1766/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.3.2001
BM für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und Kollegen vom 18. Jänner
2001, Nr. 1772/J, betreffend Futtermittel - Kontrollen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 7:
In den Jahren 1998 - 2000 wurde folgende Anzahl an Futtermitteln beprobt und untersucht:
1998: 2554, davon 692 Proben von Futtermitteln für Wiederkäuer
1999: 1836, davon 323 Proben von Futtermitteln für Wiederkäuer
2000: 1658, davon 386 Proben von Futtermitteln für Wiederkäuer (vorläufige Zahlen)
Von 1998 bis 2000 wurden 437 Proben von Wiederkäuerfutter auf tierische Bestandteile un -
tersucht; davon wurden in 38 Proben - mit einer Ausnahme - lediglich Spuren (weniger als
0,5 %) von Tiermehl gefunden. Laut Stellungnahme des Lenkungsausschusses der Europäi -
schen Kommission (GD SANCO) sind Verunreinigungen bis 0,5 % in Futtermitteln akzepta -
bel. Bei Verunreinigungen im Spurenbereich wurde der Täter gemäß § 21 Verwaltungsstraf -
gesetz ermahnt. Seit 1. Jänner 2001 wird in Österreich eine Nulltoleranz auch bei Verunrei -
nigungen im Spurenbereich angewendet.
Zu den Fragen 8 bis 12:
Vom Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft sowie vom Bundesamt für Ag -
rarbiologle wird jährlich ein Bericht über die Futtermittelkontrolle vorgelegt. Weitere Daten
können nur veröffentlicht werden, wenn sie nicht dem Datenschutz oder Amtsgeheimnis un -
terliegen. Hinsichtlich der Konsequenzen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 25
und 26.
Zu den Fragen 13 und 14:
Nach dem Futtermittelgesetz 1999 sind Strafen bis zu 100.000, - - ATS vorgesehen.
Da die tatsächlich verhängten Strafen hinsichtlich Tiermehlverschleppungen dem Bundesmi -
nisterium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht mitgeteilt werden
müssen, liegen dem Ressort keine diesbezüglichen Daten vor.
Zu Frage 15:
Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat die
Länder beauftragt, im Rahmen ihrer Futtermittelkontrolle (u.a.) das Verfütterungsverbot von
Tiermehlen an Wiederkäuer zu überwachen. Seitens des Ressorts wurden Merkblätter und
Kontrollformulare für die Kontrollorgane zur Verfügung gestellt, um eine einheitliche Kontrolle
vorzugeben.
Zu den Fragen 16 bis 18:
Die Anzahl der Untersuchungen war ausreichend. Ab dem Jahr 2001 wurde aufgrund der
Ausweitung des Verfütterungsverbotes von Tiermehl auf alle Nutztiere die Anzahl der Proben
deutlich erhöht. Seit 1. Jänner 2001 wird in Österreich zudem eine Nulltoleranz bei Verunrei -
nigungen im Spurenbereich angewendet. Insofern wird auch in Österreich im Rahmen der
Futtermittelkontrolle eine „Aktion
scharf‘ vorgenommen.
Zu den Fragen 19 und 20:
Illegale Vorgangsweisen können niemals völlig ausgeschlossen werden. Die in Österreich
hergestellten Futtermittel für Wiederkäuer wurden - abgesehen von den oben erwähnten
Tiermehlverschleppungen - jedenfalls ohne Tiermehl hergestellt. Als Konsequenz der von
der Futtermittelkontrolle festgestellten Tiermehlverschleppungen wird ab sofort eine ver -
stärkte Prozesskontrolle in den Herstellungsbetrieben durchgeführt werden.
Zu den Fragen 21 und 22:
Dieser Grenzwert wurde vom Lenkungsausschuss der Europäischen Kommission (General -
direktion für Gesundheit und Verbraucherschutz - SANCO), einem wissenschaftlichen Aus -
schuss, festgelegt und war daher auch für die Kontrolle in Österreich heranzuziehen. Die
Stellungnahme des Lenkungsausschusses der Europäischen Kommission ist über die Ho -
mepage der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher -
schutz, abrufbar. Wie bereits oben dargestellt, gilt in Österreich seit dem 1. Jänner 2001 die
Nulltoleranz.
