1759/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.3.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap und Genossen haben am 18. Jänner
2001 unter der Nr. 1720/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be -
treffend Wirtschaftsprüfung von Public - Netbase durch die Fa. KPMG Alpen - Treuhand
Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungs GmbH gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Prüfkosten von Public Netbase t0 durch die Fa. KPMG Alpen - Treuhand Wirt -
schaftsprüfungs - und Steuerberatungs GmbH betrugen öS 114.000. - - .
Zu Frage 2:
Die Kosten wurden aus den Mitteln der UT8 - Aufwendungen der Abteilung 11/4 der
Kunstsektion des Bundeskanzleramtes getragen.
Zu Frage 3:
Aufgrund der nachstehend angeführten Umstände konnte erst im März 2001 eine
Förderbemessung für die Jahre 2000 und 2001 erfolgen:
Der Beirat für Medienkunst (in seiner damaligen Zusammensetzung) anerkannte die
Tätigkeit von Public Netbase anläßlich einer Sitzung im September 1997 und empfahl
zugleich die Evaluierung der Arbeit dieses Vereins nach einer Arbeitsperiode von drei
Jahren.
Die im Mai 2000 beauftragte Firma KPMG Alpen - Treuhand Wirtschaftsprüfungs - und
Steuerprüfungs GmbH konnte - durch zum großen Teil durch Public Netbase verzö -
gerte Termine - ihre Arbeit erst im September 2000 durchführen.
Der mit 24.November gezeichnete Endbericht der KPMG warf eine Reihe von Fragen
- genau 11 - auf, die seitens des Vereins zu beantworten bzw. zu klären waren.
Die Beantwortung dieser Zusatzfragen brachte wiederum keine Klärung bezüglich der
Zuordnung von Personalkosten und
Mittelverwendung zu den einzelnen Projekten.
1998 wurde gegenüber der Abteilung II/4 mehrfach behauptet, daß der Verein keine
Fördermittel vom damaligen Bundeskurator Zinggl erhalten würde, worauf eine Sub -
ventionserhöhung um S 300.00, - - erfolgte. Seitens des Vereins wurde aber trotz der
Verpflichtung laut Fördervertrag Zinggl (... jede Änderung der Umstände mit Konse -
quenzen für das Projekt auch nach Annahme der Geldzuwendungen sowohl dem
Bundeskurator als auch dem Bundeskanzleramt, Abt. 11/5... unverzüglich mitzutei -
len ...) als auch der Verpflichtung laut Fördervertrag für das Jahr 1999 der Abteilung
11/4 (... jede Änderung der Umstände mit Konsequenzen für das ... genannte Vorha -
ben, somit auch jeder Programm - und Finanzänderung gegenüber dem Antrag ... der
Bundesstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen ...) nie bekannt gegeben, daß es
doch eine Förderung in Höhe von 1 Mio. S aus Mitteln des Bundeskurators gab.
S 500.000, - - dieser Mittel wurden im Jahr 1999 nicht benötigt und trotz vertraglicher
Verpflichtung ohne weitere Information, auch im Zusammenhang mit weiteren Förder -
ansuchen, für das Jahr 2000 umgewidmet.
Nach Aussagen des Fachbeirates für Medienkunst (Herbst 1999) waren die Aktivitä -
ten von Public Netbase 1999 im Zusammenhang mit künstlerischen Projekten sehr
gering, womit die Förderungswidmung „Kunst im Internet nicht mehr eingehalten und
also verfehlt wurde. Auch im Jahr 2000 gab es, Kunstprojekte betreffend, keine auf -
fallende Veränderung.