1764/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.3.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brix und Genossen haben am 18. Jänner 2001

unter der Nr. 1764/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Rückforderungen aus Vergaben an die Euroteam - Gruppe gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 8:

Das Bundeskanzleramt hat mit Unternehmen der Euroteam - Gruppe folgende Ver -

träge geschlossen:

1. Vertrag mit der L.S. Beratungsgesellschaft für europäische Integrationstragen

    GmbH betreffend die Durchführung des Projektmanagements im Rahmen der

    Lehrlingsoffensive der Bundesregierung;

2. Vertrag mit der Euroteam Beratungsgesellschaft für europäische Integrations -

    fragen GmbH betreffend die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zu den

    Themenbereichen Jugendbeschäftigung sowie die Zukunft bei der betrieblichen

    Ausbildung;

3. Vertrag mit der Euroteam Beratungsgesellschaft für europäische Integrationsfra -

    gen GmbH betreffend Herstellung eines Videofilms über die Tätigkeiten der Lehr -

    lingsoffensive zur Präsentation bei Unternehmungen und der Presse.

 

Zum Vertrag gemäß Ziffer 1:

Nach Ansicht des Bundeskanzleramtes wurden vertragswidrig Stunden durch die L.S.

Beratungsgesellschaft abgerechnet. Das Bundeskanzleramt hat das ausständige

Restentgelt in Höhe von ATS 362.880, - - inkl. USt., welches im September 1999 in

Rechnung gestellt wurde, nicht mehr bezahlt. Die Euroteam Beteiligungsverwaltung

AG, als Rechtsnachfolger der L.S. Beratungsgesellschaft, hat in der Folge das Bun -

deskanzleramt auf Zahlung dieses Betrages geklagt. Vom Ausgang des laufenden

Gerichtsverfahrens wird es abhängen, ob und in welcher Höhe vom Bundeskanzler -

amt Rückforderansprüche geltend gemacht werden können.

Zum Vertrag gemäß Ziffer 2:

Von diesem Vertrag ist das Bundeskanzleramt wegen Leistungsverzugs des Auftrag -

nehmers zurückgetreten. Die Rückzahlung des bereits geleisteten Vorschusses in

Höhe von ATS 549.336, - -  inkl. USt. wurde eingeklagt.

 

Zum Vertrag gemäß Ziffer 3:

Der Auftrag wurde vom Auftragnehmer ordnungsgemäß erfüllt.

 

Zu Frage 2:

Hinsichtlich des zur Frage 1 unter Ziffer 1 angeführten Vertrages erlangte im Zuge

der Beratungen des Rechnungshofunterausschusses im Mai 1999 das Bundeskanz -

leramt erstmals Kenntnis über mögliche Rückforderungsansprüche. Damals wurde

nämlich dem Bundeskanzleramt bekannt, daß die L.S. Beratungsgesellschaft für

europäische Integrationsfragen GmbH. zeitgleich einen Vertrag mit dem seinerzei -

tigen Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit zum Teil über -

schneidenden Vertragsgegenstand abgeschlossen hatte und Doppelverrechnungen

möglich sind. lm Zuge der Prüfung des Rechnungshofes wurden weitere Fakten

bekannt, die diese Vermutung bestärkten.

 

Hinsichtlich des zur Frage 1 unter Ziffer 2 angeführten Vertrages bestand die Kennt -

nis über den Rückforderungsanspruch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach

am 1.2.2000, nachdem der Rücktritt des Bundeskanzleramtes vom Vertrag rechts -

wirksam geworden ist.

 

Zu Frage 3:

Im Zusammenhang mit dem zur Frage 1 unter Ziffer 1 angeführten Vertrag hat das

Bundeskanzleramt im Gerichtsverfahren der Forderung der L.S. Beratungsgesell -

schaft von ATS 362.880, - - inkl. USt. zu Unrecht in Rechnung gelegte Leistungen von

insgesamt ATS 913.140, - - inkl. USt. im November 2000 entgegengehalten.

 

Hinsichtlich des Vertrages mit der Euroteam Beratungsgesellschaft für europäische

Integrationsfragen GmbH wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen.