Zu den Fragen 23 und 24:
Ich halte insbesondere aus der heutigen Sicht für problematisch, dass in einigen Mitglied -
staaten die Herstellungsverfahren für Tierkörpermehle (Drucksterilisation größer als 133° C,
3 bar, Teilchengröße 50 mm, Durchlaufzeit 20 Minuten) nicht eingehalten wurden.
Ein generelles Verbot von Tiermehl erschien zum damaligen Zeitpunkt aus wissenschaftli -
cher und seuchenhygienischer Sicht nicht erforderlich.
Zu den Fragen 25 und 26:
Es ist richtig, dass die Anzahl der Proben durch Verbesserung in der Abwicklung und Pro -
benverarbeitung im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen unter Aufrechterhaltung der
Qualität der Kontrolle reduziert wurde, sodass im Jahre 2000 insgesamt etwa 1600 Proben
gezogen wurden. Eine effiziente Kontrolle darf sich meiner Ansicht nach nicht auf die Anzahl
der Probenziehung beschränken. Es wird in
Hinkunft eine verstärkte Kontrolle in den Her -
stellungsbetrieben durchgeführt werden, die sich auf die Überwachung der Produktionsab -
läufe bezieht. Damit können mögliche Fehlerquellen an der Wurzel erfasst werden und müs -
sen nicht erst durch nachträgliche Analyse festgestellt werden.
Die erforderlichen personellen Ressourcen für diese Kontrollen werden durch interne Um -
schichtungen zur Verfügung gestellt; künftige Umstrukturierungsmaßnahmen werden darauf
Bedacht nehmen.
Zusätzliches Personal im Bereich Futtermittelkontrolle:
Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft 3 Personen
Bundesamt für Agrarbiologie, Linz 3 Personen
Zu den Fragen 27 bis 30:
Nach dem Futtermittelgesetz 1999 ist der Landeshauptmann für die Durchführung der Kon -
trollen in den bäuerlichen Betrieben zuständig. Aufgrund der EU - Richtlinie 95/53/EG hat
Österreich ab dem Jahre 1999 der Europäischen Kommission jährlich einen Futtermittelkon -
trollbericht zu übermitteln. Zur Umsetzung dieser gemeinschaftlichen Vorgabe wurden die für
die Durchführung der Futtermittelkontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben zuständi -
gen Landesbehörden um zahlenmäßig genaue Angaben der Kontrollen ersucht. Diese Daten
liegen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
nun für das Jahr 1999 vor; nach diesen Angaben wurden im Jahre 1999 2927 Betriebe kon -
trolliert. Für das Jahr 2000 liegen noch keine abschließenden Daten vor. Da die Gründe für
Anzeigen/Beanstandungen dem Bundesministerium für Land - und Fortwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft nicht detailliert gemeldet werden müssen, liegen dem Ressort keine
genauen Daten über Verstöße gegen das Verfütterungsverbot von Tiermehl an Wiederkäuer
vor.
Zu Frage 31:
Das Inverkehrbringen von verarbeiteten tierischen Proteinen, darunter fällt auch Tiermehl, für
Zwecke der Verfütterung an Nutztiere ist
seit 1. Jänner 2001 generell verboten („Tiermehlge -
setz“; BGBl I Nr. 143/2000). Für die Verwendung als Heimtierfuttermittel ist es weiterhin er -
hältlich, bedarf jedoch nach der Entscheidung der Kommission 2001 /9/EG neben der Ein -
haltung weiterer veterinärrechtlicher Kontrollbestimmungen für den Handel ein Begleitpapier.
Zu den Fragen 32 bis 35 und 42:
Im Jahre 1999 wurden 27 Futtermittelproben und im Jahre 2000 35 Futtermittelproben mit -
tels PCR auf GVO untersucht, davon waren 1999 20 und 2000 28 Proben positiv.
Die Anzahl der Untersuchungen wurde bisher für ausreichend angesehen. Aufgrund der
Verbrauchererwartung und Sensibilität der Konsumenten habe ich veranlasst, dass die Zahl
der Untersuchungen ab 2001 erhöht wird.
Nachdem der Rat und das Parlament durch die Novel - Food - Verordnung Rechtsgrundlagen
für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel geschaffen haben, ist aus
meiner Sicht nunmehr eine vergleichbare Regelung für Futtermittel ausständig. Österreich
hat immer wieder auf die Vorlage eines entsprechenden Vorschlages gedrängt, den die Eu -
ropäische Kommission auch mehrmals zugesagt hat. Bisher ist dem Rat allerdings noch kein
Vorschlag vorgelegt worden. Eine Beschlussfassung ist nicht vor dem nächsten Jahr zu er -
warten.
