1755/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.3.2001

BM für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kostelka und Kollegen vom 18. Jänner

2001, Nr. 1750/J, betreffend Ministerbüros und Belohnungen, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Zum Stichtag 1. Jänner 2001 waren im Büro des Bundesministers für Land - und Forstwirt -

schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft neben der erforderlichen Anzahl an Schreib- und Hilfs -

kräften 6 Referenten (5 Akademiker und ein Maturant) beschäftigt. Darüber hinaus waren

drei Beamte aus dem Dienststand des Ressorts mit Agenden des Ministerbüros betraut.

 

Die Zuordnung der einzelnen Aufgabenbereiche auf die jeweiligen Referenten ergibt sich aus

der Geschäftseinteilung des Ministerbüros, welche dieser Anfragebeantwortung in der Anla -

ge angeschlossen ist (Beilage).

 

Die ausschließlich im Ministerbüro beschäftigten Referenten werden wie folgt entlohnt:

 

• Ein Referent ist Vertragsbediensteter mit Sondervertrag (Einstufung v 1/3): ein Mitarbei -

ter hat einen „Journalisten - Sondervertrag", dessen Entlohnung sich nach dem Kollektiv -

vertrag für Journalisten richtet und ein weiterer Mitarbeiter hat einen regulären Dienst -

vertrag (Entlohnung: v 1/5).

• Mit Stichtag 1.1.2001 werden im Kabinett drei Referenten mittels Arbeitsleihvertrag be -

   schäftigt.

 

• Drei Referenten sind Beamte aus dem Dienststand des Ressorts und gleichzeitig mit

   Agenden des Ministerbüros betraut, werden nach dem Schema des Allgemeinen Ver -

   waltungsdienstes A 1 (Funktionsgruppen A 1/8, A 1/7 und A 1/6) besoldet und üben ihre

   Tätigkeit im Ministerbüro neben ihrer Funktion als Leiter einer Organisationseinheit des

   Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aus.

   Die Einstufung dieser Mitarbeiter richtet sich daher nicht allein nach ihrer Tätigkeit im Mi -

   nisterbüro.

 

Zu Frage 5:

 

Der Durchschnittswert aus den letzten drei Monaten des Jahres 2000 einschließlich Dienst -

geberbeiträge und Umsatzsteuer beträgt für alle im Ministerbüro tätigen Referenten rund

ATS 280.000, - - .

 

Zu Frage 6:

 

Vier Mitarbeiter (einschließlich der drei vorerwähnten Leiter der Organisationseinheiten, die

im Ministerbüro mitverwendet werden) haben „All - Indusive“ - Bezüge, mit denen sämtliche

Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten anzusehen sind.

 

Zwei Mitarbeitern wird monatlich die Leistung von 55,5 bzw. 40,5 Werktags - und 11 bzw. 8

Sonn - und Feiertagsüberstunden angeordnet.

 

In den Monatsentgelten der mittels Arbeitsleihvertrag beschäftigten Referenten sind in zwei

Fällen Mehrleistungskomponenten enthalten, und zwar in einem Fall eine Mehrleistungszu -

lage und in einem weiteren Fall eine Überstundenpauschale. konkrete Zahlen kann ich aus

Gründen des Datenschutzes nicht nennen. Ich darf hiefür um Verständnis ersuchen.

Zu Frage 7:

 

Zur Beantwortung dieser Frage darf ich auf mein Antwortschreiben vom 16. Jänner 2001,

Geschäftszahl: 11.750/112 - I A1/2000, an den Herrn Präsidenten des Nationalrates zur Be -

antwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Kostelka und

Kollegen vom 23. November 2000, Nr. 1540/J, betreffend Ministerbüros der FP/VP -

Bundesregierung, verweisen.

 

Zu Frage 8:

 

Im Jahr 2000 wurden an die Referenten im Ministerbüro insgesamt ATS 10.000, - - an Beloh -

nungen ausbezahlt.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Derzeit werden von einem Mitarbeiter des Kabinetts zwei Nebentätigkeiten ausgeübt, und

zwar im Aufsichtsrat der „Wiener Zeitung“ und im Aufsichtsrat der „Wiener Zeitung - digitale

Publikationen“. Der Mitarbeiter erhält für die Funktion im Aufsichtsrat der „Wiener Zeitung“

eine Vergütung für Nebentätigkeit gemäß § 25 des Gehaltsgesetzes, dessen Höhe ich aus

Gründen des Datenschutzes nicht bekannt geben kann. Für die zweite Aufsichtsratsfunktion

wurde noch keine Vergütung festgesetzt.

 

Zu Frage 11:

 

Für Auslandsdienstreisen der Kabinettsmitarbeiter für den Bereich Land - , Forst - und Was -

serwirtschaft sind im Jahr 2000 insgesamt 91 Reisetage angefallen, dazu kommen noch 6

Reisetage für die beiden Referenten des Bereiches „Umwelt“ im Zeitraum nach dem Inkraft -

treten des Bundesministeriengesetzes 2000 (1. April 2000) bis zum Jahresende 2000. Von

diesen Reisetagen entfielen 64 Reisetage auf EU - Agenden und 33 Tage auf sonstige Dienst -

reisen.

Zu Frage 12:

 

Die kosten der Auslandsdienstreisen aller Kabinettsmitarbeiter beliefen sich auf insgesamt

ATS 678.794,17, davon entfielen auf EU - Agenden insgesamt ATS 479.364,52 und ATS

199.429,65 auf sonstige Dienstreisen.

 

Zu Frage 13:

 

Die Sektionsleiter im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser -

wirtschaft sind wie folgt eingestuft:

 

Drei Beamte der Allgemeinen Verwaltung, Verwendungsgruppe A, Dienstklasse IX; drei Be -

amte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 9,

und vier Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, Verwendungsgruppe A1, Funktions -

gruppe 8.

 

Zu Frage 14:

 

Im Jahr 2000 hat keiner der Sektionsleiter eine Belohnung erhalten.

 

Zu Frage 15:

 

Für Auslandsdienstreisen der Sektionseiter im Jahr 2000 sind insgesamt 114 Reisetage an -

gefallen, davon entfielen auf EU - Agenden insgesamt 33 Reisetage und 81 Tage auf sonstige

Dienstreisen.

 

Zu Frage 16:

 

Die kosten der Auslandsdienstreisen der Sektionsleiter beliefen sich auf insgesamt

ATS 550.451,73, davon entfielen auf EU - Agenden insgesamt ATS 178.874,95 und ATS

371.576,78 auf sonstige Dienstreisen.

Zu den Fragen 17 und 18:

 

Von den insgesamt 10 Sektionsleitern im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft übten 6 Sektionsleiter insgesamt 11 Nebentätigkeiten aus.

Davon wurden für fünf Nebentätigkeiten Entgelte geleistet, deren Höhe aus Gründen des

Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden kann. Für die übrigen 6 Nebentätigkeiten der

Sektionsleiter wurden keine Entgelte geleistet.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

 

Im Jahr 2000 haben insgesamt 21 Mitarbeiter/Innen der Zentralstelle mehr als 240 Über -

stunden je Kopf verrechnet. Für diese Mitarbeiter/Innen sind insgesamt 12.375,5 Überstun -

den angefallen.