 

Zu Frage 4:

Im Zusammenhang mit dem zur Frage 1 unter Ziffer 1 angeführten Vertrag wurde die

L.S. Beratungsgesellschaft für europäische Integrationsfragen GmbH vom Bundes -

kanzleramt erstmals mit Schreiben vom 22.12.1999 um Aufklärung von Ungereimt -

heiten aufgefordert, die sich aus dem Vergleich der Zeitaufzeichnungen der L.S. Be -

ratungsgesellschaft für europäische Integrationsfragen GmbH. bezüglich der Verträge

mit dem Bundeskanzleramt und dem damaligen Bundesministerium für Arbeit, Ge -

sundheit und Soziales ergeben hatten. Im Jänner 2000 hat der Rechnungshof dem

Bundeskanzleramt mitgeteilt, im Zuge der Prüfung der Buchhaltung der Euroteam

Gruppe habe sich herausgestellt, daß als Projektassistenten in den Abrechnungen

namentlich angeführte Personen zum Teil Sekretärinnen und Lehrlinge sind. In Bezug

auf diese Personen wurden rd. 990 Stunden in Rechnung gestellt. Mit Schreiben vom

7.3.2000 hat das Bundeskanzleramt dem Unternehmen mitgeteilt, daß aus diesem

Titel ATS 475.200, - - inkl. USt. zu Unrecht verrechnet wurden, und um Aufklärung er -

sucht. Der Auftragnehmer hat sich jedoch nicht um eine Klärung bemüht, sondern

das Bundeskanzleramt auf Zahlung geklagt.

Im Zusammenhang mit dem zur Frage 1 unter Ziffer 2 angeführten Vertrag wurde der

Auftragnehmer vom Bundeskanzleramt erstmals mit Schreiben vom 1.2.2000 zur

Rückzahlung des Betrages von ATS 549.336, - - inkl. USt. aufgefordert.

 

Zu Frage 5:

Im Zusammenhang mit dem zur Frage 1 unter Ziffer 2 angeführten Vertrag hat die

Euroteam Beteiligungsverwaltungs AG am 2.6.2000 das Bundeskanzleramt beim

Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien auf Zahlung von ATS 362.880, - - inkl. USt.

geklagt; die Finanzprokuratur hat dieser Forderung insgesamt ATS 913.140, - - inkl.

Ust. entgegengehalten.

 

Die Finanzprokuratur hat gegen die Euroteam Beratungsgesellschaft für europäische

Integrationsfragen GmbH wegen der Forderung des Bundeskanzleramtes in Höhe

von ATS 549.336, - - inkl. USt. am 31.5.2000 die Klage beim Handelsgericht Wien

eingebracht.

 

Zu Frage 6:

Die Klage des Bundes gegen die Euroteam Beratungsgesellschaft für europäische

Integrationsfragen GmbH ist beim Handelsgericht Wien unter ZI 34 Cg 135/00k an -

hängig.

 

Die Klage der Euroteam Beteiligungsverwaltungs AG gegen die Republik Österreich

(Bundeskanzleramt) ist beim LG für Zivilrechtssachen Wien unter ZI 2 Cg 56/00w

anhängig.

 

Zu Frage 7:

Derzeit sind die zur Frage 6 angeführten Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit

Unternehmen der Euroteam - Gruppe anhängig.

 

Im Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ist die Beweisauf -

nahme noch nicht abgeschlossen.

 

Im Verfahren vor dem Handelsgericht Wien ist mittlerweile vom Gericht ein Versäum -

nisurteil gegen die Euroteam Beratungsgesellschaft für europäische Integrationsfra -

gen GmbH auf Zahlung des Betrages von ATS 549.336, - - inkl. USt. samt Zinsen und

Prozeßkosten ergangen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Zu Frage 9

Von der Finanzprokuratur wurden der Forderung der Euroteam Beteiligungsverwal -

tungs AG Forderungen in Höhe von insgesamt ATS 913.140, - - inkl. USt. wegen ver -

tragswidriger Verrechnung (Verdacht von Doppelverrechnungen, Verrechnungen von

Lehrlingen und Sekretärinnen als Projektassistenz) entgegen gehalten. Das Verfah -

ren ist noch nicht abgeschlossen.