1759/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.3.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap und Genossen haben am 18. Jänner

2001 unter der Nr. 1720/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be -

treffend Wirtschaftsprüfung von Public - Netbase durch die Fa. KPMG Alpen - Treuhand

Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungs GmbH gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Prüfkosten von Public Netbase t0 durch die Fa. KPMG Alpen - Treuhand Wirt -

schaftsprüfungs - und Steuerberatungs GmbH betrugen öS 114.000. - - .

 

Zu Frage 2:

Die Kosten wurden aus den Mitteln der UT8 - Aufwendungen der Abteilung 11/4 der

Kunstsektion des Bundeskanzleramtes getragen.

 

Zu Frage 3:

Aufgrund der nachstehend angeführten Umstände konnte erst im März 2001 eine

Förderbemessung für die Jahre 2000 und 2001 erfolgen:

 

Der Beirat für Medienkunst (in seiner damaligen Zusammensetzung) anerkannte die

Tätigkeit von Public Netbase anläßlich einer Sitzung im September 1997 und empfahl

zugleich die Evaluierung der Arbeit dieses Vereins nach einer Arbeitsperiode von drei

Jahren.

 

Die im Mai 2000 beauftragte Firma KPMG Alpen - Treuhand Wirtschaftsprüfungs - und

Steuerprüfungs GmbH konnte - durch zum großen Teil durch Public Netbase verzö -

gerte Termine - ihre Arbeit erst im September 2000 durchführen.

 

Der mit 24.November gezeichnete Endbericht der KPMG warf eine Reihe von Fragen

 - genau 11 - auf, die seitens des Vereins zu beantworten bzw. zu klären waren.

 

Die Beantwortung dieser Zusatzfragen brachte wiederum keine Klärung bezüglich der

Zuordnung von Personalkosten und Mittelverwendung zu den einzelnen Projekten.

1998 wurde gegenüber der Abteilung II/4 mehrfach behauptet, daß der Verein keine

Fördermittel vom damaligen Bundeskurator Zinggl erhalten würde, worauf eine Sub -

ventionserhöhung um S 300.00, - - erfolgte. Seitens des Vereins wurde aber trotz der

Verpflichtung laut Fördervertrag Zinggl (... jede Änderung der Umstände mit Konse -

quenzen für das Projekt auch nach Annahme der Geldzuwendungen sowohl dem

Bundeskurator als auch dem Bundeskanzleramt, Abt. 11/5... unverzüglich mitzutei -

len ...) als auch der Verpflichtung laut Fördervertrag für das Jahr 1999 der Abteilung

11/4 (... jede Änderung der Umstände mit Konsequenzen für das ... genannte Vorha -

ben, somit auch jeder Programm - und Finanzänderung gegenüber dem Antrag ... der

Bundesstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen ...) nie bekannt gegeben, daß es

doch eine Förderung in Höhe von 1 Mio. S aus Mitteln des Bundeskurators gab.

S 500.000, - - dieser Mittel wurden im Jahr 1999 nicht benötigt und trotz vertraglicher

Verpflichtung ohne weitere Information, auch im Zusammenhang mit weiteren Förder -

ansuchen, für das Jahr 2000 umgewidmet.

 

Nach Aussagen des Fachbeirates für Medienkunst (Herbst 1999) waren die Aktivitä -

ten von Public Netbase 1999 im Zusammenhang mit künstlerischen Projekten sehr

gering, womit die Förderungswidmung „Kunst im Internet nicht mehr eingehalten und

also verfehlt wurde. Auch im Jahr 2000 gab es, Kunstprojekte betreffend, keine auf -

fallende Veränderung.