Um maximale Sicherheit für den Konsumenten zu erreichen, wird im Zuge der Einrichtung
einer ‚Agentur für Ernährungssicherheit - Österreich“ durch Konzentration der vorhandenen
Ressourcen die Futtermittelkontrolle noch effizienter gestaltet werden.
Zu den Fragen 36 bis 39:
Vom Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft sowie vom Bundesamt für Ag -
rarbiologie wird jährlich ein Bericht über die Futtermittelkontrolle vorgelegt. Weitere Daten
können nur veröffentlicht werden, wenn sie nicht dem Datenschutz oder Amtsgeheimnis un -
terliegen.
Zu den Fragen 40, 43 und 44:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gentechnisch veränderte Organismen nach der Freiset -
zungsrichtlinie 90/220/EWG zu kennzeichnen sind. Diese Kennzeichnungspflicht wurde nati -
onal durch die Gentechnik - Kennzeichnungsverordnung, BGB II Nr.59/98, umgesetzt.
Bei Futtermitteln für den ökologischen Landbau ist national nach der Futtermittelverordnung
2000 ebenfalls eine Kennzeichnungsverpflichtung vorgeschrieben.
Im Übrigen ist auf die Beantwortung der Fragen 32 bis 35 und 42 zu verweisen.
Zu Frage 41:
1999 wurden rund 14.000 t an Sojabohne importiert, von Jänner bis November 2000 wurden
rund 12.000 t importiert; der durchschnittliche Import von Sojaschrot beträgt rund 470.000 t.
Eine Aufschlüsselung nach gentechnischen Veränderungen liegt nicht vor.
Zu den Fragen 45 bis 47:
Im Rahmen der Vollziehung des Futtermittelgesetzes hat das Bundesministerium für Land -
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den Ländern ein Merkblatt für die Kon -
trolle zur Verfügung gestellt, welches den Amtstierärzten als Richtschnur für die Kontrolle
diente. Im Juni 2000 hat mein Ressort auf Wunsch der Länder ein einheitliches Formblatt für
die Kontrolle der Verfütterung festgelegt und das Merkblatt überarbeitet. Aufgrund dieser
Vorgaben wurden bei den Kontrollen folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Verwendung von Zusatzstoffen wie Antibiotika und Kokzidiostatika;
- Kontrolle der verbotenen antibiotischen Leistungsförderer und Wachstumsförderer wie
z.B. Avoparcin, Carbadox;
- Kontrolle von Futtermitteln, die Tiermehle enthalten.
Hinsichtlich der Anzahl der durchgeführten Futtermittelkontrollen verweise ich auf die Beant -
wortung der Frage 27.
Zu den Fragen 48 bis 50:
Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist in
den EU - Gremien immer für einen sehr restriktiven Einsatz von Antibiotika in Futtermitteln
eingetreten. Insbesondere wurde während des Ratsvorsitzes Österreichs am 14.115.12.1998
die Verordnung zur Änderung der maßgeblichen Richtlinie 70/524/EWG von Österreich auf
die Tagesordnung gesetzt und beschlossen, wonach die Zulassung der Futtermittel -
Antibiotika Zink - Bacitracin, Spiramycin, Virginiamycin und Tylosinphosphat als Zusatzstoffe
zurückgenommen wurde. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung der Ent -
wicklung von Resistenzen geleistet, sodass nur mehr solche antibiotischen Substanzen in
Futtermitteln verwendet werden dürfen, die nicht gleichzeitig in der Human - oder Veterinär -
medizin eingesetzt werden.
Derzeit sind noch vier antibiotische Leistungsförderer in der EU zugelassen. Beim EU -
Agrarministerrat am 29.01.2001 habe ich ein generelles Verbot antibiotischer Leistungsförde -
rer in Futtermitteln auf EU - Ebene initiiert. Österreich hat dem Rat einen konkreten Legislativ -
vorschlag zur Änderung des Gemeinschaftsrechtes unterbreitet. Der österreichische Antrag
wurde von Deutschland, Finnland, Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Italien und Lu -
xemburg sofort unterstützt. Die Kommission hat anlässlich dieser Sitzung des Rates zuge -
sagt, noch in diesem Jahr einen Vorschlag für ein Verbot der vier noch zugelassenen anti -
biotischen Leistungsförderer vorzulegen.