1765/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.3.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am
19. Jänner 2001 unter der Nr. 1784/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Europäischer Rat in Nizza - Auswirkungen auf nationale Politik“ gerichtet. Die -
se Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3:
In Verfolgung der Beschlüsse von Amsterdam (1997), Köln (1999) und Helsinki (1999) war
für den Europäischen Rat in Nizza die Bekanntgabe der Nationalen Beiträge zur Entwick -
lung von Fähigkeiten für das Krisenmanagement vorgesehen. Abgesehen davon hat Öster -
reich auch die Überleitung der bisher von der Westeuropäischen Union (WEU) wahr -
genommenen Aufgaben der Krisenintervention (Petersbergaufgaben) auf die Europäische
Union einschließlich der Schaffung der dafür erforderlichen Organisationsstrukturen unter -
stützt. Abstriche von der österreichischen Position waren in diesem Zusammenhang nicht
notwendig.
Zu 4:
Auswirkungen ergeben sich auf Grund des vom Europäischen Rat gebilligten Fortschrittsbe -
richtes der französischen Präsidentschaft zur Gemeinsamen Europäischen Sicherheits - und
Verteidigungspolitik sowie der Beschlüsse über die Übernahme von Krisenmanagement -
funktionen der WEU durch die EU und über
Einrichtung eines Politischen und Sicherheits -
komitees (PSK), eines Militärkomitees (MK) und eines Militärstabes (MS) als permanente
Gremien. Darüber hinaus ist der Auftrag an die nachfolgenden Präsidentschaften weitere
Maßnahmen zu setzen, durch die EU möglichst bald befähigt sein soll, Krisenmanagement -
Operationen durchzuführen, aus nationaler Sicht wahrzunehmen.
Zu 5 bis 7:
Die Entwicklung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits - und Verteidigungspolitik war
der Grund zur Planung der sog. Kräfte für Internationale Operationen (KIOP), deren Kon -
zeption den im Parlament vertretenen Parteien am 8. November des Vorjahres im Landes -
verteidigungsrat vorgestellt und - als Grundlage für die langfristig vorgesehene Meldung
nationaler Beiträge - von der Bundesregierung am 17. November 2000 beschlossen wurde.
Was die legistischen Maßnahmen im Zusammenhang mit KIOP und deren Zeitplan angeht,
so weise ich auf meine zu dieser Thematik erst kürzlich übermittelten Anfragebeantwortun -
gen 1667/AB zu 1667/J und 1668/AB zu 1707/J hin. Nähere Aussagen sind erst möglich,
sobald die Evaluierung der Beiträge durch die EU - Präsidentschaft erfolgt ist und auf dieser
Grundlage die nationalen Detailplanungen abgeschlossen sind.
Zu 8:
Österreich trägt die auf Basis der Beschlüsse von Nizza stehenden Maßnahmen der schwedi -
schen Präsidentschaft mit, wobei derzeit spezielles Interesse an den Entwicklungen hin -
sichtlich eines Verteidigungsministerrates der EU, an Koordinationsgesprächen mit den
maßgeblichen internationalen Organisationen (UNO, OSZE, NATO) und Drittstaaten, an
der Weiterentwicklung von Überprüfungsmechanismen für das multinationale Zusammen -
wirken sowie an der Abklärung möglicher militärischer Beiträge zum Zivilen Krisenmana -
gement besteht.
Die von mir bei den informellen Verteidigungsministertreffen angesprochene Beistandsga -
rantie (Art. 5 WEU - Vertrag) bleibt im Sinne des Art. 17 des EU-Vertrages in der Fassung
der Beschlüsse von Amsterdam (schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungs -
politik) weiterhin zu thematisieren.
Zu 9:
Die mein Ressort unmittelbar betreffenden Beschlüsse von Nizza sind eine wichtige
Grundlage für die Entwicklung gemeinsamer europäischer Kapazitäten für das Krisenmana -
gement. Die auf Grund dieser Beschlüsse entstehenden Strukturen sind im Sinne der in
Amsterdam und den nachfolgenden Sitzungen des Europäischen Rates geformten Zielset -
zungen weiter zu verfolgen.