1763/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.3.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am 18. Jän -
ner 2001 unter der Nr. 1743/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Ministerbüros und Belohnungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4:
Zum 1. Jänner 2001 waren in meinem Büro neben der erforderlichen Anzahl von
Sekretariats - , Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal 10
Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen als Fachreferenten beschäftigt; 4 Personen sind im
Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt, 5 Personen gehören der
Verwendungsgruppe A1 (1 davon in A1/8, 4 in A1/7) an und 1 Person gehört der
Verwendungsgruppe A, DKI.VIII an.
Mit welchen Bediensteten welche Verträge abgeschlossen wurden, kann aus Grün -
den des Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden.
Zu Frage 2:
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Fr. Dr. PLASSNIK |
Kabinettschefin |
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Hr. Mag. FALB |
Ministerrat, Öffentlicher Dienst, Verwaltungsreform, Sektion I |
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Hr. Mag. BEYRER |
Wirtschaftspolitik, Verkehrspolitik, Landwirtschaft, Sektion IV |
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Fr. Dr. FRAUWALLNER |
Finanzpolitik |
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Hr. Dr. PINGGERA |
Sozialpolitik, Bürgerservice |
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Hr. BÖCKLE |
Parlament, Umweltpolitik, Europa - Parlament |
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Hr. Dr. MANZ |
Außen - und Integrationspolitik |
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Hr. Dr. OBENAUS |
Verfassung, Volksgruppen, Menschenrechte, Minderheiten, Sektion V |
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Hr. Dr. KRENKEL |
Pressesprecher, Sektion III (ausgeschieden) |
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Fr. GLÜCK |
Medien und Öffentlichkeitsarbeit |
Zu Frage 5:
Im 4. Quartal 2000 fielen durchschnittlich Refundierungen in der Höhe von
S 136.000, - - pro Monat und pro Arbeitsleihvertrag an. Dies inkludiert auch die
Überstunden, aliquoten Sonderzahlungen sowie sonstige Nebenkosten.
Arbeitsleihverträge mit so hohen Kosten wie in den Kabinetten der Amtsvorgänger
als Bundeskanzler existieren nicht mehr.
Zu Frage 6:
Bei jenen öffentlich Bediensteten, die der Funktionsgruppe 7 bzw. 8 der Verwen -
dungsgruppe A1 angehören - und somit ein Fixgehalt beziehen - gelten 13,65%
ihres Gehaltes als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen.
Auch bei den Arbeitsleihverträgen wurden sogenannte „all in Verträge,, abge -
schlossen. Ansonst wurden die angeordneten und geleisteten Überstunden im
Rahmen einer Verwendungszulage abgegolten.
Zu Frage 7:
Die Gesamtpersonalkosten für die Referenten im Jahr 2000 ab dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle in meinem Kabinett belaufen
sich auf rund 10,5 Mio.S; dieser Betrag umfaßt den Personalaufwand (rund 5,5
Mio.S) und auch die im Sachaufwand verbuchten Refundierungen (rund 5 Mio.S).
Zu Frage 8:
Meine Referenten erhielten zusammen im Jahr 2000 Belohnungen in der
Gesamthöhe von 5 15.000, - - .
Zum Vergleich: im Jahr 1999 wurden an die Referenten Belohnungen von
insgesamt rund Ös 49.000, - - ausgezahlt.
Zu den Fragen 9 und 10:
Eine Mitarbeiterin übte im Jahr 2000 eine Nebentätigkeit aus.
Zu Frage 11:
Es fielen im Jahr 2000 ab dem Inkrafttreten der BMG Novelle 51 1/3 Reisetage im
Sinne der RGV an.
Zum Vergleich: im Jahr 1999 fielen ca. 72 Reisetage an.
Zu Frage 12:
Die bisher verrechneten Kosten dafür belaufen sich auf ca. S 163.000, - - (exkl. der
Kosten für Charterflüge).
Zum Vergleich: im Jahr 1999 beliefen sich die Kosten auf ca. ÖS 320.000, - - (exl.
Charterflüge)
Zu Frage 13:
2 Sektionsleiter sind in A1/9, 2 in A1/8 und einer in der Dienstklasse IX der Verwen -
dungsgruppe A eingestuft.
Zu Frage 14:
Die Belohnungshöhe war einheitlich S 5.500, - - .
Zu Frage15:
In Summe fielen 36 2/3 Reisetage im Sinne der RGV an.
Zu Frage 16:
Die bisher verrechneten Kosten dafür belaufen sich auf ca. S 133.000, - - (exkl. der
Kosten für Charterflüge).
Zu den Fragen 17 und 18:
Die Sektionsleiter übten im Jahr 2000 4 Nebentätigkeiten aus. Durchschnittlich er -
hielten die Sektionsleiter ca. S 23.000, - - pro Kopf als Vergütung für die Ausübung
Ihrer Nebentätigkeit.
Zu den Fragen 19 und 20:
Im Jahr 2000 haben 51 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr als 240 Überstunden
verrechnet. In Summe wurden diesen Mitarbeitern im Jahr 2000 ca. 24.500 Über -
stunden abgegolten.