen für die konkrete österreichische Position in Nizza,
die entsprechend dem Verhandlungsfortgang weiterentwickelt wurde und in Einklang mit der
Stellungnahme des Hauptausschusses vom 6. Dezember 2000 stand.
Die Bereiche Bildung sowie Wissenschaft und Forschung waren keine zentralen Themen des
Europäischen Rates von Nizza weswegen die
Ausführungen kurz gehalten werden können.
Bereich Bildung:
Ad 1.:
Im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates in Nizza wurde die vom Rat Bildung am
9. November 2000 angenommene Entschließung über einen Aktionsplan zur Förderung der
Mobilität vorgelegt. Die Aufnahme dieses Aktionsplans in die Schlussfolgerungen des Vorsitzes
(Randnote 24: „Mobilität von Studenten und Lehrkräften") wurde seitens des Ressorts begrüßt.
Ad 2. und 3.:
Es mussten keinerlei Abstriche vorgenommen werden.
Bereich Wissenschaft/Forschung:
Ad 1.:
Österreich unterstrich seine Unterstützung bei den Bemühungen zur Schaffung des Europäischen
Forschungsraums. Als ein wesentlicher Punkt in diesem Prozess wurde die Frage der Mobilität
der Forscher, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, sowie die Förderung der
Stellung der Frauen in der Wissenschaft vertreten.
Ad 2.und 3.:
Es mussten keinerlei Abstriche vorgenommen werden.
Ad 4.:
Die mit dem Vertrag von Nizza beschlossene Änderungen des Primärrechts betreffen grundsätz -
lich alle Ressorts.
Weder aus dem Vertrag von Nizza noch aus den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft ergeben
sich unmittelbare Auswirkung auf den Bereich
Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Ad 5. bis 7.:
Der Europäische Rat ist in erster Linie als politisches Steuerungsorgan konzipiert. Für die
Mitgliedstaaten ergeben sich daher aus den Beschlüssen des Europäischen Rates keinerlei
unmittelbar wirksame Umsetzungsverpflichtungen, und auch die Gemeinschaftsorgane, denen
die Umsetzung der Schlussfolgerungen in erster Linie obliegt, werden durch sie im Sinne des
Kohärenzgebotes nur in politischer, nicht jedoch in rechtlicher Hinsicht gebunden. Die Frage der
Ergreifung - nationaler - legislativer Maßnahmen zur unmittelbaren Umsetzung der Schluss -
folgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates stellt sich daher so nicht.
Ad 8.:
Bereich Bildung:
Im österreichischen Positionspapier für den Europäischen Rat in Stockholm werden in bil -
dungspolitischer Hinsicht folgende Themen angesprochen:
- die strategische Einbindung des Bildungsbereichs in die allgemeine Politik,
- die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf den Bildungs - und Ausbildungs -
sektor,
- lebensbegleitendes Lernen,
- die Nutzung der Informations - und Kommunikationstechnologie,
- die Steigerung der Attraktivität Europas als Bildungsstandort,
Mobilität,
Bereich Wissenschaft/Forschung
Unter dem Titel „Eine zukunftsorientierte europäische Forschungs - und Innovationspolitik“
wird Österreich in Stockholm folgende
Positionen vertreten:
• Rasche Verwirklichung des Europäischen Raumes der Forschung und der Innovation.
• Forschungsförderung in wichtigen Zukunftstechnologien
- Biotechnologie: Stärkung des Jnnovationsstandortes Europa unter Berücksichtigung der mit
Biotechnologie verbundenen ethischen Verantwortung,
- Informationstechnologien,
- Nanotechnologien, neue Werkstoffe und neue Produktionstechnologien unter Berücksichti -
gung der Nachhaltigkeit,
- Verkehrstechnologien - insbesondere nachhaltige Mobilität,
- Lebensmittelsicherheit, unter besonderer Berücksichtigung der BSE - Forschung (Entwick -
lung von Testmethoden am lebenden Tier),
- Umweltforschung und der Bereich der erneuerbaren Energieträger
- sowie der Bereich der sozioökonomischen Forschung unter Berücksichtung der demographi -
schen Entwicklung.
Ad 9.:
Ich persönlich finde, dass die Ergebnisse von Nizza ein wichtiger Meilenstein im Hinblick auf
die Erweiterung der Europäischen Union sind.